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   KG, 26.04.2007 - 12 U 193/05   

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https://dejure.org/2007,4372
KG, 26.04.2007 - 12 U 193/05 (https://dejure.org/2007,4372)
KG, Entscheidung vom 26.04.2007 - 12 U 193/05 (https://dejure.org/2007,4372)
KG, Entscheidung vom 26. April 2007 - 12 U 193/05 (https://dejure.org/2007,4372)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Bürgen für Verbindlichkeiten hinsichtlich Nutzungsentschädigung und Schadensersatz aus einem Gewerbemietverhältnis; Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung einer Mietbürgschaft wegen Eintretens besonderer Umstände bei einem befristeten ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung einer Mietbürgschaft; Unterbrechung der Verjährung der Hauptforderung durch Klageerhebung gegen den Bürgen

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § ... 214; ; BGB § 247; ; BGB § 418 Abs. 1; ; BGB § 767 Abs. 1; ; BGB § 768 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 175; ; ZPO § 213; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; EGBGB Art 229 § 6; ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 4; ; InsO § 4; ; InsO § 8; ; InsO § 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegen Bürgen nur bei Untergang des Hauptschuldners - Löschung einer GmbH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung einer Mietbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaft: Kündigung? Verjährung der Hauptschuld? (IMR 2007, 351)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1180
  • ZMR 2007, 961
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus KG, 26.04.2007 - 12 U 193/05
    Dies gilt auch dann, wenn die Hauptschuldnerin zuvor durch Vermögensverfall untergegangen ist (BGHZ 153, 337, 339 ff).

    Wie die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 26. Januar 2007 selbst vorträgt, reicht eine Klageerhebung gegen den Bürgen zur Unterbrechung der Verjährung der Hauptschuld nur aus, wenn die Hauptschuldnerin als Rechtsperson untergegangen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 5 W 1516/05; BGHZ 153, 337; LG Würzburg, WM 1989, 405, 406).

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus KG, 26.04.2007 - 12 U 193/05
    Der Bürge kann sich auch dann auf die Verjährung berufen, wenn diese erst nach Erhebung der Bürgschaftsklage eintritt und der Bürge nach § 773 Absatz 1 Nr. 1 selbstschuldnerisch haftet (BGHZ 76, 222, 226; BGHZ 139, 214, 216 f).
  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus KG, 26.04.2007 - 12 U 193/05
    Der Bürge kann sich auch dann auf die Verjährung berufen, wenn diese erst nach Erhebung der Bürgschaftsklage eintritt und der Bürge nach § 773 Absatz 1 Nr. 1 selbstschuldnerisch haftet (BGHZ 76, 222, 226; BGHZ 139, 214, 216 f).
  • KG, 18.12.2003 - 12 U 54/02

    Bürgschaft: Schlüssige Darlegung eines Vertrages über den Erlass einer

    Auszug aus KG, 26.04.2007 - 12 U 193/05
    Zur schlüssigen Darlegung einer vertraglichen Schuldübernahme gehört der Vortrag der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärungen der am Vertrag beteiligten Personen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 12 U 54/02 - KGR 2005, 29).
  • LG Würzburg, 29.06.1988 - 4 S 433/88
    Auszug aus KG, 26.04.2007 - 12 U 193/05
    Wie die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 26. Januar 2007 selbst vorträgt, reicht eine Klageerhebung gegen den Bürgen zur Unterbrechung der Verjährung der Hauptschuld nur aus, wenn die Hauptschuldnerin als Rechtsperson untergegangen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 5 W 1516/05; BGHZ 153, 337; LG Würzburg, WM 1989, 405, 406).
  • BGH, 07.06.1990 - IX ZR 16/90

    Wirksamkeit einer Bürgschaft unter der Bedingung des Zustandekommens eines

    Auszug aus KG, 26.04.2007 - 12 U 193/05
    Dass eine bereits vor Abschluss eines Mietvertrages abgegebene Bürgschaftserklärung wirksam ist, zeigt beispielhaft die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 07. Juni 1990 zum Aktenzeichen IX ZR 16/90 (BGHZ 111, 361).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 24 U 264/97
    Auszug aus KG, 26.04.2007 - 12 U 193/05
    Als Bürgen haften die Beklagten, die sich für sämtliche aus dem Mietvertrag Nr. 107/01 ergebenden Verpflichtungen der Mieterin verbürgt haben, für diese sich aus dem Mietvertrag ergebenden Ansprüche in vollem Umfang (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1999, 3128).
  • OLG München, 23.05.2005 - 5 W 1516/05
    Auszug aus KG, 26.04.2007 - 12 U 193/05
    Wie die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 26. Januar 2007 selbst vorträgt, reicht eine Klageerhebung gegen den Bürgen zur Unterbrechung der Verjährung der Hauptschuld nur aus, wenn die Hauptschuldnerin als Rechtsperson untergegangen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 5 W 1516/05; BGHZ 153, 337; LG Würzburg, WM 1989, 405, 406).
  • KG, 20.02.2012 - 8 U 20/11

    Patronatserklärung: Kündbarkeit bei Vorliegen eines ordentlich kündbaren

    Die vom Landgericht angeführte Entscheidung des Kammergerichts vom 26.April 2007 - 12 U 193/05 - (MDR 2007, 1180) passe hier nicht.

    Auch der Mietbürge, der sich auf unbestimmte Zeit für Verbindlichkeiten eines Mieters ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Kündigungsrechts verbürgt hat, hat nach diesen Grundsätzen das Recht, die Bürgschaft mit Wirkung für die Zukunft durch Kündigung zu beenden (Bub/Treier/v. Martius, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III, Rdnr. 830 a; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Auflage, Rdnr. III, 220 ; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet,- Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdnr. 812; offen gelassen von BGH Urteil vom 20.07.2011 - XII ZR 155/09 - WM 2011, 1731; bejaht von OLG Düsseldorf Urteil vom 24.11.1998 - 24 U 264/97 - a.a.O.; Kammergericht Urteil vom 26.04.2007 - 12 U 193/05 - GE 2007, 1247; LG Berlin Urteil vom 11.10.2000 - 32 O 858/99 - GE 2001, 135; AG Iserlohn WuM 2004, 544).

    Bei befristeten Mietverhältnissen ist eine vorzeitige Enthaftung des Bürgen ausgeschlossen (vgl. Bub/Treier/v. Martius, a.a.O., Rdnr. 830 a; Kammergericht Urteil vom 26.04.2007 - 12 U 193/05 - a.a.O.; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O. Rdnr. 811).

  • LG Mannheim, 11.01.2021 - 24 O 49/20

    Kündigungsrecht bei Übernahme einer unbefristeten Bürgschaft

    Selbst wenn man dem Kammergericht, das in seiner Entscheidung vom 26.04.2007 (MDR 2007, 1180) für den Fall der Mietbürgschaft für ein befristetes Mietverhältnis eine Kündigungsmöglichkeit auch bei Erhöhung des Haftungsrisikos grundsätzlich ausschließt, nicht folgt, stand der Beklagten vorliegend zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht nicht zu.
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