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   KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03   

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KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03 (https://dejure.org/2004,3808)
KG, Entscheidung vom 26.02.2004 - 2 Verg 16/03 (https://dejure.org/2004,3808)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 2 Verg 16/03 (https://dejure.org/2004,3808)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsetzung eines Einheitspreises als vollständige Preisangabe; Beurteilung der Gefahr spekulativer Übervorteilung im Rahmen einer Prognoseentscheidung; Notwendigkeit der Berücksichtigung des wirtschaftlichsten Angebotes

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss von Spekulationsangeboten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind spekulative Preise ein Ausschlussgrund? (IBR 2004, 215)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 288
  • BauR 2004, 1202 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 330
  • ZfBR 2004, 406
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 18.09.2003 - Verg 12/03

    Ausschluss eines Unterangebots in Vergabesachen

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03
    Die Kalkulationsweise der Antragstellerin, einzelne Positionen im Vergleich zu den durchschnittlichen Positionspreisen aller Bieter markant auf- oder abzupreisen, ist im öffentlichen Auftragswesen seit langem geläufig, wird in der vergaberechtlichen Literatur unter dem Begriff des "Spekulationsangebots" erörtert und ist auch schon Gegenstand von vergaberechtlichen Entscheidungen gewesen (vgl. etwa BayOLG VergabeR 2004, 87 ff. mwN).

    Das BayObLG hat in seinem Beschluss vom 18. September 2003 - Verg 12/03, VergabeR 2004, 87 mit Anm. Waldner) unter Bezugnahme auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle und Naumburg die Auffassung vertreten, dem Auftraggeber sei es verwehrt, ein Angebot allein deshalb auszuschließen, weil es in einzelnen Positionen Preise von 0, 01 EUR enthält.

    Einhellig wird im Schrifttum die Ansicht vertreten, dass spekulative Angebote nicht ohne weiteres von der Wertung ausgeschlossen werden können (vgl. neben den vorstehenden Fundstellen Beck'scher VOB/A-Komm./Brinker/Ohle § 25 Rn. 60 ff.; Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, 15.Aufl., § 25 VOB/A Rn. 44; Kuß, VOB-Komm., 4. Aufl., § 25 VOB/A Rn. 19 f.), insbesondere wenn der Auftraggeber durch ein nachlässig erstelltes Leistungsverzeichnis Raum für derlei Spekulation gegeben hat (Kratzenberg aaO; Thormann aaO S. 955, 957), über das den Auftraggeber aufzuklären der Bieter nicht verpflichtet sei (Thormann aaO S. 955; anders wohl BayObLG VergabeR 2004, 87, 90).

    In diesem Zusammenhang kann es der Bieterseite auch nicht generell, sondern allenfalls in außergewöhnlichen Sachverhaltsgestaltungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auferlegt werden, die Auftraggeber auf fehlerhaft oder zweifelhaft angesehene Positionen hinzuweisen (für eine weit gehende Hinweispflicht aber wohl BayObLG VergabeR 2004, 87, 90), ähnlich wie die Auftraggeber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in engen Grenzen verpflichtet sind, die Bieter auf Kalkulationsirrtümer hinzuweisen (BGHZ 139, 177 ff.).

    Hinzu kommt, dass selbst bei einem nicht auskömmlichen Angebot gesondert zu prüfen ist, ob der Auftragnehmer wegen des Missverhältnisses zwischen Leistung und Preis in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag deshalb nicht oder nicht ordnungsgemäß ausführen wird (in Anlehnung an BGH wistra 2001, 103 ff.; vgl. oben V.; ähnlich auch BayObLG VergabeR 2004, 87, 89).

  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 300/00

    Vermögensschaden (Submissionsabsprachen); Betrug; Stoffgleichheit;

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03
    Bezüglich des Ausschlussgrundes der fehlenden Auskömmlichkeit hat der Senat bereits anderer Stelle (Beschluss v. 22. August 2001, VergabeR 2001, 392, 399) die Ansicht vertreten, dass die vom Bundesgerichtshof zum Betrugsschaden (§ 263 StGB) durch Submissionsabsprachen entwickelten Grundsätze (BGH wistra 2001, 103 ff.) bei der Prüfung der Unauskömmlichkeit von Angeboten zu berücksichtigen sind.

