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   KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20 - 162 Ss 16/20   

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https://dejure.org/2020,12280
KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20 - 162 Ss 16/20 (https://dejure.org/2020,12280)
KG, Entscheidung vom 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20 - 162 Ss 16/20 (https://dejure.org/2020,12280)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 3 Ws (B) 50/20 - 162 Ss 16/20 (https://dejure.org/2020,12280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    OWi: Erkundigungspflicht des Gerichts vor Verwerfungsurteil?

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    OWi: Erkundigungspflicht des Gerichts vor Verwerfungsurteil?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20
    Daher muss der Tatrichter von Amts wegen prüfen, ob Umstände ersichtlich sind, die das Ausbleiben des Betroffenen genügend entschuldigen (vgl. zu § 329 StPO BGHSt 17, 391).
  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Auszug aus KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20
    Die ihn treffende Nachforschungspflicht vor Verwerfung eines Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG gebietet es nicht, dass er bei allen möglichen und zugelassenen Einlaufstellen für digitale und physikalische Post ermittelt, ob Hinweise für eine Entschuldigung vorliegen (vgl. Senat NZV 2015, 253; OLG Bamberg NZV 2009, 355; OLG Köln VRS 93.357; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 74 Rdn. 31; Senge a.a.O.).
  • BayObLG, 14.01.1992 - 2 ObOWi 381/91

    Verwerfungsurteil; Entschuldigungsgrund; Schriftsatz; Termin; Gericht;

    Auszug aus KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20
    Da erfahrungsgemäß die Geschäftsstelle eines Gerichts auch noch kurz vor einem Termin davon verständigt wird, dass der Betroffene verhindert sei, muss sich der Tatrichter, wenn überraschend weder der Betroffene noch sein Verteidiger zum Termin erschienen sind, aufgrund seiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht vor Erlass eines Verwerfungsurteils bei der Geschäftsstelle vergewissern, ob eine Mitteilung über die Verhinderung des Betroffenen vorliegt (vgl. BayObLG VRS 83, 56; OLG Köln VRS 102, 382; OLG Stuttgart Justiz 1981, 288).
  • OLG Brandenburg, 05.05.1997 - 2 Ss OWi 10 B/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren aufgrund

    Auszug aus KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20
    War auf der Geschäftsstelle bereits ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs bei Gericht eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos (vgl. Senat NZV 2009, 518; 2003, 586 und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 -, juris; OLG Köln VRS 102, 382; OLG Stuttgart aaO; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 5. Aufl., § 74 Rdn. 35).
  • KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14

    Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung: Pflicht des Tatrichters zur

    Auszug aus KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20
    Die ihn treffende Nachforschungspflicht vor Verwerfung eines Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG gebietet es nicht, dass er bei allen möglichen und zugelassenen Einlaufstellen für digitale und physikalische Post ermittelt, ob Hinweise für eine Entschuldigung vorliegen (vgl. Senat NZV 2015, 253; OLG Bamberg NZV 2009, 355; OLG Köln VRS 93.357; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 74 Rdn. 31; Senge a.a.O.).
  • KG, 04.09.2000 - 3 Ws (B) 373/00
    Auszug aus KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20
    War auf der Geschäftsstelle bereits ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs bei Gericht eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos (vgl. Senat NZV 2009, 518; 2003, 586 und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 -, juris; OLG Köln VRS 102, 382; OLG Stuttgart aaO; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 5. Aufl., § 74 Rdn. 35).
  • KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 245/09
    Auszug aus KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20
    War auf der Geschäftsstelle bereits ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs bei Gericht eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos (vgl. Senat NZV 2009, 518; 2003, 586 und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 -, juris; OLG Köln VRS 102, 382; OLG Stuttgart aaO; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 5. Aufl., § 74 Rdn. 35).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.2020 - 1 OWi 2 SsBs 165/20

    Elektronischer Rechtsverkehr: Eingang eines Schriftsatzes auch bei ungenau

    Der Tatrichter durfte nach (damaliger) Aktenlage davon ausgehen, dass die Fertigung des Urteils nach § 77 b Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz OWiG ohne Gründe möglich ist (vgl. zum Umfang der Aufklärungspflicht des Tatrichters im ähnlichen Fall des Abwesenheitsurteils nach § 74 OWiG KG Berlin Beschluss vom 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20-162 Ss 16/20, BeckRS 2020, 8813 Rn. 4).
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