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   KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03   

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https://dejure.org/2004,8086
KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03 (https://dejure.org/2004,8086)
KG, Entscheidung vom 26.02.2004 - 1 W 557/03 (https://dejure.org/2004,8086)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 1 W 557/03 (https://dejure.org/2004,8086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweispflicht hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigung einer 2-Mann-GbR bei einem Grundbuchberichtigungsantrag; Anforderungen hinsichtlich der Führung eines Grundbuchunrichtigkeitsnachweises; Kündigung einer grundstückshaltenden Gesellschaft durch einen ...

  • Judicialis

    GBO § 22 Abs. 1; ; GBO § 29 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 60 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundbuchberichtigung - Alleineigentum durch Anwachsung nach Kündigung einer 2-Mann-GbR; Anforderungen an Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Hamm, 11.12.1997 - 15 W 81/97

    Anwachsung des Anteils am Gesamthandsvermögen an die übrigen Gesellschafter bei

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Es kann dahinstehen, ob die Berichtigung durch Rötung eines ausgeschiedenen Gesellschafters als sonstige Eintragung i.S.v. § 67 KostO zu bewerten ist, wenn das Eigentum weiterhin der Gesamthand zusteht (vgl. dazu verneinend Senat, Rpfleger 1989, 98, 99; bejahend BayObLGZ 1993, 314, OLG Hamm, Rpfleger 1998, 306; OLG Oldenburg, MDR 1998, 990; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 728).
  • BGH, 28.01.2002 - II ZR 239/00

    Gegenseitig erklärte fristlose Kündigung - Zweigliedrige Sozietät - Wichtiger

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Die von dem eingetragenen Eigentümer zu 1b) angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2002, 704) befasst sich mit dieser Frage nicht, sondern behandelt den Fall einer Hinauskündigung des einen Gesellschafters durch den anderen aus wichtigem Grund (vgl. dazu auch BGHZ 32, 307).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Eine Zwischenverfügung ist nur zulässig, wenn der Mangel des Antrags mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; andernfalls e/hielte die beantragte Eintragung einen Rang, der ihr nicht gebührt (BGHZ 27, 310, 313; OLG Hamm, Rpfleger 2002, 353, 354; BayObLG, DNotZ 1989, 373, 374; Demharter, a.a.O., § 18 Rn. 8) Das gilt auch für die Grundbuchberichtigung, denn auch bei der Grundbuchunrichtigkeit kann dem Zeitpunkt der Antragstellung gemäß § 892 Abs. 2 BGB wesentliche Bedeutung zukommen (BayObLG, MittBayNot 1995, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 29. August 2003 - 1 W 433/02).
  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Ausnahmen von der Formenstrenge des Grundbuchverfahrens sind nur dort geboten, wo es praktisch unmöglich ist, Urkunden beizubringen, und sich der Antragsteller auch sonst in Beweisnot befindet (vgl. BGHZ 57, 84, 95; Senat, FGPrax 1997, 212, 214; BayObLGZ 1986, 208, 211).
  • KG, 16.08.1988 - 1 W 6463/87
    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Es kann dahinstehen, ob die Berichtigung durch Rötung eines ausgeschiedenen Gesellschafters als sonstige Eintragung i.S.v. § 67 KostO zu bewerten ist, wenn das Eigentum weiterhin der Gesamthand zusteht (vgl. dazu verneinend Senat, Rpfleger 1989, 98, 99; bejahend BayObLGZ 1993, 314, OLG Hamm, Rpfleger 1998, 306; OLG Oldenburg, MDR 1998, 990; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 728).
  • BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59

    Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Die von dem eingetragenen Eigentümer zu 1b) angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2002, 704) befasst sich mit dieser Frage nicht, sondern behandelt den Fall einer Hinauskündigung des einen Gesellschafters durch den anderen aus wichtigem Grund (vgl. dazu auch BGHZ 32, 307).
  • BGH, 11.01.1993 - II ZR 227/91

    Wirksamkeit der Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch Privatgläubiger

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Die Kündigung nach § 725 BGB setzt weiter eine entsprechende Erklärung des Pfändungspfandgläubigers voraus, die erst dann wirksam wird, wenn alle Gesellschafter - einschließlich des Schuldners - von ihr Kenntnis erhalten haben (vgl. BGH NJW 1993, 1002; BGHZ 97, 392, 395; WM 1957, 163).
  • OLG Stuttgart, 11.12.1989 - 8 W 378/89