    Hinzu kommt, dass selbst bei einem nicht auskömmlichen Angebot gesondert zu prüfen ist, ob der Auftragnehmer wegen des Missverhältnisses zwischen Leistung und Preis in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag deshalb nicht oder nicht ordnungsgemäß ausführen wird (in Anlehnung an BGH wistra 2001, 103 ff.; vgl. oben V.; ähnlich auch BayObLG VergabeR 2004, 87, 89).

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03
    In diesem Zusammenhang kann es der Bieterseite auch nicht generell, sondern allenfalls in außergewöhnlichen Sachverhaltsgestaltungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auferlegt werden, die Auftraggeber auf fehlerhaft oder zweifelhaft angesehene Positionen hinzuweisen (für eine weit gehende Hinweispflicht aber wohl BayObLG VergabeR 2004, 87, 90), ähnlich wie die Auftraggeber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in engen Grenzen verpflichtet sind, die Bieter auf Kalkulationsirrtümer hinzuweisen (BGHZ 139, 177 ff.).

    Es ist dem Auftraggeber unbenommen, einen Bieter an seinem Angebot festzuhalten und auf Vertragserfüllung zu bestehen (vgl. etwa den bereits zitierten Fall BGHZ 139, 177 ff.), anstatt über dessen zukünftige Vertragsuntreue Mutmaßungen anzustellen, die einen tragfähigen Grund dafür abgeben sollen, einem um fast 670.000 EUR teureren Angebot den Vorzug geben zu können.

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03
    Unter dieser Prämisse erscheint die bisherige Rechtsprechung mehrerer Vergabesenate, die auch in der Literatur befürwortet wird und die durchaus nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (oben X.) stehen muss, für sachgerecht, wonach fehlende Angaben oder Erklärungen dann nachgeholt werden können, wenn dies für den Wettbewerb unschädlich ist (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 675, 677 mwN in Fn. 5; 680; OLG Dresden VergabeR 2004, 92, 95).
  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03
    Zwar erscheint die Angebotswertung abgeschlossen; der Senat befürwortet aber auch in solchen Fällen nicht, die Verpflichtung der Vergabestelle zur Zuschlagserteilung an einen bestimmten Bieter auszusprechen oder sie entsprechend zu verurteilen (so aber BayObLG VergabeR 2003, 186, 192 f.).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03
    Der Senat meint des Weiteren, dass das OLG Düsseldorf nicht auf Grund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 7. Januar 2003 - X ZR 50/01 (VergabeR 2003, 558 ff.) gezwungen war, so zu entscheiden, wie es entschieden hat.
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03
    Dies erfordere, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belaste, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert war, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen (BGH X ZB 43/02).
  • OLG Jena, 24.02.2003 - 6 Verg 1/03

    Wettbewerb bei unvollständigem Angebot

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03
    Sachgerecht erscheint insoweit die Herangehensweise des Thüringer OLG in seinen Beschlüssen vom 24. Februar 2003 (VergabeR 2003, 339 ff.) und vom 8. April 2003, beide zum Aktenzeichen 6 Verg 1/03.
  • KG, 22.08.2001 - KartVerg 3/01

    Was sind ?Änderungen an den Verdingungsunterlagen? in § 21 VOB/A?

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03
    Bezüglich des Ausschlussgrundes der fehlenden Auskömmlichkeit hat der Senat bereits anderer Stelle (Beschluss v. 22. August 2001, VergabeR 2001, 392, 399) die Ansicht vertreten, dass die vom Bundesgerichtshof zum Betrugsschaden (§ 263 StGB) durch Submissionsabsprachen entwickelten Grundsätze (BGH wistra 2001, 103 ff.) bei der Prüfung der Unauskömmlichkeit von Angeboten zu berücksichtigen sind.
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03
    Unter dieser Prämisse erscheint die bisherige Rechtsprechung mehrerer Vergabesenate, die auch in der Literatur befürwortet wird und die durchaus nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (oben X.) stehen muss, für sachgerecht, wonach fehlende Angaben oder Erklärungen dann nachgeholt werden können, wenn dies für den Wettbewerb unschädlich ist (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 675, 677 mwN in Fn. 5; 680; OLG Dresden VergabeR 2004, 92, 95).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - Verg 53/03

    Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über

  • OLG Köln, 29.04.1997 - 20 U 124/96

    Unangemessene Preise im billigsten Angebot

  • OLG Jena, 27.02.2002 - 6 U 360/01

    Entgangener Gewinn des übergangenen Bieters

  • KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03

    Vergabeverfahren: Bewertung eines Angebots mit stark auf- oder abgepreisten

    Der Auftraggeber braucht bei derartigen Ungewissheiten nicht zu Gunsten des spekulierenden Bieters seine Hoffnung darauf zu setzen, dass die möglichen Nachforderungen die vordergründige Preiswürdigkeit des Angebots nicht gefährden werden (Ergänzung zu Kammergericht, Bs. v. 26. Februar 2004 2 VERG 16/03).

