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   KG, 25.11.2021 - 22 U 46/21   

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https://dejure.org/2021,50143
KG, 25.11.2021 - 22 U 46/21 (https://dejure.org/2021,50143)
KG, Entscheidung vom 25.11.2021 - 22 U 46/21 (https://dejure.org/2021,50143)
KG, Entscheidung vom 25. November 2021 - 22 U 46/21 (https://dejure.org/2021,50143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verkehrsunfall, Überholen, unklare Verkehrslage, Zurechenbarkeit

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 2 StVO, § 5 Abs 3 Nr 1 StVO, § 5 Abs 3 Nr 7 StVO, § 5 Abs 5 StVO, § 38 Abs 3 StVO
    Haftung bei Kfz-Unfall: Abgebrochenes Überholen eines Fahrzeugs mit gelbem Blinklicht beim Abschleppen eines überlangen Fahrzeugs

  • verkehrslexikon.de

    Zum Überholen bei unklarer Verkehrslage mit (beabsichtigtem) anschließendem Fahrstreifenwechsel

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Überholvorgang bei unklarer Verkehrslage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten durch Überholen bei unklarer Verkehrslage mit (beabsichtigtem) anschließendem Fahrstreifenwechsel sind nicht zurechenbar, wenn der Überholvorgang rechtzeitig abgebrochen wird und das überholende Fahrzeug noch in seinem (endenden) ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Gesteigerte allgemeine Sorgfaltspflicht bei gelbem Blinklicht; Abbruch eines Überholvorgangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verbotenes Überholen bei unklarer Verkehrslage - Zurechenbarkeit bei Abbruch des Überholvorgangs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 679
  • NZV 2022, 294
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - 22 U 46/21
    Der pauschale Ansatz von Kosten ist ein auf den Bereich von Verkehrsunfällen beschränkter Ausnahmefall (vgl. BGH mit Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11 - II.3.c) [11]), weshalb Zurückhaltung geboten ist.
  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 12 U 716/02

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: "Halbe Vorfahrt" gegenüber dem aus einem

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - 22 U 46/21
    Die Warnleuchte gibt zwar kein Vorrecht, verpflichtet andere Verkehrsteilnehmer aber zu besonderer Sorgfalt (König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 38 StVO Rn. 13; KG VM 1993, 27; OLG Koblenz, Urteil vom 01. September 2003 - 12 U 716/02 -, juris Rn. 28 - VRS 105, 414, 417).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 75/06

    Sorgfaltspflichten beim mehrspurigen Abbiegen

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - 22 U 46/21
    Ihn traf die aus § 7 Abs. 1, Abs. 3 StVO folgende Pflicht zum Spurhalten im Fahrstreifen (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 75/06 - NZV 2007, 185 [6]; Heß in: Burmann u.a., Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl. (2020), § 7 StVO Rn. 1; Freymann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 27 Rn. 216) sowie im Hinblick auf den tatsächlich gegebenen (teilweisen) Fahrstreifenwechsel die Sorgfaltspflichten aus § 7 Abs. 5 StVO.
  • KG, 03.09.2020 - 22 U 162/19

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Verletzung der Pflicht zum Spurhalten

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - 22 U 46/21
    Wenn ein Folgen der Verschwenkung im mittleren Fahrstreifen nicht ohne Missachtung des seitlichen Mindestabstandes und Überschreiten der Leitlinie möglich war, dann hatte er dies rechtzeitig anzuzeigen und - was in diesem Fall ausnahmsweise erlaubt ist - rechtzeitig beide Fahrstreifen so zu belegen gehabt, dass anderen Verkehrsteilnehmern hinreichend erkennbar war, dass ein Vorbeifahren bzw. Überholen nicht in Betracht kam, und so dafür Sorge zu tragen, dass jedes Missverständnis ausgeschlossen war (Senat, [Hinweis-] Beschluss vom 6. August 2020 - 22 U 99/19 - [nicht veröffentlicht]; Urteil vom 3. September 2020 - 22 U 162/19 - [nicht veröffentlicht]).
  • KG, 06.08.2020 - 22 U 99/19

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Sorgfaltspflichtverletzung eines

    Auszug aus KG, 25.11.2021 - 22 U 46/21
    Wenn ein Folgen der Verschwenkung im mittleren Fahrstreifen nicht ohne Missachtung des seitlichen Mindestabstandes und Überschreiten der Leitlinie möglich war, dann hatte er dies rechtzeitig anzuzeigen und - was in diesem Fall ausnahmsweise erlaubt ist - rechtzeitig beide Fahrstreifen so zu belegen gehabt, dass anderen Verkehrsteilnehmern hinreichend erkennbar war, dass ein Vorbeifahren bzw. Überholen nicht in Betracht kam, und so dafür Sorge zu tragen, dass jedes Missverständnis ausgeschlossen war (Senat, [Hinweis-] Beschluss vom 6. August 2020 - 22 U 99/19 - [nicht veröffentlicht]; Urteil vom 3. September 2020 - 22 U 162/19 - [nicht veröffentlicht]).
  • LG Berlin, 02.02.2022 - 46 O 354/21
    cc) Die erstattungsfähige Unkostenpauschale beträgt nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts, von der die Kammer keine Veranlassung hat abzuweichen, 20 ? und nicht - wie von der Klägerin geltend gemacht - 25 ? (siehe zuletzt KG, Urteil vom 25.11.2021 - 22 U 46/21 - BeckRS 2021, 38199 Rn. 18f.).
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