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   KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03   

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https://dejure.org/2004,30985
KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03 (https://dejure.org/2004,30985)
KG, Entscheidung vom 26.02.2004 - 19 U 61/03 (https://dejure.org/2004,30985)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 19 U 61/03 (https://dejure.org/2004,30985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Löschung von Aufbauhypotheken bzw. Aufbaugrundschulden; Valutierung von Aufbaukrediten; Bestätigung der Kreditvalutierung durch Abrechnungslisten des VEB KWV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.11.1994 - XI ZR 64/94

    Wirksamkeit von durch den örtlich zuständigen Rat bestellten Aufbauhypotheken

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03
    Da es sich bei den Maßnahmen nach § 16 FinanzierungsVO um privatrechtsgestaltende hoheitliche Einzelmaßnahmen handelte, sind sie nur bei besonders schwer wiegenden und für den Adressaten des Verwaltungshandelns objektiv unzweifelhaft erkennbaren Verstößen gegen die rechtlichen Anforderungen nichtig (BGH VIZ 1995, 233; ZOV 2000, 162).

    Das Entstehen einer Hypothek war daher vom Vorhandensein der zu Grunde liegenden Forderung abhängig (BGH DtZ 1995, 101; ZGB - Kommentar, 2. Aufl. § 454 Anm. 1.1; Janke, NJ 1991, 29).

    Die nach dem Recht der DDR bestellte Aufbauhypothek entsprach einer Sicherungshypothek im Sinne von § 1184 BGB (BGH DtZ 1995, 101 = VIZ 1995, 233; vgl. ferner Art. 233 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB), sodass eine unterschiedliche Beweislastverteilung nicht gerechtfertigt ist (a. A. wohl OLG Rostock VIZ 2002, 126, 128).

  • OLG Rostock, 04.05.2000 - 1 U 144/98

    Löschung einer Aufbauhypothek

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03
    Die nach dem Recht der DDR bestellte Aufbauhypothek entsprach einer Sicherungshypothek im Sinne von § 1184 BGB (BGH DtZ 1995, 101 = VIZ 1995, 233; vgl. ferner Art. 233 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB), sodass eine unterschiedliche Beweislastverteilung nicht gerechtfertigt ist (a. A. wohl OLG Rostock VIZ 2002, 126, 128).

    Der Senat lässt die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung wegen der Frage der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des auf eine Aufbauhypothek bezogenen Grundbuchberichtigungsanspruchs zu, da diese zumindest vom OLG Rostock (VIZ 2002, 126) offenbar anders gesehen wird.

  • BGH, 18.01.2000 - XI ZR 46/99

    Instandhaltungs- und Instandsetzungskredite zu Zeiten der ehemaligen DDR

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03
    Da es sich bei den Maßnahmen nach § 16 FinanzierungsVO um privatrechtsgestaltende hoheitliche Einzelmaßnahmen handelte, sind sie nur bei besonders schwer wiegenden und für den Adressaten des Verwaltungshandelns objektiv unzweifelhaft erkennbaren Verstößen gegen die rechtlichen Anforderungen nichtig (BGH VIZ 1995, 233; ZOV 2000, 162).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, sind an die Darlegung und den Beweis der Valutierung der Kredite grundsätzlich keine geringeren Anforderungen zu stellen als sie allgemein im Bereich des § 607 BGB gelten (z. B. BGH ZOV 2000, 162 f).

  • BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76

    Bewertung eines kleineren Handwerksbetriebs im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03
    Es handelt sich dabei um ein sog. vorweggenommenes Geständnis (vgl. dazu BGH NJW 1978, 884, 885).
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 335/94

    Maklerprovisionen für die Vermittlung von Grundstücken - Zustandekommen eines

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03
    Es ist unerheblich, ob sich der Kläger der Wirkung seines Vortrages bewusst gewesen ist (BGH VersR 1996, 583, 584).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97

    Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03
    Über dieses Geständnis haben die Parteien im Termin vom 18. Juli 2003 durch konkludente Bezugnahme nach § 137 Abs. 3 ZPO verhandelt (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1113).
  • BGH, 15.12.1994 - III ZB 46/94

    Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03
    Ein Eintritt gemäß § 16 VermG kommt mangels Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes nicht in Betracht (BVerwG ZOV 1999, 442; BGH VIZ 1995, 227, 229 f).
  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00

    Anforderungen an ein Geständnis im Sinne des § 288 ZPO

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03
    Gegenstand eines Geständnisses können auch juristisch eingekleidete Tatsachen sein wie die Frage, wer Vertragspartei geworden ist (BGH MDR 2003, 1433).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03
    Die Darlegungs- und Beweislast trägt insoweit aber der Sicherungsgeber (BGH aaO, NJW 1990, 576, 578; 1992, 1620 f); der Ausnahmefall, dass die Höhe der zu besichernden Forderung bei Bestellung der Grundschuld noch nicht feststand, liegt hier nicht vor.
  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03
    Die Darlegungs- und Beweislast trägt insoweit aber der Sicherungsgeber (BGH aaO, NJW 1990, 576, 578; 1992, 1620 f); der Ausnahmefall, dass die Höhe der zu besichernden Forderung bei Bestellung der Grundschuld noch nicht feststand, liegt hier nicht vor.
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

  • OLG München, 15.01.2014 - 3 U 3123/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme auf Rückzahlung eines Darlehens

    Der Darlehensgeber muss beweisen, dass er das Darlehen valutiert hat (KG, Urteil vom 26.02.2004, 19 U 61/03 für die Löschung einer Höchstbetragshypothek; zitiert nach [...]), der Darlehensnehmer, dass er es zurückbezahlt hat (allgemeine Meinung z.B. BGH MDR 2007, 703 f).
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