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   KG, 25.10.2002 - 15 U 9198/00   

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https://dejure.org/2002,17705
KG, 25.10.2002 - 15 U 9198/00 (https://dejure.org/2002,17705)
KG, Entscheidung vom 25.10.2002 - 15 U 9198/00 (https://dejure.org/2002,17705)
KG, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 15 U 9198/00 (https://dejure.org/2002,17705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wertausgleich; Nutzungsherausgabeanspruch; Verwaltungsüberschuss; Anspruchsausschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form der Zahlungsaufforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Auszug aus KG, 25.10.2002 - 15 U 9198/00
    Dies gilt naturgemäß umso mehr, als die Beklagte gegenüber dem Kläger im Zeitraum zwischen Antragstellung im Restitutionsverfahren und bestandskräftiger Rückübertragung in einer an die gesetzliche Treuhänderschaft stark angenäherten Sonderbeziehung stand (BGH, VIZ 1995, 293 ; OLG Naumburg, VIZ 2000, 550; KG, VIZ 1992, 143), wegen der sie die Vermögensinteressen des Klägers wahrzunehmen hatte.
  • KG, 25.11.1991 - 24 U 4830/91
    Auszug aus KG, 25.10.2002 - 15 U 9198/00
    Dies gilt naturgemäß umso mehr, als die Beklagte gegenüber dem Kläger im Zeitraum zwischen Antragstellung im Restitutionsverfahren und bestandskräftiger Rückübertragung in einer an die gesetzliche Treuhänderschaft stark angenäherten Sonderbeziehung stand (BGH, VIZ 1995, 293 ; OLG Naumburg, VIZ 2000, 550; KG, VIZ 1992, 143), wegen der sie die Vermögensinteressen des Klägers wahrzunehmen hatte.
  • OLG Naumburg, 30.06.1999 - 1 U 59/99
    Auszug aus KG, 25.10.2002 - 15 U 9198/00
    Dies gilt naturgemäß umso mehr, als die Beklagte gegenüber dem Kläger im Zeitraum zwischen Antragstellung im Restitutionsverfahren und bestandskräftiger Rückübertragung in einer an die gesetzliche Treuhänderschaft stark angenäherten Sonderbeziehung stand (BGH, VIZ 1995, 293 ; OLG Naumburg, VIZ 2000, 550; KG, VIZ 1992, 143), wegen der sie die Vermögensinteressen des Klägers wahrzunehmen hatte.
  • RG, 25.03.1930 - III 208/29

    1. Ist die Ruhegehaltskasse der Landbürgermeistereien und Landgemeinden der

    Auszug aus KG, 25.10.2002 - 15 U 9198/00
    Denn eine entsprechende Anwendung des § 208 BGB auf die Ausschlussfrist des § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG scheidet aus, weil nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung die Vorschrift über die Unterbrechung der Verjährung bei Ausschlussfristen in der Regel nur dann angewandt werden kann, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist (Palandt/Heinrichs, BGB , 60. Aufl., § 208 BGB Rdn. 1; Überblick vor § 194 , Rdn. 8; RGZ 128, 57; 151, 347).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 5 U 80/07

    Restitution von in der ehemaligen DDR belegenen Grundstücken: Beginn der

    Das Erfordernis der (schriftlichen) Geltendmachung des Anspruchs innerhalb der Ausschlussfrist nach § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG besteht im Allgemeinen auch dann, wenn die damit bezweckte Rechtsklarheit schon auf andere Weise geschaffen worden ist, etwa durch ein unaufgefordert abgegebenes (konkludentes) Anerkenntnis des Verfügungsberechtigten (s. BGH VIZ 2003, S. 583, 584; gegen KG, VIZ 2003, S. 134, 135 f.).
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