    Zu der vergaberechtlichen Behandlung von Angeboten mit signifikant auf- bzw. abgepreisten Einheitspreisen hat der Senat im Parallelverfahren 2 VERG 16/03 Folgendes ausgeführt:.

    Dabei ist die vom Senat geforderte Wahrscheinlichkeitsprognose, was im Parallelfall 2 VERG 16/03 noch keiner besonderen Klarstellung bedurfte, weil sich das Spekulationsrisiko dort ganz anders darstellte, nicht so zu verstehen, dass der Auftraggeber das Risiko eines Spekulationsangebots rechnerisch genau bis zur vollständigen Gewissheit seiner wirtschaftlichen Nachrangig- bzw. Vorzugswürdigkeit ermitteln und belegen müsste.

  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 7/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Das Preisrisiko von einzelnen Einheitspreisen, die außergewöhnlich hoch sind, kann in der 4. Wertungsstufe unter den Kriterien "Preis" oder "Betriebs- und Folgekosten" Berücksichtigung finden, soweit konkrete Umstände festgestellt werden können, die mit einiger Wahrscheinlichkeit die Annahme von Nachträgen bzw. der Entstehung von außergewöhnlichen Betriebs- und Folgekosten rechtfertigen (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 6. Juni 2002, WVerg 0005/02 ­ VergabeR 2003, 64; KG Berlin, Beschluss v. 26. Februar 2004, KartVerg 16/03 ­ ZfBR 2004, 406).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 2/09 D

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Ausschreibung der Versorgung mit

    Der Bieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, jede Kostenposition seiner internen Kalkulation in eine Preisangabe umzusetzen (vgl OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.1. 2009 - 1 Verg 10/08 - vgl auch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26.2. 2004 - 2 Verg 16/03 -, ZfBR 2004, 406 ff = VergabeR 2004, 330 ff).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2004 - Verg W 10/04

    Anforderungen an die Vollständigkeit und die Angabe von Preisen in einem Angebot

    So hat das OLG Düsseldorf in der Entscheidung (VergabeR 2004, 322, 324), die Anlass für die Divergenzvorlage des Kammergerichts zum BGH (VergabeR 2004, 330) war, eine derartige Erklärung eines Bieters als ausreichend und ihn vor dem Ausschluss seines Angebots bewahrend angesehen.

    Der Senat weicht nicht von der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 26.11.2003 (VergabeR 2004, 322) ab, soweit sie nicht Gegenstand der Divergenzvorlage des Kammergerichts (VergabeR 2004, 330) war.

  • KG, 14.08.2012 - Verg 8/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bieterausschluss wegen Mischkalkulation

    Ferner spricht für eine Zurückhaltung beim Bieterausschluss wegen unzulässiger Mischkalkulation, dass das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Mischkalkulation im konkreten Fall regelmäßig nicht allein anhand objektiver Kriterien festzustellen ist, sondern jedenfalls zu einem erheblichen Teil nur anhand subjektiver Einschätzungen des Bieters; dies gilt namentlich für die Frage, welche Kosten eines Unternehmers einer bestimmten Angebotsposition zuzuordnen sind, welche Höhe der angestrebte Gewinn des Bieters hat, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen einer bestimmten Aufpreisung und einer bestimmten Abpreisung besteht und ob der Bieter diesen Zusammenhang beabsichtigt hat (ähnlich zurückhaltend schon Senat, Beschl. v. 26.2.2004 - 2 Verg 16/03; dem im Ausgangspunkt zustimmend BGH, Beschl. v. 18.5.2004 - X ZB 7/04, Rdnr. 28 zit. nach Juris; ebenso zurückhaltend OLG Celle, Beschl. v. 3.6.2010 - 13 Verg 6/10, Rdnr. 91 zit. nach Juris: grundsätzlich ist jeder Bieter in seiner Kalkulation frei; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.2.2009 - Verg 66/08, Rdnr. 55 zit. nach Juris: Mischkalkulation ist 'nicht per se anstößig'; OLG Rostock, Beschl. v. 8.3.2006 - 17 Verg 16/05, Rdnr. 69 zit. nach Juris: der Bieter muss seine Preise nur nachvollziehbar kalkulieren und dies vortragen; OLG Naumburg, Beschl. v. 22.9.2005- 1 Verg 7/05, Rdnr. 48 ff. zit nach Juris: Mischkalkulation ist nur dann unzulässig, wenn die Preisangabe mit den ebenfalls vom Bieter übersandten 'Unterlagen zur internen Preisermittlung' in nicht erklärbarem Widerspruch steht; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.9.2005, Rdnr. 63 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn sich der Bieter dazu bekennt; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.8.2005 - 11 Verg 8/05, Rdnr. 25, 28 und 33 zit. nach Juris: Mischkalkulation kann nur angenommen werden, wenn 'ganz eindeutige Indizien' für ein Auf- und Abpreisen sprechen und die diesbezügliche Erläuterung des Bieters 'substanzlos' ist).
  • VK Berlin, 02.06.2009 - VK-B2-12/09

