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   KG, 25.10.2010 - 12 W 30/10   

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https://dejure.org/2010,17508
KG, 25.10.2010 - 12 W 30/10 (https://dejure.org/2010,17508)
KG, Entscheidung vom 25.10.2010 - 12 W 30/10 (https://dejure.org/2010,17508)
KG, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 12 W 30/10 (https://dejure.org/2010,17508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1170 BGB, § 467 Abs 2 FamFG
    Aufgebotsverfahren: Antragsberechtigung bei einem Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs bei dessen Abhandenkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Abhandenkommens eines Grundschuldbriefes im Falle einer erteilten Löschungsbewilligung durch den namentlich bekannten Gläubiger; Berechtigung zur Führung eines Aufgebotsverfahrens bzgl. der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes durch den Eigentümer

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Antrag auf Kraftloserklärung des abhanden gekommenen Grundschuldbriefs im Aufgebotsverfahren auch durch den eine Löschungsbewilligung des Grundpfandrechtsgläubiger vorlegenden Eigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgebotsverfahren; Berechtigung auch des Eigentümers im Falle des abhanden gekommenen Grundschuldbriefs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1170; FamFG § 467 Abs. 2
    Zulässigkeit des Aufgebotsverfahrens bei Abhandenkommen des Grundschuldbriefs und Erteilung der Löschungsbewilligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufgebotsverfahren bei abhanden gekommenem Grundschuldbrief

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08

    Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens gegen den eingetragenen aber unbekannt

    Auszug aus KG, 25.10.2010 - 12 W 30/10
    Auch aus der Begründung der Entscheidung des BGH vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08 - (NJW-RR 2009, 660 = MDR 2009, 558 = Rpfleger 2009, 325) oder der des KG vom 25. November 1969 - 1 W 7164/69 - OLGZ 1970, 323, ist kein anderes Ergebnis abzuleiten, da diese Beschlüsse jeweils nachhaltig andere Sachverhalte betreffen.
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12

    Zu den Voraussetzungen einer Antragsberechtigung nach § 467 Abs. 2 FamFG in

    Diesem in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits eingenommenen Standpunkt schließt sich der Senat an (eingehend: OLG München NJW-RR 2011, S. 594 f; ferner: KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 in Sachen 12 W 30/10 m. zahlr. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - 25 Wx 21/13

    Voraussetzungen der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs

    Daran hat sich dadurch, dass das Aufgebotsverfahren nunmehr im FamFG geregelt ist, nichts geändert (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.11.2010 - 34 Wx 117/10 - zitiert nach Juris; KG, Beschluss vom 25.10.2010 - 12 W 30/10 - zitiert nach Juris; Bumiller/Hardes, FamFG, 9. Auflage, § 467 FamFG, Rdn. 3; Schulte-Bunert/Weinrauch, FamFG, 2. Auflage, § 467 FamFG, Rdn. 2; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Auflage, § 466 FamFG, Rdn. 2; Keidel/Giers, a.a.O., § 467 FamFG, Rdn. 2; OLG Düsseldorf (Senat), Beschluss vom 08.03.2011 - I-25 Wx 9/11 -).
  • KG, 14.06.2018 - 13 W 6/18

    Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Hypothekenbriefes: Anforderungen

    Ein Aufgebotsverfahren kommt nämlich nur in Betracht, wenn der Grundpfandgläubiger bekannt ist und lediglich der Brief abhandengekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2016 - 3 Wx 153/15, RNotZ 2018, 127 = BeckRS 2016, 126158; KG, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 12 W 65/14, MDR 2015, 362 [bei juris Rz. 12]; KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 12 W 30/10, NotBZ 2011, 99 = BeckRS 2010, 27965)], aber nicht, wenn darüber hinaus - wie hier - unklar ist, wer Grundpfandgläubiger ist bzw. nicht glaubhaft gemacht ist, dass sich der Brief zuletzt in den Händen des das Aufgebotsverfahren betreibenden Beteiligten befunden hat.
  • OLG München, 28.07.2020 - 34 Wx 212/20

    Aufgebotsverfahrens durch einen Nachlasspfleger zum Zwecke der Kraftloserklärung

    Dieses Institut kommt nach allgemeiner Ansicht auch im Regelungsbereich des FamFG zur Anwendung (Senat vom 25.7.2017, 34 Wx 110/17 = MittBayNot 2018, 547; OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 134; KG BeckRS 2010, 27965; BeckOK FamFG/Schlögel 34. Edition § 467 Rn. 2; MüKoFamFG/Dörndorfer 3. Aufl. § 467 Rn. 2).
  • KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14

    Kraftloserklärung Grundschuldbrief - Aufgebotsverfahren durch belasteten

    Der zugunsten der Beteiligten zu 1) wirkende Titel auf Abtretung der Grundschuld und auf Zustimmung zur Eintragung im Grundbuch schließt insofern die Ermächtigung der Beteiligten zu 2) gemäß § 185 BGB ein, den Grundschuldbrief für kraftlos erklären zu lassen (vgl. zu ähnlichen Konstellationen z.B. OLG München, 34 Wx 117/10, Beschluss vom 05.11.2010, Rn. 20 f. bei juris; OLG Düsseldorf, 3 Wx 247/12, Beschluss vom 13.12.2012, Rn. 22 bei juris; Kammergericht, 12 W 30/10, Beschluss vom 25.10.2010, Rn. 16 ff. bei juris).
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