Rechtsprechung
   KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,9016
KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14 (https://dejure.org/2018,9016)
KG, Entscheidung vom 26.03.2018 - 2 U 76/14 (https://dejure.org/2018,9016)
KG, Entscheidung vom 26. März 2018 - 2 U 76/14 (https://dejure.org/2018,9016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,9016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 1 ZPO, § 45 Abs 1 ZPO, § 321a Abs 4 S 4 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Berufungsurteil: Erneute Anhörungsrüge nach Zurückweisungsbeschluss verbunden mit einer Richterablehnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Befangenheitsantrags nach Abschluss der Instanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 47 Abs. 1 ; ZPO § 42
    Zulässigkeit eines Befangenheitsantrags nach Abschluss der Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15

    Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen

    Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
    Da die Ablehnungsanträge damit bereits unzulässig sind und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Befangenheitsgründen nicht erfordern, können sie von dem Senat entgegen § 45 Abs. 1 ZPO in seiner bisherigen Besetzung verworfen werden (BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris; MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl. 2016, § 45 Rn. 2).

    Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5; BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 4).

    Auch eine gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung lässt das durch eine verfahrensabschließende Entscheidung bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wieder aufleben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 6).

  • BGH, 29.05.2013 - IX ZB 7/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil damit die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3).

    Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5; BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 4).

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10

    Unanfechtbarkeit der Anhörungsrüge

    Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
    Das Verfahren vor dem ordentlichen Gericht ist daher beendet, wenn dieses nach Prüfung der Anhörungsrüge eine "Selbstkorrektur" der Ausgangsentscheidung ablehnt (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2012 - V ZR 8/10; BayVerfGH, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - Vf. 111-VI-09 -, NJW-RR 2011, 430; BeckOK ZPO/Bacher, 27. Ed. 1.12.2017, ZPO § 321a Rn. 6).
  • BGH, 08.02.2001 - III ZR 45/00

    Befangenheit nach Unterzeichnung, aber vor Verkündung des Berufungsurteils

    Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
    Vor Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommene Amtshandlungen eines später mit Erfolg abgelehnten Richters bleiben wirksam (BGH, Urteil vom 8. Februar 2001 - II ZR 45/00, NJW 2001, 1502, 1503 mwN).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil damit die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93

    Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der

    Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
    Auch eine gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung lässt das durch eine verfahrensabschließende Entscheidung bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wieder aufleben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 6).
  • VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

    Auszug aus KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14
    Das Verfahren vor dem ordentlichen Gericht ist daher beendet, wenn dieses nach Prüfung der Anhörungsrüge eine "Selbstkorrektur" der Ausgangsentscheidung ablehnt (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2012 - V ZR 8/10; BayVerfGH, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - Vf. 111-VI-09 -, NJW-RR 2011, 430; BeckOK ZPO/Bacher, 27. Ed. 1.12.2017, ZPO § 321a Rn. 6).
  • BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeiter Stellung von Anhörungsrüge und

    Vielmehr erweist sich in diesem Fall das Ablehnungsgesuch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5; siehe auch KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 W 655/20, juris Rn. 8).

    So liegt es beispielsweise, wenn die Anhörungsrüge trotz Anwaltszwangs von der Partei selbst erhoben wird (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5) oder es (eindeutig) an der Statthaftigkeit fehlt bzw. die Frist des § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO unzweifelhaft versäumt ist (vgl. KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 5 f.).

  • KG, 01.04.2022 - 2 U 14/19

    Zulässigkeit der Wiederholung einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge sowie einer in

    Da die Ablehnungsanträge damit ebenfalls offenkundig unzulässig sind und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Befangenheitsgründen nicht erfordern, können sie von dem Senat entgegen § 45 Abs. 1 ZPO in seiner bisherigen Besetzung verworfen werden (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - LwZB 2/20, NJW-RR 2022, 138 Rn. 7; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris; KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, MittdtschPatAnw 2018, 366; MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 45 Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht