Rechtsprechung
KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 42 Abs 1 ZPO, § 45 Abs 1 ZPO, § 321a Abs 4 S 4 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
Berufungsurteil: Erneute Anhörungsrüge nach Zurückweisungsbeschluss verbunden mit einer Richterablehnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Befangenheitsantrags nach Abschluss der Instanz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 47 Abs. 1 ; ZPO § 42
Zulässigkeit eines Befangenheitsantrags nach Abschluss der Instanz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.04.2014 - 96 O 77/13
- KG, 12.10.2017 - 2 U 76/14
- KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15
Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen …
Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
Da die Ablehnungsanträge damit bereits unzulässig sind und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Befangenheitsgründen nicht erfordern, können sie von dem Senat entgegen § 45 Abs. 1 ZPO in seiner bisherigen Besetzung verworfen werden (BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris;… MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl. 2016, § 45 Rn. 2).Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH…, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5; BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 4).
Auch eine gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung lässt das durch eine verfahrensabschließende Entscheidung bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wieder aufleben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 6).
- BGH, 29.05.2013 - IX ZB 7/13
Erfolgsaussichten eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der …
Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil damit die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (BGH…, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3).Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5; BGH…, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 4).
- BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10
Unanfechtbarkeit der Anhörungsrüge
Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
Das Verfahren vor dem ordentlichen Gericht ist daher beendet, wenn dieses nach Prüfung der Anhörungsrüge eine "Selbstkorrektur" der Ausgangsentscheidung ablehnt (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2012 - V ZR 8/10; BayVerfGH, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - Vf. 111-VI-09 -, NJW-RR 2011, 430;… BeckOK ZPO/Bacher, 27. Ed. 1.12.2017, ZPO § 321a Rn. 6).
- BGH, 08.02.2001 - III ZR 45/00
Befangenheit nach Unterzeichnung, aber vor Verkündung des Berufungsurteils
Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
Vor Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommene Amtshandlungen eines später mit Erfolg abgelehnten Richters bleiben wirksam (BGH, Urteil vom 8. Februar 2001 - II ZR 45/00, NJW 2001, 1502, 1503 mwN). - BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06
Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren
Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil damit die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5;… Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3). - BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93
Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der …
Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
Auch eine gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung lässt das durch eine verfahrensabschließende Entscheidung bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wieder aufleben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; BGH…, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 6). - VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09
Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge
Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
Das Verfahren vor dem ordentlichen Gericht ist daher beendet, wenn dieses nach Prüfung der Anhörungsrüge eine "Selbstkorrektur" der Ausgangsentscheidung ablehnt (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2012 - V ZR 8/10; BayVerfGH, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - Vf. 111-VI-09 -, NJW-RR 2011, 430;… BeckOK ZPO/Bacher, 27. Ed. 1.12.2017, ZPO § 321a Rn. 6).
- BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeiter Stellung von Anhörungsrüge und …
Vielmehr erweist sich in diesem Fall das Ablehnungsgesuch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unzulässig (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5;… Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.;… Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5; siehe auch KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 4; OLG Dresden…, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 W 655/20, juris Rn. 8).So liegt es beispielsweise, wenn die Anhörungsrüge trotz Anwaltszwangs von der Partei selbst erhoben wird (BGH…, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5;… Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.;… Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5) oder es (eindeutig) an der Statthaftigkeit fehlt bzw. die Frist des § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO unzweifelhaft versäumt ist (vgl. KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 5 f.).
- KG, 01.04.2022 - 2 U 14/19
Zulässigkeit der Wiederholung einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge sowie einer in …
Da die Ablehnungsanträge damit ebenfalls offenkundig unzulässig sind und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Befangenheitsgründen nicht erfordern, können sie von dem Senat entgegen § 45 Abs. 1 ZPO in seiner bisherigen Besetzung verworfen werden (BGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - LwZB 2/20, NJW-RR 2022, 138 Rn. 7; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris; KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, MittdtschPatAnw 2018, 366;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 45 Rn. 2).