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   KG, 26.03.2010 - 5 U 66/09   

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https://dejure.org/2010,6143
KG, 26.03.2010 - 5 U 66/09 (https://dejure.org/2010,6143)
KG, Entscheidung vom 26.03.2010 - 5 U 66/09 (https://dejure.org/2010,6143)
KG, Entscheidung vom 26. März 2010 - 5 U 66/09 (https://dejure.org/2010,6143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 S 2 UrhG, § 32 Abs 1 S 1 UrhG, § 32a Abs 1 UrhG, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
    Urhebervertragsrechtsreform: Leitbild einer gerichtlichen Kontrolle formularvertraglicher Honorierung (Text/Bild) für Journalisten; Übertragung näher bezeichneter Nutzungsrechte in allgemeinen Geschäftsbedingungen; "Buy-Out" aufgrund einer Pauschalvergütung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltskontrolle der Übertragung von Nutzungsrechten gegen eine Pauschalvergütung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • journalist.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 11 S. 2; UrhG § 32; UrhG § 32a
    Inhaltskontrolle der Übertragung von Nutzungsrechten gegen eine Pauschalvergütung durch AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Honorarregelung von Verlag für selbständige Journalisten unwirksam

  • journalist.de (Kurzinformation)

    Verlage dürfen in ihren Rahmenverträgen mit freien Mitarbeitern keine unfairen Honorarkonditionen festschreiben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klausel über Pauschalhonorar für freiberufliche Fotografen unzulässig

  • meedia.de (Pressemeldung, 26.03.2010)

    Gericht kippt Springer-AGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein pauschales Honorar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2010, 799
  • afp 2010, 388
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus KG, 26.03.2010 - 5 U 66/09
    Insoweit ist auch ein "Buy-Out" auf der Grundlage einer Pauschalvergütung möglich (BT-Drs. 14/8058 S. 18; BGH, 7. Oktober 2009, I ZR 38/07, GRUR 2009, 1148, Tz. 24 - Talking to Addison).(Rn.61).

    Dies setzt voraus, dass die Pauschalvergütung eine angemessene Beteiligung am voraussichtlichen Gesamtertrag der Nutzungen gewährleistet (BGH, 7. Oktober 2009, I ZR 38/07, GRUR 2009, 1148, - Talking to Addison aa0).

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Pauschalvergütung eine angemessene Beteiligung am voraussichtlichen Gesamtertrag der Nutzungen gewährleistet (BGH, GRUR 2009, 1148, Juris RdNr.24, - Talking to Addison).

    Insoweit ist auch ein "Buy-Out" auf der Grundlage einer Pauschalvergütung möglich (BT-Drs.14/8058 S.18; BGH GRUR 2009, 1148, Talking to Addison, juris RdNr. 24), vorausgesetzt, der Urheber erhält eine angemessene Vergütung für die entsprechende Nutzungsrechtsübertragung.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH, GRUR 2009, 1148 - Talking to Addison.

  • OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00

    Formularmäßige Übertragung von Verlagsrechten des Komponisten in

    Auszug aus KG, 26.03.2010 - 5 U 66/09
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung OLG Zweibrücken, ZUM 2001, 346.

    Soweit das OLG Zweibrücken, ZUM 2001, 346 - juris RdNr. 33 eine andere Auffassung zur Reichweite der Regelung des § 31 Abs. 5 UrhG vertrat, kam es hierauf wegen der unterschiedlichen Fallgestaltung nicht an.

