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   KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15   

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https://dejure.org/2016,49593
KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15 (https://dejure.org/2016,49593)
KG, Entscheidung vom 26.02.2016 - 7 U 37/15 (https://dejure.org/2016,49593)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - 7 U 37/15 (https://dejure.org/2016,49593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 14 VOB/B 2009, § 16 VOB/B 2009
    Bauvertrag: Abrechnung von Abschlags- oder Vorauszahlungen bei Beendigung des Vertrags; Darlegungslast des Auftraggebers bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Überschusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • baurechtsiegen.de

    Abrechnung von Abschlags- oder Vorauszahlungen bei Beendigung eines Bauvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung überzahlten Werklohns nach Kündigung des Bauvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung überzahlten Werklohns nach Kündigung des Bauvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragnehmer überzahlt? Auftraggeber muss schlüssige Berechnung erstellen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer überzahlt: Was muss der Auftraggeber darlegen? (IBR 2017, 125)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15
    Der Auftraggeber kann sich dabei auf den Vortrag beschränken, der bei zumutbarer Ausschöpfung der ihm zur Verfügung stehenden Quellen seinem Kenntnisstand entspricht (vgl. BGH, BauR 2002, 938; BGHZ 140, 365; BGH MDR 2005, 140).

    Es ist dann Sache des Auftragnehmers, dieser Berechnung entgegenzutreten (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97 -, BGHZ 140, 365-379, Rn. 27).

    Eine Pflicht, selbst eine prüffähige Rechnung nach § 14 Nr. 4 VOB/B zu erstellen, besteht nicht (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97 -, BGHZ 140, 365-379, Rn. 28).

  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs-

    Auszug aus KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15
    Der Auftraggeber kann sich dabei auf den Vortrag beschränken, der bei zumutbarer Ausschöpfung der ihm zur Verfügung stehenden Quellen seinem Kenntnisstand entspricht (vgl. BGH, BauR 2002, 938; BGHZ 140, 365; BGH MDR 2005, 140).

    Der Besteller hat aber die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auszahlung eines Saldoüberschusses aus einer Schlussabrechnung schlüssig vorzutragen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2002 - VII ZR 196/00 -, juris Rn. 21).

  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 187/03

    Rechtsnatur des Anspruchs auf Rückzahlung eines Überschusses aus

    Auszug aus KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15
    Ein Anspruch auf Auszahlung eines Überschusses ergibt sich nicht aus Bereicherungsrecht, sondern aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag (BGH, Urteil vom 30. September 2004 - VII ZR 187/03 -, juris Rn. 11).

    Der Auftraggeber kann sich dabei auf den Vortrag beschränken, der bei zumutbarer Ausschöpfung der ihm zur Verfügung stehenden Quellen seinem Kenntnisstand entspricht (vgl. BGH, BauR 2002, 938; BGHZ 140, 365; BGH MDR 2005, 140).

  • OLG Bremen, 16.01.2014 - 3 U 44/13

    Rückforderung einer versehentlich doppelt geleisteten Abschlagszahlung

    Auszug aus KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15
    Wenn also die Summe der Voraus- und Abschlagszahlungen die dem Auftragnehmer zustehende Gesamtvergütung übersteigt, ist dieser aufgrund der stillschweigend getroffenen Abrede zur Zahlung in Höhe des Überschusses an den Auftraggeber verpflichtet (Vgl. OLG Bremen, Urteil vom 16. Januar 2014 - 3 U 44/13 -, juris Rn. 1919).
  • BGH, 23.01.1986 - IX ZR 46/85

    Formvorschrift für Bürgschaftserklärung; Haftung des Bürgen bei vorzeitiger

    Auszug aus KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15
    Bei vorzeitiger Kündigung eines Bauvertrages hat der Auftragnehmer Abschlagszahlungen für nicht erbrachte Bauleistungen nur bis zur Höhe einer Überzahlung zurückzugewähren, die sich aus der Verrechnung der Gesamtvergütung für erbrachte Bauleistungen mit der Summe aller Voraus- und Abschlagszahlungen ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1986 - IX ZR 46/85 -, juris).
  • BGH, 22.11.2007 - VII ZR 130/06

    Rechtsnatur des Anspruchs des Auftraggebers eines Architekten auf Rückzahlung von

    Auszug aus KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15
    Nur dann, wenn der Auftraggeber ausreichend vorgetragen hat, muss der Auftragnehmer darlegen und beweisen, dass er berechtigt ist, die Voraus- und Abschlagszahlungen endgültig zu behalten (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2007 - VII ZR 130/06 -, juris Rn. 16 m.w.N., von den Klägern selbst zitiert).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15
    Es entsteht ein Abrechnungsverhältnis, bei dem sich der Werklohn auf der einen Seite und auf Zahlung gerichtete Gewährleistungsansprüche auf der anderen Seite verrechenbar (Minderung) oder aufrechenbar (Kostenerstattung, Schadenersatz) gegenüber stehen (vgl. BGH NJW 2003, 288, NJW 2005, 2771/72, NJW 2006, 2475).
  • BGH, 09.03.1989 - IX ZR 64/88

    Rückforderungsanspruch des aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch

    Auszug aus KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15
    In einem solchen Fall hat der Vorschussempfänger, hier also die Beklagte, zu beweisen, dass er das Geld zu beanspruchen hat (vgl. BGH NJW 1989, 1606, 1607).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15
    Es entsteht ein Abrechnungsverhältnis, bei dem sich der Werklohn auf der einen Seite und auf Zahlung gerichtete Gewährleistungsansprüche auf der anderen Seite verrechenbar (Minderung) oder aufrechenbar (Kostenerstattung, Schadenersatz) gegenüber stehen (vgl. BGH NJW 2003, 288, NJW 2005, 2771/72, NJW 2006, 2475).
  • BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01

    Fälligkeit des Werklohns nach Übergang zum Schadensersatz durch den Auftraggeber

    Auszug aus KG, 26.02.2016 - 7 U 37/15
    Es entsteht ein Abrechnungsverhältnis, bei dem sich der Werklohn auf der einen Seite und auf Zahlung gerichtete Gewährleistungsansprüche auf der anderen Seite verrechenbar (Minderung) oder aufrechenbar (Kostenerstattung, Schadenersatz) gegenüber stehen (vgl. BGH NJW 2003, 288, NJW 2005, 2771/72, NJW 2006, 2475).
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