    Gesellschafter-Ausschließungen; Abschluss gerichtlicher Klärung; Hinausschieben

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Der Antragsteller muss sämtliche Umstände nachweisen, welche die Grundbuchunrichtigkeit begründen, und zudem lückenlos alle nicht ganz entfernt liegenden Möglichkeiten ausräumen, die der Richtigkeit der begehrten neuen Eintragung entgegenstehen können (vgl. Senat, Rpfleger 1973, 21, 23; BayObLG, MittBayNot 1995, 42, 43; OLG Stuttgart, NJW 1990, 2757; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 22 Rn. 37 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1986 - II ZR 198/85

    Pfändung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Die Kündigung nach § 725 BGB setzt weiter eine entsprechende Erklärung des Pfändungspfandgläubigers voraus, die erst dann wirksam wird, wenn alle Gesellschafter - einschließlich des Schuldners - von ihr Kenntnis erhalten haben (vgl. BGH NJW 1993, 1002; BGHZ 97, 392, 395; WM 1957, 163).
  • OLG Schleswig, 15.07.1999 - 2 W 113/99

    Nachweis der Erbfolge durch eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Aus den von dem eingetragenen Eigentümer zu 1b) angeführten Entscheidungen (BayObLGZ 2000, 167; Schleswig.-Holst. OLG, FGPrax 1999, 206) folgt nichts Abweichendes.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99

    Höhe der Gebühr für die Berichtigung des Grundbuchs nach Ausscheiden eines BGB

  • OLG Oldenburg, 23.02.1998 - 5 W 13/98

    Gebühr für Grundbucheintragung; Eintragung des Ausscheidens eins

  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01

    Anfechtung einer Zwischenverfügung

  • BayObLG, 05.01.1989 - BReg. 2 Z 96/88
  • BayObLG, 08.06.2000 - 2Z BR 29/00

    Eidesstattliche Versicherung anstelle eines Erbscheins

  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

  • BayObLG, 11.05.1988 - BReg. 2 Z 44/88

    Erteilung eines Grundschuldbriefs an einen nicht als Gläubiger im Grundbuch

  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 93/91

    Voraussetzungen der Berichtigung einer Grundbucheintragung

  • BayObLG, 09.09.1993 - 3Z BR 108/93

    Grundbuchgebühren bei Anwachsung von Gesellschaftsanteilen

  • BayObLG, 02.09.1994 - 2Z BR 73/94

    Ohne Bewilligung des Berechtigten im Grundbuch gelöschtes Recht

  • BayObLG, 16.10.1997 - 2Z BR 94/97

    Berichtigung des Grundbuchs bei Tod eines BGB - Gesellschafters

  • KG, 09.08.2012 - 1 W 113/11

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit bei altrechtlichen

    Der Antragsteller muss sämtliche Umstände nachweisen, welche die Grundbuchunrichtigkeit begründen, und zudem lückenlos alle nicht ganz entfernt liegenden Möglichkeiten ausräumen, die der Richtigkeit der begehrten neuen Eintragung entgegenstehen können (Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 W 557/03 - KG-Report 2004, 544).

    Voraussetzung ist, dass eine Eintragung bzw. Grundbuchberichtigung ansonsten überhaupt nicht vorgenommen werden könnte, was dann ausscheidet, wenn die Eintragung auf der Grundlage einer Berichtigungsbewilligung erfolgen kann (Senat, a.a.O., Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 W 557/03 - juris; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 1 W 472/10 - juris; OLG München, Beschluss vom 26. März 2012 - 34 Wx 199/11 - juris).

  • KG, 09.12.2014 - 1 W 266/14

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung

    Der Antragsteller muss sämtliche Umstände nachweisen, welche die Grundbuchunrichtigkeit begründen, und zudem lückenlos alle nicht ganz entfernt liegenden Möglichkeiten ausräumen, die der Richtigkeit der begehrten neuen Eintragung entgegenstehen können (Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 W 557/03 - KG-Report 2004, 544).
  • KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19

    Grundbuchsache: Berichtigung der Gläubigerbezeichnung einer für die Mitglieder

    Diesen Nachweis, an den nach allgemeiner und vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Ansicht strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 W 557/03 - KG-Report 2004, 544), hat die Beteiligte hier nicht erbracht.
  • KG, 19.04.2016 - 1 W 1006/15

    Grundbuchberichtigung: Löschung des Vorkaufsrechts des ausgeschiedenen

    Der Antragsteller muss sämtliche Umstände nachweisen, welche die Grundbuchunrichtigkeit begründen, und zudem lückenlos alle nicht ganz entfernt liegenden Möglichkeiten ausräumen, die der Richtigkeit der begehrten neuen Eintragung entgegenstehen können (Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 W 557/03 - KG-Report 2004, 544).
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