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   KG, 26.02.2013 - 4 Ws 29/13 - 141 AR 71/13   

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https://dejure.org/2013,8900
KG, 26.02.2013 - 4 Ws 29/13 - 141 AR 71/13 (https://dejure.org/2013,8900)
KG, Entscheidung vom 26.02.2013 - 4 Ws 29/13 - 141 AR 71/13 (https://dejure.org/2013,8900)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 4 Ws 29/13 - 141 AR 71/13 (https://dejure.org/2013,8900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Jugendstrafverfahren: Andere Freiheitsentziehung als Anrechnung bei der Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthalt in einer offenen Wohneinrichtung der Kinder- und Jugendhilfe während der "Vorbewährungszeit" als "andere Freiheitsentziehung" im Sinne des § 52a S. 1 JGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 52a S. 1
    Begriff der "anderen Freiheitsentziehung" i.S.v. § 52a S. 1 JGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 291
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.07.1999 - 2 BvR 1368/98

    Zur Frage der Anrechnung einer Freiheitsentziehung auf Jugendstrafe gem JGG § 52a

    Auszug aus KG, 26.02.2013 - 4 Ws 29/13
    Deshalb war auch für die Zeit zwischen dem Urteil des Jugendschöffengerichts und dem Rechtskrafteintritt keine abweichende Entscheidung veranlasst; eine Fallgestaltung, in der - dem vom BVerfG in NStZ 1999, 570 = StV 1999, 663 entschiedenen Sachverhalt entsprechend - der Betroffene im Erkenntnisverfahren seine Bewegungsfreiheit infolge psychischen Zwangs zu keiner Zeit wiedererlangte, ihm vielmehr bei Nichterfüllung einer Weisung unmittelbar der erneute Vollzug eines (Haft- oder) Unterbringungsbefehls drohte, weil das Gericht für seine ununterbrochene Freiheitsentziehung zu sorgen gedachte, ist hier nicht gegeben.
  • KG, 28.06.2018 - 4 Ws 86/18

    Jugendstrafe: Sachliche Zuständigkeit für die Strafzeitberechnung nach Beginn der

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass sein Beschluss vom 26. Februar 2013 - 4 Ws 29/13 - (juris = NStZ-RR 2013, 291 Ls) auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar ist, da er (Vor-) Bewährungsweisungen und nicht Haftverschonungsauflagen betraf.
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