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   KG, 26.02.2015 - 2 U 60/09   

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https://dejure.org/2015,11345
KG, 26.02.2015 - 2 U 60/09 (https://dejure.org/2015,11345)
KG, Entscheidung vom 26.02.2015 - 2 U 60/09 (https://dejure.org/2015,11345)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 2 U 60/09 (https://dejure.org/2015,11345)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Verkehrswerts von im Eigentum einer GmbH stehenden Grundstücken; Bewertung von Grundstücken in der Abfindungsbilanz

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Grundstücksbewertung in der Abfindungsbilanz bei Ausscheiden eines Gesellschafters

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 738, §§ 317 ff.
    Zur Grundstücksbewertung in der Abfindungsbilanz bei Ausscheiden eines Gesellschafters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 317
    Ermittlung des Verkehrswerts von im Eigentum einer GmbH stehenden Grundstücken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrswert von im Eigentum einer GmbH stehenden Grundstücken?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausscheiden eines Gesellschafters: Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Erstellung einer Abfindungsbilanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abfindung, Abfindung des ausgeschiedenen Gesellschafters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abfindung eines GmbH-Gesellschafters: Verkaufspreis ist maßgeblicher Verkehrswert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Berechnung der Abfindung des GmbH-Gesellschafters

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Bestimmung des Verkehrswerts durch Verkaufspreis bei Abfindungsberechnung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksveräußerungswert als maßgeblicher Verkehrswert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1174
  • DB 2015, 1397
  • NZG 2015, 1197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09

    Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten

    Auszug aus KG, 26.02.2015 - 2 U 60/09
    Denn anders als bei einer - notwendig mit Unsicherheiten verbundenen - (sachverständigen) Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungswerten orientiert, wird durch die Veräußerung der in dem Vermögensgegenstand steckende Marktwert realisiert und damit der "wirkliche" Verkehrswert unmittelbar festgestellt (Anlehnung an BGH, Beschluss vom 25. November 2010, IV ZR 124/09; MDR 2011, 108 und Teilurteil vom 14. Oktober 1992, IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131, beide Entscheidungen zum Pflichtteilsrecht).(Rn.55).

    Da die Feststellung dieses fiktiven Preises auf einer Schätzung beruht, die notwendig mit Unsicherheiten verbunden ist, stellt der Bundesgerichtshof im Pflichtteilsrecht bei der Bewertung von Nachlassgegenständen, die bald nach dem Erbfall veräußert worden sind, grundsätzlich auf den tatsächlich erzielten Verkaufspreis ab, sofern nicht außergewöhnliche Verhältnisse vorgelegen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - IV ZR 124/09 - juris Rn. 5; Teilurteil vom 14.10.1992 - IV ZR211/91 - NJW-RR 1993, 131 unter I. 2. a., jew. m.w.N.).

    Zur Begründung führt der Bundesgerichtshof aus, eine solche konkrete Wertermittlung anhand des realisierten Marktpreises verdiene den Vorzug vor einer - notwendig mit Unsicherheiten verbundenen - Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungswerten orientiert (vgl. BGH, Teilurteil vom 14.10.1992, aaO unter I. 2. b; Beschluss vom 25.11.2010, aaO Rn. 6).

    Dass zwischen Bewertungsstichtag und Verkauf irgendeine den Wert der Immobilie steigernde Entwicklung stattgefunden hätte, hat die - insoweit sekundär darlegungsbelastete (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2010, aaO Rn. 7) - Beklagte nicht vorgetragen.

  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten

    Auszug aus KG, 26.02.2015 - 2 U 60/09
    Denn anders als bei einer - notwendig mit Unsicherheiten verbundenen - (sachverständigen) Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungswerten orientiert, wird durch die Veräußerung der in dem Vermögensgegenstand steckende Marktwert realisiert und damit der "wirkliche" Verkehrswert unmittelbar festgestellt (Anlehnung an BGH, Beschluss vom 25. November 2010, IV ZR 124/09; MDR 2011, 108 und Teilurteil vom 14. Oktober 1992, IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131, beide Entscheidungen zum Pflichtteilsrecht).(Rn.55).

    Da die Feststellung dieses fiktiven Preises auf einer Schätzung beruht, die notwendig mit Unsicherheiten verbunden ist, stellt der Bundesgerichtshof im Pflichtteilsrecht bei der Bewertung von Nachlassgegenständen, die bald nach dem Erbfall veräußert worden sind, grundsätzlich auf den tatsächlich erzielten Verkaufspreis ab, sofern nicht außergewöhnliche Verhältnisse vorgelegen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - IV ZR 124/09 - juris Rn. 5; Teilurteil vom 14.10.1992 - IV ZR211/91 - NJW-RR 1993, 131 unter I. 2. a., jew. m.w.N.).

    Zur Begründung führt der Bundesgerichtshof aus, eine solche konkrete Wertermittlung anhand des realisierten Marktpreises verdiene den Vorzug vor einer - notwendig mit Unsicherheiten verbundenen - Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungswerten orientiert (vgl. BGH, Teilurteil vom 14.10.1992, aaO unter I. 2. b; Beschluss vom 25.11.2010, aaO Rn. 6).

  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus KG, 26.02.2015 - 2 U 60/09
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung zum Pflichtteilsrecht jedenfalls bei der Bewertung von landwirtschaftlichen Betrieben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bei der Veräußerung anfallenden Kosten und Steuerlasten als wertmindernde Faktoren berücksichtigt werden müssten, wenn bei der Wertermittlung Beträge angesetzt würden, die sich nur durch eine Veräußerung des Betriebes oder von Anteilen an dem Betriebsvermögen erzielen ließen (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1989 - IVb ZR 75/88 - juris Rn. 17; vgl. auch Urteil vom 22.10.1986 - IVa ZR 143/85 - juris Rn. 28).
  • BGH, 24.01.2012 - II ZR 109/11

    GmbH: Wirksamwerden eines nicht für nichtig erklärten Einziehungsbeschlusses mit

    Auszug aus KG, 26.02.2015 - 2 U 60/09
    Die Mitteilung des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 6. November 2006 an die Klägerin, durch welchen der Geschäftsanteil der Klägerin in Ausübung des der Beklagten nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 12 Abs. 2) eingeräumten Wahlrechts vorgesehenen Möglichkeit eingezogen worden ist, hat zur Folge, dass die Einziehung unabhängig von der Zahlung der Abfindung durch die Beklagte wirksam geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - II ZR 109/11 -, BGHZ 192, 236 ff., juris Rn. 13 ff.).
  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85

    Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus KG, 26.02.2015 - 2 U 60/09
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung zum Pflichtteilsrecht jedenfalls bei der Bewertung von landwirtschaftlichen Betrieben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bei der Veräußerung anfallenden Kosten und Steuerlasten als wertmindernde Faktoren berücksichtigt werden müssten, wenn bei der Wertermittlung Beträge angesetzt würden, die sich nur durch eine Veräußerung des Betriebes oder von Anteilen an dem Betriebsvermögen erzielen ließen (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1989 - IVb ZR 75/88 - juris Rn. 17; vgl. auch Urteil vom 22.10.1986 - IVa ZR 143/85 - juris Rn. 28).
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