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   KG, 25.09.2009 - 5 U 70/08   

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https://dejure.org/2009,13340
KG, 25.09.2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,13340)
KG, Entscheidung vom 25.09.2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,13340)
KG, Entscheidung vom 25. September 2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,13340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung einer Werbeaussage "Original Notfall Produkte" für Bonbons

  • duessellegal.de

    Unzulässigkeit der Werbung mit "Original Notfall Produkte nach Dr. Bach” für Bonbons und Badezusatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung einer Werbeaussage "Original Notfall Produkte" für Bonbons

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG; §§ 11 Abs. 1 Nr. 2, 27 LFGB
    Werbung für "Notfall Bonbons” ist irreführend, wenn diese nicht in gesundheitlichen Notfällen helfen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Einstufung von "Notfalltropfen mit

    Auszug aus KG, 25.09.2009 - 5 U 70/08
    Hinsichtlich der Arzneimitteleigenschaft wird auf die Ausführungen des OLG Hamburg zu den "Notfalltropfen mit Blütenessenzen nach der Original-Methode von Dr. Bach" Bezug genommen (LMuR 2008, 128, RdNr. 40 ff in juris), denen sich der Senat anschließt.

    Die von der Antragsgegnerin angeführte und bereits oben zitierte Entscheidung des OLG Hamburg (LMUR 2008, 128 ff) steht der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen.

  • OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11

    reich an wertvollen Vitaminen und Nährstoffen - Wettbewerbsverstoß:

    Das KG (25.09.2009 - 5 U 70/08) und das OLG Zweibrücken (02.07.2010 - 4 U 184/09) bezeichnen jeweils den Art. 10 insgesamt als gesetzliche Vorschrift iSd § 4 Nr. 11 UWG.
  • KG, 04.07.2012 - 24 U 30/11
    c) Das Landgericht hat ­ wie zuvor der 5.Zivilsenat des Kammergerichts im vorangegangenen Verfügungsverfahren (LG Berlin 16.O.726/07 = KG 5 U 70/08) ­ die Täuschungseignung der beanstandeten Werbeangabe "Original Notfall Produkte nach Dr.Bach" für die genannten Produkte mit Recht bejaht.
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