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   KG, 25.10.2004 - 5 Ws 560/04 Vollz   

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https://dejure.org/2004,11962
KG, 25.10.2004 - 5 Ws 560/04 Vollz (https://dejure.org/2004,11962)
KG, Entscheidung vom 25.10.2004 - 5 Ws 560/04 Vollz (https://dejure.org/2004,11962)
KG, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - 5 Ws 560/04 Vollz (https://dejure.org/2004,11962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anrechnung von erworbenen nicht genommenen Arbeitsurlaub auf die Strafe im Verfahren; Fehlende obergerichtliche Entscheidung über die Zurückstellung der Vollstreckung beim Vorliegen eines Guthabens an Arbeitsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 43 Abs. 1, 6, 9, 10; BtMG § 35 Abs. 1
    Begriff des Entlassungszeitpunkts; Überstellung eines Strafgefangenen in eine therapeutische Einrichtung

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 291
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer

    Die Strafvollstreckung lief aber auch während seiner Zurückstellung von der Strafvollstreckung nach den §§ 35, 36 BtMG weiter (vgl Fabricius in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl 2019, § 35 RdNr 328; Schöfberger, Zurückstellung nach § 35 BtMG und Vollstreckungsreihenfolge, NStZ 2005, 441, 442; KG Berlin vom 25.10.2004 - 5 Ws 560/04 Vollz - NStZ 2005, 291 f).
  • KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05

    Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S

    Deren Beginn habe rechtlich noch nicht einmal zu seiner Entlassung aus dem Strafvollzug geführt, was dem in seiner Sache ergangenen Beschluß des Senats vom 25. Oktober 2004 - 5 Ws 560/04 Vollz - (NStZ 2005, 291) entnommen werden könne.

    Sein - den Beschwerdeführer betreffender - Beschluß vom 25. Oktober 2004 - 5 Ws 560/04 Vollz - (NStZ 2005, 291) ändert daran nichts.

    Im Falle des Abbruchs der Therapie muß der Verurteilte mit dem Widerruf der Zurückstellung und der sofortigen Fortsetzung der Vollstreckung in einer Justizvollzugsanstalt nach § 35 Abs. 5 Satz 1, Abs. 7 Satz 3 BtMG rechnen (vgl. Senat NStZ 2005, 291; Schöfberger aaO).

  • OLG Hamm, 04.09.2012 - 1 Vollz (Ws) 291/12

    Strafvollzug; Fälligkeit der Ausgleichsentschädigung nach § 43 Abs. 11 S. 3

    Dies ist in den letztgenannten Fällen nicht der Fall (vgl. KG, Beschluss vom 25.10.2004 - 5 Ws 560/04 Vollz -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.06.2009 - 2 Ws 284/09 Vollz -, juris.).
  • OLG Nürnberg, 09.06.2009 - 2 Ws 284/09

    Strafvollzug in Bayern: Wechsel in ein psychiatrisches Krankenhaus als

    Eine Entlassung im Sinne dieser Vorschrift liegt dann nicht vor, wenn der Verurteilte lediglich in eine andere Vollzugsart, vorliegend eine Unterbringung nach § 64 StGB, wechselt (vgl. KG Berlin NStZ 2005, 291; LG Berlin NStZ-RR 2007, 286).
  • LG Berlin, 11.04.2007 - 544 StVK (Vollz) 1267/06

    Strafvollzug: Anrechnung von Freistellungstagen auf die Freiheitsstrafe bei an

    Auch das Kammergericht hat mit seinem Beschluss vom 25.10.2004 - 5 Ws 560/04 Vollz (NStZ 2005, 291) klargestellt, dass der maßgebliche Entlassungszeitpunkt i.S.d. § 43 Abs. 9 StVollzG sich an der Entlassung auszurichten hat, mit der "die Vollstreckung der Strafe endgültig oder zumindest so beendet ist, dass die Strafvollstreckungsbehörde keinen unmittelbaren Zugriff auf den Verurteilten mehr hat".
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