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KG, 26.02.2013 - 4 Ws 29/13 - 141 AR 71/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Jugendstrafverfahren: Andere Freiheitsentziehung als Anrechnung bei der Jugendstrafe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufenthalt in einer offenen Wohneinrichtung der Kinder- und Jugendhilfe während der "Vorbewährungszeit" als "andere Freiheitsentziehung" im Sinne des § 52a S. 1 JGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 52a S. 1
Begriff der "anderen Freiheitsentziehung" i.S.v. § 52a S. 1 JGG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.12.2012 - 265 Js 79/12
- KG, 26.02.2013 - 4 Ws 29/13 - 141 AR 71/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 291
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 04.07.1999 - 2 BvR 1368/98
Zur Frage der Anrechnung einer Freiheitsentziehung auf Jugendstrafe gem JGG § 52a …
Auszug aus KG, 26.02.2013 - 4 Ws 29/13
Deshalb war auch für die Zeit zwischen dem Urteil des Jugendschöffengerichts und dem Rechtskrafteintritt keine abweichende Entscheidung veranlasst; eine Fallgestaltung, in der - dem vom BVerfG in NStZ 1999, 570 = StV 1999, 663 entschiedenen Sachverhalt entsprechend - der Betroffene im Erkenntnisverfahren seine Bewegungsfreiheit infolge psychischen Zwangs zu keiner Zeit wiedererlangte, ihm vielmehr bei Nichterfüllung einer Weisung unmittelbar der erneute Vollzug eines (Haft- oder) Unterbringungsbefehls drohte, weil das Gericht für seine ununterbrochene Freiheitsentziehung zu sorgen gedachte, ist hier nicht gegeben.
- KG, 28.06.2018 - 4 Ws 86/18
Jugendstrafe: Sachliche Zuständigkeit für die Strafzeitberechnung nach Beginn der …
Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass sein Beschluss vom 26. Februar 2013 - 4 Ws 29/13 - (juris = NStZ-RR 2013, 291 Ls) auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar ist, da er (Vor-) Bewährungsweisungen und nicht Haftverschonungsauflagen betraf.