Rechtsprechung
KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Telemedicus
Abwägung Kunstfreiheit bei Doku über Sprayer-Szene
- Telemedicus
Abwägung Kunstfreiheit bei Doku über Sprayer-Szene
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein Unterlassungsanspruch, selbst wenn der Verdacht besteht, dass Filmmaterial unter Begehung von Straftaten aufgenommen wurde / Die Graffiti-Doku
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Trainwriting in berlin
- KUR - Journal für Kunstrecht, Urheberrecht und Kulturpolitik
Veröffentlichung des Films "Unlike U - trainwriting in berlin" verstößt nicht gegen Eigentumsrechte
- aufrecht.de
Graffiti-Doku - Abwägung bei erheblichem öffentlichen Informationsinteresse
- rechtambild.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Meinungs- und Kunstfreiheit des Films "Unlike U"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit für Filmaufnahmen in Berliner U-Bahn
- lawblog.de (Kurzinformation)
Verbot von Sprayer-Doku gekippt
- tagesspiegel.de (Pressemeldung, 26.10.2012)
Graffitifilm "Unlike U" darf wieder verkauft werden
- rechtambild.de (Kurzinformation)
Verkaufsverbot des Films "Unlike U" gekippt
Besprechungen u.ä.
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Graffiti-Doku Unlike U - ein Sieg für die Kunstfreiheit?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11
- KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Papierfundstellen
- GRUR 2013, 628
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Insoweit bedarf es vielmehr einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (vgl. BVerfG, BVerfGE 66, 116; KG, NJW 2000, 2210; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 342).Denn dies deutet darauf hin, dass es sich nicht um Missstände von erheblichem Gewicht handelt, an deren Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht (BVerfGE 66, 116, 139).
Eine Veröffentlichung ist daher nur dann zulässig, wenn die Bedeutung der Information für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und die tatsächliche Geltung der Rechtsordnung nach sich zieht (BVerfG, NJW 1984, 1741, 1743 -Wallraff).
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10
Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von …
Auszug aus KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes kann die Verwertung von Fotos eines fremden Grundstücks und der darauf befindlichen Bauwerke zwar das Grundstückseigentumsrecht gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB verletzten (vgl. BGH, Urt. v. 1712.2010, - V ZR 44/10 und 45/10 -, NJW 2011, 753 ff. und 2011, 749 ff.).An einer solchen fehlt es nämlich, wenn ein Gebäude oder eine Gartenanlage von einer anderen Stelle aus als dem Grundstück, auf dem sie sich bleibend befindet fotografiert werden kann und solche Fotografien verwertet werden (vgl. BGH NJW 2011, 749, 750 Rz. 12 m.w.N.).
Er kann ihn nämlich auch eingeschränkt öffnen und sich etwa das Fotografieren seines Anwesens oder die Verwertung solcher Fotografien vorbehalten (vgl. BGH NJW 2011, 749, 750 Rz.13).
- LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11
Vervielfältigung und Verbreitung von ungenehmigten Filmaufnahmen zum Thema …
Auszug aus KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das am 10. Mai 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 16 O 199/11 - geändert:.Der Beklagte zu 1) beantragt, unter Abänderung des am 10. Mai 2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin (Geschäftszeichen 16 O 199/11) die Klage abzuweisen.
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10
Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von …
Auszug aus KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Zu diesen Früchten gehören nach § 99 Abs. 3 BGB ebenso wie die Erträge etwa aus Vermietung eines Schlosses als Kulisse für einen Kinofilm auch die Erträge aus der Verwertung von Filmaufnahmen der Gebäude und Gärten auf dem Grundstück (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2010, - V ZR 46/10 - ZUM 2011, 333, 335 Rn. 15). - KG, 30.11.1999 - 9 U 8222/99
Verletzung der Unternehmenspersönlichkeit der Deutschen Bahn AG durch …
Auszug aus KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Insoweit bedarf es vielmehr einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (vgl. BVerfG, BVerfGE 66, 116; KG, NJW 2000, 2210; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 342). - OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04
Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das …
Auszug aus KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Insoweit bedarf es vielmehr einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (vgl. BVerfG, BVerfGE 66, 116; KG, NJW 2000, 2210; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 342). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10
Preußische Schlösser und Gärten
Auszug aus KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes kann die Verwertung von Fotos eines fremden Grundstücks und der darauf befindlichen Bauwerke zwar das Grundstückseigentumsrecht gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB verletzten (vgl. BGH, Urt. v. 1712.2010, - V ZR 44/10 und 45/10 -, NJW 2011, 753 ff. und 2011, 749 ff.). - BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2252/04
Recht einer GmbH am eigenen Bild
Auszug aus KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Jedoch wird durch die Verbreitung der - von der Klägerin nicht genehmigten Aufnahmen - in ihre Grundrechte aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und 13 Abs. 1 GG eingegriffen (vgl. BVerfG, NJW 2005, 883). - KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von …
Auszug aus KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Insoweit liegt der zu beurteilende Sachverhalt auch anders, als in dem vom Senat entschiedenen Rechtsstreit (Urt. v. 18.04.2011, - 10 U 149/10 - zit. nach juris).
- OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum …
Aber auch wenn eine unter Verstoß gegen das Hausrecht (Art. 13 GG) gefertigte Bildaufnahme einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht (Art. 2 GG) darstellen kann (BVerfG NJW 2002, 3619; BVerfG NJW 1994, 178; BGH NJW 1994, 2289; BGH NJW 1994, 1281; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 12149; KG GRUR 2013, 628 - trainwriting in berlin; OLG Hamm ZUM-RD 2004, 579), bedeutet dies nicht, dass die Fotografie zwangsläufig einem Beweisverwertungsverbot unterliegt.