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   KG, 25.08.2020 - 17 U 18/18   

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https://dejure.org/2020,30063
KG, 25.08.2020 - 17 U 18/18 (https://dejure.org/2020,30063)
KG, Entscheidung vom 25.08.2020 - 17 U 18/18 (https://dejure.org/2020,30063)
KG, Entscheidung vom 25. August 2020 - 17 U 18/18 (https://dejure.org/2020,30063)
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  • LG München I, 27.07.2005 - 10 O 6287/05
    Auszug aus KG, 25.08.2020 - 17 U 18/18
    Allerdings ist die Klausel in dem Urteil des Landgerichts München I vom 27.07.2005 - 10 O 6287/05 - (unter Rn. 3 in juris) enthalten.
  • OLG München, 21.01.2005 - 10 W 672/05

    Kein Paketabschlag bei Ausübung eines Mietervorkaufsrechtes

    Auszug aus KG, 25.08.2020 - 17 U 18/18
    Teilweise wird bereits eine differenzierte Preisabrede, die allein für den Mieter bei Ausübung des Vorkaufsrechts einen höheren Kaufpreis vorsieht, unter Hinweis auf § 464 Abs. 2 BGB (OLG München, Beschluss vom 21.02.2005 - 10 W 672/05, MittBayNot 2005, 306 ) bzw. wegen des in § 573 Abs. 1 Nr. 3 BGB (gemeint ist wohl § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ) enthaltenen Rechtsgedankens der wirtschaftlichen Verwertung (Drasdo in: Bub/Treier MietR-HdB, 2019, Kapitel VII. Das vermietete Wohnungseigentum Rn. 279, beck-online) für wirksam gehalten.
  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

    Auszug aus KG, 25.08.2020 - 17 U 18/18
    Wie bereits das Landgericht unter Berufung auf ein zur Schadensersatzpflicht bei Vereitelung eines Mietervorkaufsrechts ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2015 - VIII ZR 51/14 - (Rn. 37, juris) festgestellt hat, war dem Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien u.a. daran gelegen, dem Mieter die Möglichkeit zu eröffnen, die Wohnung zu einem Kaufpreis zu erwerben, den auch ein Dritter für die Wohnung zu zahlen bereit ist (BT-Drucks. 12/3013, Seite 18; 12/3254, Seite 40).
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