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   KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04   

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https://dejure.org/2005,6028
KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04 (https://dejure.org/2005,6028)
KG, Entscheidung vom 26.04.2005 - 1 W 414/04 (https://dejure.org/2005,6028)
KG, Entscheidung vom 26. April 2005 - 1 W 414/04 (https://dejure.org/2005,6028)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers eines geistig Behinderten; Betreuung für den Bereich der "Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung zum Zweck der Heilbehandlung"; Anforderungen an ein medizinisches Sachverständigengutachten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erweiterung des Aufgabenkreises und Feststellungen zur Erforderlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1776 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

    Auszug aus KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen oder - wie hier - gegen seinen Willen, setzt ferner voraus, dass der Betreute aufgrund seiner Erkrankung seinen Willen in dem fraglichen Bereich nicht frei bestimmen kann (BayObLG, BtPrax 1994, 209; FamRZ 2001, 1245).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen oder - wie hier - gegen seinen Willen, setzt ferner voraus, dass der Betreute aufgrund seiner Erkrankung seinen Willen in dem fraglichen Bereich nicht frei bestimmen kann (BayObLG, BtPrax 1994, 209; FamRZ 2001, 1245).
  • BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17

    Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts: Anforderungen an das

    Das zuletzt am 15. Januar 2015 erstatte Gutachten lag im Zeitpunkt der Entscheidung länger als sechs Monate zurück und die Erweiterung des zuvor auf die Vermögenssorge beschränkten Aufgabenkreises nunmehr auch auf die Gesundheitssorge als ein Aspekt der Personensorge ist nicht unwesentlich (vgl. Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 293 Rn. 7; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 293 Rn. 7; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 5. Aufl. § 293 Rn. 7; Horndasch/Viefhues/Beermann FamFG 3. Aufl. § 293 Rn. 5; vgl. auch KG BtPrax 2005, 153 zu § 69 i Abs. 1 Satz 2, 3 FGG).
  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KGR Berlin 05, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB).
  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB).
  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, § 1896 Abs. 1a BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.).
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