    Instandhaltungsarbeiten = Dienstleistungsauftrag?

    Erst wenn auf Grund des niedrigen Preises zu erwarten ist, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag deshalb nicht oder nicht mehr ordnungsgemäß ausführen wird, besteht Anlass zu dessen Ausschluss (KG, Beschl. v. vom 26.2.04 2 Verg 16/03; v. 22.8.01; VK Berlin, Beschl. v. 9.3.04 VK - B 2 - 02/04).
  • VK Sachsen, 22.03.2004 - 1/SVK/014-04

    Ausschluss spekulativer Angebote?

    In einem solchen Fall nimmt ein Bieter lediglich im Wege von betriebswirtschaftlich motivierten kalkulatorischen Rechenoperationen eine angebotsbezogene Umgruppierung verschiedener unselbstständiger Kalkulationsposten innerhalb des relevanten und bezuschlagten Gesamtangebots vor (wie KG, B. v. 26.02.2004, 2 Verg 16/03) .

    Dies zumindest dann, wenn korrespondierend dazu andere Positionen deutlich teurer angeboten werden, als es ohne die Abpreisungen der Fall gewesen wäre (vgl. KG, B. v. 26.02.2004, 2 Verg 16/03, Divergenzvorlage an den BGH sowie VK Münster, B. v. 10.02.2004, VK 01/04).

  • VK Schleswig-Holstein, 06.10.2005 - VK-SH 27/05

    Benennung von Nachunternehmern

    Vorschriften, auf welche Weise Unternehmen zu kalkulieren haben, kann es in einer freien Marktordnung nicht geben (BayObLG v. 01.03.2004, Az.: Verg 2/04; Kammergericht Berlin v. 26.02.2004, Az.: 2 Verg 16/03; VK-Nordbayern v. 10.3.2004, Az.: 320.VK-3194-04/04, für den Bereich der VOL/A).
  • OLG Rostock, 15.09.2004 - 17 Verg 4/04

    Einheitspreise von € 0,01 nicht unbedingt unzulässig!

    Diesbezüglich folge die Vergabekammer der Entscheidung des Kammergerichts vom 26.02.2004 (Az. 2 Verg 16/03).
  • VK Südbayern, 14.09.2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07

    Unangemessen niedriger Preis: Kein Zuschlag!

    Sie berührt den Kernbereich unternehmerischen Handelns im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und damit die Freiheit des Wettbewerbs in diesem Marktgeschehen schlechthin (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 23. Mai 2002 a.a.O.; KG, Beschluss vom 26. Feb. 2004 - 2 Verg 16/03 -).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2007 - 3 VK 5/07

    Europaweites Vergabeverfahren betreffend das Einsammeln, Befördern und

  • VK Bund, 12.05.2005 - VK 2-24/05

    Hochwasserschutzmaßnahmen

  • OLG Dresden, 30.04.2004 - WVerg 4/04

    Ausschluss spekulativer Angebote?

  • VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05

    Unangemessen hoher oder niedriger Preis: Zuschlag ausgeschlossen!

  • KG, 19.02.2004 - 2 Verg 17/03

    Vergaberechtlicher Ausschluss eines Angebots wegen stark aufgepreister oder stark

  • VK Nordbayern, 06.02.2014 - 21.VK-3194-60/13

    Auftraggeber kann auch ein Unterkostenangebot bezuschlagen!

  • VK Südbayern, 11.05.2005 - 17-04/05

    Vom Leitfabrikat abweichendes Produkt nicht bezeichnet: Ausschluss

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