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   KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07   

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https://dejure.org/2008,2261
KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07 (https://dejure.org/2008,2261)
KG, Entscheidung vom 26.02.2008 - 1 W 59/07 (https://dejure.org/2008,2261)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 1 W 59/07 (https://dejure.org/2008,2261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Testaments eines ägyptischen Staatsangehörigen muslimischen Glaubens; Berücksichtigung von Beschränkungen der Testierfreiheit nach ägyptischem Recht; Vereinbarkeit eines Erbausschlusses wegen nichtehelicher Abstammung und Religionsverschiedenheit mit dem ...

  • Judicialis

    BGB § 2369; ; EGBGB Art. 6; ; EGBGB Art. 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2369; EGBGB Art. 6; EGBGB Art. 25 Abs. 1
    Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Erbrechtsausschluss nach ägyptischem Recht - Berücksichtigung der testamentarischen, den Erbrechtsausschluss bestätigenden Verfügung des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1109
  • FGPrax 2008, 159
  • NJ 2008, 267
  • FamRZ 2008, 1564
  • Rpfleger 2008, 423
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Diese Ansicht erscheint durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2005 (ZEV 2005, 301 ff.) überholt, nach der eine grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass durch die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S.1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet ist.
  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Das gilt auch für nichteheliche Kinder, Art. 6 Abs. 5, 3 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 25, 167, 174).
  • KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04

    Erbscheinsverfahren: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde mit dem Ziel der

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Wird der angekündigte Erbschein nach der zum Vorbescheid ergangenen Beschwerdeentscheidung erteilt, kann die weitere Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins fortgeführt werden (Senat, Rpfleger 2005, 669 ff.; Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 51).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Entscheidend ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu missbilligen ist (BGHZ 118, 312, 331; Palandt/Heldrich, a.a.O., Art. 6 EGBGB Rn. 5; Staudinger/Blumenwitz, a.a.O., Neubearb. 2003, Art. 6 EGBGB Rn. 105).
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 95/93

    Rechtsnatur eines Vindikationslegats hinsichtlich eines in Deutschland belegenen

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Soweit ihm nach ägyptischem Recht dingliche Wirkung zukommt (Vindikationslegat), ist es für in Deutschland belegene Gegenstände wie ein Damnationslegat i.S.v. § 2174 BGB zu behandeln (vgl. BGH, NJW 1995, 58, 59; Ferid/Scholz, a.a.O., Rn. 16; Staudinger/Dörner, a.a.O., Art. 25 EGBGB Rn. 887) und demgemäß im Erbschein nach § 2369 BGB nicht auszuweisen (Staudinger/Dörner, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04

    Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Maßgebend ist das ägyptische Gesetz Nr. 77/1943 über die Erbfolge (im Folgenden: ägErbG, wiedergegeben bei Ferid/Scholz, a.a.O.); die in Art. 7 ägErbG genannten Berufungsgründe sind abschließend (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2005, 1705, 1707; Ferid/Scholz, a.a.O., Rn. 21, 34, 79; Pattar, Islamisch inspiriertes Erbrecht und deutscher Ordre public, S. 251).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Zwar bestimmt das Erbstatut, ob einem außerhalb der Ehe geborenen Kind eine Nachlassbeteiligung zusteht (BayObLGZ 2003, 68, 73; Palandt/Heldrich, BGB, 67. Aufl., Art. 25 EGBGB Rn. 10; Staudinger/Dörner, BGB, Neubearb. 2007, Art. 25 EGBGB Rn. 165).
  • OLG Köln, 22.04.2021 - 24 U 77/20

    Anspruch auf Auskunft über den Bestand und den Wert eines Nachlasses; Anwendung

    Soweit die ältere Rechtsprechung (vgl. RG JW 1912, 22; BGH, NJW 1993, 1921; OLG Köln, FamRZ 1976, 170 ff.; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1705) noch angenommen hat, dass das Bestehen eines famliären Pflichtteils- und Noterbrechts nicht zum deutschen ordre public zählt, hält der Senat dies auf der Grundlage des von dem Bundesverfassungsgericht in der vorgenannten Entscheidung dargelegten Verständnisses von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht mehr für vertretbar (so wohl auch KG, NJW-RR 2008, 1109, 1111).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 3 Wx 51/08

    Berücksichtigung des pauschalierten Zugewinnausgleichs zu Gunsten des

    Der Verstoß gegen den ordre public wirkt sich schließlich auch tatsächlich aus (zu diesem Gesichtspunkt zuletzt KG ZEV 2008, S. 440/441 f.), denn nach deutschem Recht wäre die Beteiligte zu 6. im Ergebnis Erbin sogar zu 3/4.
  • OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20

    Umgehung der geschlechterbezogenen Diskriminierung im Erbrecht über

    (2) Die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB setzt voraus, dass nicht nur abstrakt die ausländische Regel selbst, sondern das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts im konkreten Fall in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und denen in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312/330; KG NJW-RR 2008, 1109/1111; OLG Hamm FamRZ 1993 111/114; OLG Hamm ZEV 2005, 436).
  • OLG München, 16.04.2012 - 31 Wx 45/12

    Zugewinnausgleich im Todesfall: Zusammentreffen von deutschem Güterrechtsstatut

    Die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB setzt voraus, dass nicht nur abstrakt die ausländische Regelung selbst, sondern das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts im konkreten Fall in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312/330; KG NJW-RR 2008, 1109/1111).

    16 c) Greift die Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB ein, ist grundsätzlich zunächst eine Lösung im fremden Recht zu suchen; deutsches Recht ist nur hilfsweise als Ersatzrecht anzuwenden (KG NJW-RR 2008, 1109/1111).

  • LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13

    Beweglicher französischer Nachlass; Erbstatut; deutsche Staatsangehörigkeit;

    Während der gesetzliche Erbausschluss eines nichtehelichen Kindes nach ausländischem Recht einen Verstoß gegen den deutschen Ordre public darstellte (KG IPRax 09, 263), wäre eine testamentarische Anordnung, durch welche ein nichteheliches Kind von der Erbenstellung ausgeschlossen wird, indes beachtlich und stellte kein Verstoß gegen den Ordre public dar (Thorn, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, Art. 6 EGBGB Rz 30).
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