  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 72/90

    Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der AGB einer Bausparkasse

    Auszug aus KG, 26.03.2010 - 5 U 66/09
    Bei der Überprüfung solcher Klauseln ist insbesondere auf das Bestehen eines etwaigen berechtigtes Interesses des Verwenders an einem Schriftformerfordernis abzustellen (BGH NJW 1991, 2559).
  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92

    Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus KG, 26.03.2010 - 5 U 66/09
    Lässt sich eine komplexe Formularbestimmung inhaltlich und nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen, ist die Aufrechterhaltung des zulässigen Teils rechtlich unbedenklich (BGH GRUR 2008, 1010, Juris RdNr. 35 m.w.N. - Payback; BGH NJW 1993, 1061; Grüneberg, aaO. vor § 307 RdNr. 11 m.w.N.).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus KG, 26.03.2010 - 5 U 66/09
    Lässt sich eine komplexe Formularbestimmung inhaltlich und nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen, ist die Aufrechterhaltung des zulässigen Teils rechtlich unbedenklich (BGH GRUR 2008, 1010, Juris RdNr. 35 m.w.N. - Payback; BGH NJW 1993, 1061; Grüneberg, aaO. vor § 307 RdNr. 11 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10

    Honorarbedingungen Freie Journalisten

    Das Berufungsgericht (KG, ZUM 2010, 799 = AfP 2010, 328) hat die Beklagte unter Androhung von Ordnungsmittel verurteilt,.
  • OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10

    Rahmenvereinbarung für freie Journalisten: Inhaltskontrolle von

    Es erscheint fraglich, ob mit der Bezahlung eines Pauschalhonorars für die Überlassung eines journalistischen Beitrags für eine Tageszeitung zuzüglich eines Folgehonorars im Falle der Vergabe von Printnutzungsrechten an Dritte eine angemessene Beteiligung des Redakteurs an der wirtschaftlichen Nutzung seines Artikels, angesichts der umfassenden Rechteeinräumung im Streitfall gewährleistet ist (gegen die Zulässigkeit eines "buy out" für eine Honorarregelung gegenüber Journalisten, soweit noch ergänzende Absprachen zu treffen seien, spricht sich das Kammergericht in seinem Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09, nachgewiesen in juris, Tz. 37 aus; als mit § 11 Satz 2 UrhG unvereinbar erachten auch das Landgericht Hamburg (Urteil vom 22.09.2009 - 312 O 456/09, S. 18 ff. sowie Urteil vom 04.05.2010 - 312 O 703/09, S. 15 ff.) und das Landgericht Rostock (Urteil vom 31.07.2009 - 3 O 166/09, S. 14), vgl. Anlagenkonvolut K 2, entsprechende Klauseln für AGB-rechtswidrig).
  • KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08

    Formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit

    Dementsprechend ist die Klagebefugnis eines vergleichbaren Verbandes, nämlich des Deutsche Journalistenverband, der sich ebenfalls auf § 3 Absatz 1 Nr. 2 UKlaG berufen hat, trotz dessen gleichrangiger Vertretung von Arbeitnehmern und Selbständigen nicht problematisiert und als selbstverständlich angesehen worden (vgl. z.B. KG Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09, zitiert nach juris Rn. 28; LG Hamburg, Urteil vom 06.09.2011 - 312 O 316/11, zitiert nach juris, dort Rn. 148 - Anmerkung: die dortige Klägerpartei ergibt sich aus http://www.djv.de/Aktuelle-News.2905+M5b9161d84c9.0html).

    Nach der Gegenansicht ist die Zweckübertragungsregel als reine Auslegungsregel anzusehen, die einer umfassenden Übertragung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegensteht (so BGH GRUR 1984, 45 ff. für das UrhG a.F.; KG, Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09, zitiert nach juris Rn. 61; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel, UrhR, 2. Aufl., § 31 Rn. 135; Lutz in Limper/Musiol, Urheber- und Medienrecht, 2010, 3. Kap. Rn. 541; Berger in Berger/Wündisch, Urhebervertragsrecht, 2008, § 1 Rn. 94; wohl auch Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar UrhG , § 31 Rn. 43).

  • LG Rostock, 12.05.2011 - 6 HKO 45/10

    Rahmenvereinbarung mit freien Journalisten: Inhaltskontrolle von einbezogenen

    Ungeachtet dessen, dass die Klausel, "Leistungen zu inhaltlichen, qualitativen oder rechtlichen Gründen nicht oder nicht vollständig abzunehmen" nicht ausreichend bestimmt und damit intransparent ist (ebenso KG Berlin, Urteil vom 26.03.2010, Auz. 5 U 66/09), kommt der Ausschluss der Verpflichtung, in einem solchen Fall die vereinbarte Vergütung zu bezahlen, nicht in Betracht (ebenso Nordemann, a.a.O., Rn. 207 m.w.N.).

