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   KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03   

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https://dejure.org/2004,8089
KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03 (https://dejure.org/2004,8089)
KG, Entscheidung vom 25.10.2004 - 23 U 234/03 (https://dejure.org/2004,8089)
KG, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - 23 U 234/03 (https://dejure.org/2004,8089)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen zwei Aktiengesellschaften; Beschlussfassung ohne Verschmelzungsbericht im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung; Fehlende Unterzeichnung eines Verschmelzungsberichts als Anfechtungsgrund; Merkmal ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschmelzungsbericht: Unterzeichnung durch die Vorstandsmitglieder nicht erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 126; UmwG § 8 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Form des Verschmelzungsberichts

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 2027
  • ZIP 2005, 167
  • WM 2005, 41
  • DB 2004, 2746
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 08.09.2003 - 93 O 47/03
    Auszug aus KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03
    Mit Urteil vom 8.September 2003 hat das LG Berlin (ZIP 2003, 2027, dazu EWiR 2004, 141 (Keil)) den Anfechtungsklagen im Wesentlichen stattgegeben und die Beschlüsse zu TOP 1 (Zustimmung zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft und der Bewag AG) und TOP 2 (Erhöhung des Grundkapitals der Beklagten und entsprechende Satzungsänderung) der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 6.Februar 2002 für nichtig erklärt, da der Beschlussfassung in der Hauptversammlung der Beklagten kein wirksamer Verschmelzungsbericht i.S.v. § 8 UmwG zugrunde gelegen habe.
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03
    Denn bei dem Verschmelzungsbericht handelt es sich um eine Wissenserklärung; er ist keine auf Herbeiführung einer konkreten Rechtsfolge gerichtete Willenserklärung, auf die die Vorschrift des § 126 BGB anzuwenden ist (vgl. BAG v. 11.6.2002, ZIP 2003, 317 = NJW 2003, 843 m.w.N.).
  • LG München I, 20.01.2011 - 5 HKO 18800/09

    Anfechtungsklage hinsichtlich des Squeeze out-Beschlusses wegen Verletzung des

    Allerdings kann von einer Nichtigkeit des Beschlussvorschlages des Aufsichtsrates für die Hauptversammlung vom 5.10.2009 vorliegend nicht ausgegangen werden, weil der Aufsichtsrat beschlussfähig im Sinne des § 108 Abs. 2 Satz 2 AktG war und damit der Nichtigkeitsgrund der Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats (vgl. KG AG 2005, 205, 206; BayObLGZ 2003, 89, 91 = AG 2003, 427, 428; Spindler in: Spindler/Stilz, AktG, a.a.O., Rdn. 69 zu § 108; Drygala in: Schmidt/Lutter, AktG, a.a.O., Rdn. 37 zu § 108; Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, 5. Aufl., Rdn. 736) nicht vorliegt.
  • OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 5 U 26/06

    Aktiengesellschaft: Anspruch eines Aktionärs auf Nichtigerklärung bzw.

    Einer Unterzeichnung bedarf diese Erklärung nicht (Fuhrmann, AG 2004, 135; Linnerz, EwiR 2005, 135; wohl auch Krieger, Münchner Handbuch AG, 3. Aufl., 2007, § 56, Rn. 94, zit. nach Bl. 1064 d.A.).

    Entsprechendes wird in der Rechtsprechung (KG Urteil vom 25.10.2004 - 23 U 234/03) für den vergleichbaren Verschmelzungsbericht des Vorstands nach § 8 UmwG vertreten.

  • OLG Stuttgart, 23.05.2011 - 8 W 294/10

    Verschmelzung von Vereinen: Wirksamkeit einer Satzungsregelung über die

    Vielmehr genügt eine Unterzeichnung durch Organmitglieder (nur) in vertretungsberechtigter Zahl (BGH NJW-RR 2007, 1409 ff.; ebenso bereits KG ZIP 2005, 167 f.; Lutter/Drygala, a.a.O., § 8 UmwG, Rdnr. 6 m.w.N. auch zur Gegenmeinung).
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