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KG, 26.01.2004 - 8 U 117/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Wirkung des Schweigens auf ein Angebot; Verbrauchereigenschaft eines Darlehensnehmers
- Judicialis
BGB § 305; ; BGB § ... 421 a.F.; ; BGB §§ 491 ff n.F.; ; BGB § 554 a.F.; ; BGB § 607 Abs. 1; ; BGB § 609 a.F.; ; BGB § 626; ; VerbrKrG § 1; ; VerbrKrG § 1 Abs. 1; ; VerbrKrG § 12; ; ZPO § 531 Abs. 2 Ziffer 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der konkludenten Entlassung aus der Mithaft für eine Darlehensverbindlichkeit sowie zur Frage des Vorliegens eines Verbraucherkredits
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.03.2003 - 10 O 326/02
- KG, 26.01.2004 - 8 U 117/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99
Abgrenzung zwischen der Aufnahme einer neuen und der Erweiterung einer bereits …
Auszug aus KG, 26.01.2004 - 8 U 117/03
Ein Darlehensnehmer ist dann Verbraucher i.S. des § 1 Abs. 1 VerbrKrG wenn er den ihm gewährten Kredit für den Aufbau einer neuen gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sog. Existenzgründung) verwenden will, weil § 1 Abs. 1 VerbrKrG eine Ausnahme von der Verbrauchereigenschaft nur für den Fall vorsieht, dass der Kredit für eine "bereits ausgeübte" gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt ist (BGH in NJW-RR 2000, 1221). - BGH, 25.03.1965 - III ZR 227/64
Anspruch auf Untersagung der Vollstreckung aus einer Urkunde - Fälligkeit des …
Auszug aus KG, 26.01.2004 - 8 U 117/03
Die Kündigung eines Darlehensvertrages kann auch konkludent durch Zustellung der Klage auf Rückerstattung oder eines entsprechenden Mahnbescheides erklärt werden (…Palandt-Putzo, BGB, 63. Auflage, § 488, Rdnr. 33; BGH in WM 1965, 767), denn eine Kündigung ist die einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, ein Schuldverhältnis für die Zukunft beenden zu wollen, also beim Darlehen die Erklärung, dass das hingegebene Geld nunmehr zurückgezahlt werden solle.
- OLG München, 21.02.2024 - 19 U 3711/23
Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehensverträge, Darlehensrückführung, …
a) Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, ein Schuldverhältnis beendigen zu wollen, also beim Darlehen die Erklärung, dass das hingegebene Geld nunmehr zurückgezahlt werden solle (BGH, Urteil v. 25.03.1965, Az. Ill ZR 227/64, BeckRS 1965, 106700; KG, Urteil v. 26.01.2004, Az. 8 U 117/03, juris Rz. 18; Freitag in: Staudinger, BGB, Neubearb. - OLG München, 25.10.2023 - 19 U 1861/23
Anspruch einer Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
aaa) Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, ein Schuldverhältnis beendigen zu wollen, also beim Darlehen die Erklärung, dass das hingegebene Geld nunmehr zurückgezahlt werden solle (BGH, Urteil v. 25.03.1965, Az. III ZR 227/64 [WM 1965, 767]; KG, Urteil v. 26.01.2004, Az. 8 U 117/03, juris Rz. 18; Freitag in: Staudinger, BGB, Neubearb.