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   KG, 26.04.2012 - 25 W 103/11   

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https://dejure.org/2012,12257
KG, 26.04.2012 - 25 W 103/11 (https://dejure.org/2012,12257)
KG, Entscheidung vom 26.04.2012 - 25 W 103/11 (https://dejure.org/2012,12257)
KG, Entscheidung vom 26. April 2012 - 25 W 103/11 (https://dejure.org/2012,12257)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 59 Abs 1 FamFG, § 388 FamFG, § 389 FamFG, § 391 Abs 2 FamFG, § 60 Abs 1 Nr 4 GmbHG
    Zwangsgeldfestsetzung im Handelsregisterverfahren: Geltendmachung materieller Einwendungen im Beschwerdeverfahren; Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Anmeldung einer aktuellen inländischen Geschäftsanschrift nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Rechtsstellung eines GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz der Gesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortbestehen des Geschäftsführeramts nach Insolvenzeröffnung über GmbH-Vermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1352
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 27 W 175/16

    Insolvenz; Anmeldung; Handelsregister; Geschäftsführer; Zwangsgeld

    Hierzu gehört auch die Anmeldung der Abberufung eines früheren Geschäftsführers einer GmbH oder UG (so in Bezug auf die GmbH: OLG Köln, Beschluss v. 11.07.2001, Az. 2 Wx 13/01 Rn. 17 m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss v. 17.12.2002, Az. 6 W 52/02 = BeckRS 2010, 27459) und die Angabe einer aktuellen inländischen Geschäftsanschrift (so auch KG Berlin, Beschluss v. 26.04.2012, Az. 25 W 103/11 Rn. 12; OLG Hamburg, Beschluss v. 27.01.2011, Az. 11 W 4/11 Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 3 W 75/15

    Handelsregistersache: Statthaftigkeit eines Zwangsgeldes gegenüber

    Soweit anerkannt ist, dass neben der natürlichen Person, die zur Anmeldung einer registerpflichtigen Tatsache zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist, auch der hiervon betroffene Verband als solcher beschwerdeberechtigt ist (KG, Beschluss vom 26. April 2012, Az. 25 W 103/11, nach Juris), ist die Beschwerde durch den Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers nur "für die von mir vertretenen beiden Gesellschafter', nicht aber auch namens der Gesellschaft eingelegt worden.
  • KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Eintragung einer

    Wie bei der GmbH ändert auch bei der Kommanditgesellschaft die Eröffnung des Konkurs- / Insolvenzverfahrens nichts daran, dass der persönlich haftende Gesellschafter verpflichtet bleibt (vgl. §§ 107, 108 Satz 2, 161 Abs. 2 HGB), die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift der Kommanditgesellschaft anzumelden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. März 2017 - I-27 W 175/16 -, Rn. 5, juris; Kammergericht, Beschluss vom 26. April 2012 - 25 W 103/11 -, Rn. 12, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 11 W 4/11 -, Rn. 7, juris).
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