    Selbst ein "Buy-Out" auf der Grundlage einer Pauschalvergütung ist möglich (vgl. KG, Urteil vom 26.03.2010, Az. 5 U 66/09 unter Bezugnahme auf BGH GRUR 2009, 1148 - Talking to Addison; i.E. auch LG Hamburg, Urteil vom 4.05.2010, Az. 312 O 703/09).

    Eine unangemessene Benachteiligung der Journalisten ist auch angesichts der heutzutage gebräuchlichen digitalen Datenübertragung nicht zu erkennen (vgl. KG, Urteil vom 26.03.2010, Az. 5 U 66/09).

  • LG Hamburg, 01.06.2010 - 312 O 224/10

    LG Hamburg untersagt auch Honorarbedingungen des Zeit-Verlages //

    Ob die erforderliche Zustimmung in AGB erteilt werden kann, ist umstritten (verneinend: OLG Zweibrücken, aaO; KG, Urt. v. 26.03.2010 - 5 U 66/09, Anlagenkonvolut K 2; aA: BGH, GRUR 1984, 45 - Honorarbedingungen: Sendevertrag, der eine vergleichbare Klausel allerdings nach alter Rechtslage jedenfalls unbeanstandet ließ; LG Berlin, in dem Urteil, das der genannten Entscheidung des KG vorausging (Anlagenkonvolut K 2); Nordemann in Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Aufl., § 34 Rn. 41 f.).

    Die Differenzierung, die das KG im Urt. v. 26.03.2010 - 5 U 66/09 (im Anlagenkonvolut K 2), Urteilsumdruck S. 18 zwischen dem Vertrag über die Erbringung journalistischer Leistungen trifft, überzeugt nicht.

  • OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10

    Antrag auf einstweiligen Rechtschutz einer Gewerkschaft gegenüber einem Verlag

    Insoweit ist auch ein "Buy-Out" auf der Grundlage einer Pauschalvergütung zulässig (KG AfP 2010, 388, unter Hinweis auf BGH GRUR 2009, 1148 -Talking to Addison).

    Sie verstößt gegen §§ 305 b, 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH NJW 2006, 138; BGH NJW-RR 1995, 179; KG AfP 2010, 388, 393 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 31.01.2013 - 22 U 8/12

    Inhaltskontrolle einzelner Klauseln einer Vereinbarung zwischen freiberuflichen

    Eine bloße allgemeine finanzielle Besserstellung stellt einen solchen wettbewerblichen Vorteil nicht dar (so ausdrücklich KG, Urt. v. 26.03.2010, 5 U 66/09, juris, Rn. 27, ZUM 2010, 799).
  • LG München I, 26.04.2012 - 7 O 14108/11

    Urheberrecht: Inhaltskontrolle für formularmäßige Honorar- und

    Es erscheint im Streitfall angesichts der umfassenden Rechteeinräumung fraglich, ob mit der Bezahlung eines Pauschalhonorars für die Überlassung eines journalistischen Beitrags für eine Tageszeitung zuzüglich eines Folgehonorars im Falle der Vergabe von Printnutzungsrechten an Dritte eine angemessene Beteiligung des Redakteurs an der wirtschaftlichen Nutzung seines Artikels gewährleistet ist (gegen die Zulässigkeit eines "buy out" für eine Honorarregelung gegenüber Journalisten, soweit noch ergänzende Absprachen zu treffen seien, spricht sich das Kammergericht in seinem Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09 aus; als mit § 11 Satz 2 UrhG unvereinbar erachten auch das Landgericht Hamburg (Urteil vom 22.09.2009 - 312 O 456/09, S. 18 ff. sowie Urteil vom 04.05.2010 - 312 O 703/09, S. 15 ff.) und das Landgericht Rostock (Urteil vom 31.07.2009 - 3 O 166/09, S. 14) entsprechende Klauseln).
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