Rechtsprechung
KG, 26.04.2018 - 2 U 163/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 155 Abs 2 S 2 SGB 5, § 155 Abs 2 S 3 SGB 5, § 390 BGB
Auflösung einer Betriebskrankenkasse: Leistungsverweigerungsrecht der Kasse gegen nicht rechtzeitig angemeldete Gläubigerforderungen; Beginn der Sechsmonatsfrist zur Forderungsanmeldung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsstellung des Gläubigers einer aufgelösten oder geschlossenen Betriebskrankenkasse; Zulässigkeit der Aufrechnung mit nicht innerhalb 6 Monaten angemeldeten Forderungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsstellung des Gläubigers einer aufgelösten oder geschlossenen Betriebskrankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 132 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenkassen | Sechsmonatsfrist für Gläubiger nach Schließung einer Betriebskrankenkasse
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.11.2014 - 36 O 218/13
- KG, 26.04.2018 - 2 U 163/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz des Arbeitnehmer-Verleihers
Auszug aus KG, 26.04.2018 - 2 U 163/14
Dementsprechend ist auch der Bundesgerichtshof in einer ein Leiharbeitsverhältnis betreffenden Konstellation ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass das Leistungsverweigerungsrecht aus § 28e Abs. 2 Satz 2 SGB IV eine Einrede im Sinne des § 390 BGB darstellt (BGH, Urteil vom 14.07.2005 - IX ZR 142/02 - juris Rn. 11). - LG Berlin, 11.11.2014 - 36 O 218/13
Krankenkasse in Abwicklung: Berücksichtigung des Leistungsverweigerungsrechts bei …
Auszug aus KG, 26.04.2018 - 2 U 163/14
Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das am 11.11.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 36 O 218/13 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:. - BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99
Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers
Auszug aus KG, 26.04.2018 - 2 U 163/14
Als solche kommen nach einhelliger Meinung grundsätzlich alle Leistungsverweigerungsrechte des Bürgerlichen Rechts in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2000 - II ZR 75/99 - juris Rn. 12;… Staudinger/Gursky BGB 2016, § 390 Rn. 3;… Jauernig/Stürner BGB 16. Aufl. 2015, § 390 Rn. 1 Beck-OGK/Skamel, Stand 01.07.2017, § 390 Rn. 8). - OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 12 U 18/15
Voraussetzungen des Ausschlusses von Forderungen gegen eine in Abwicklung …
Auszug aus KG, 26.04.2018 - 2 U 163/14
Dieses Urteil betraf nicht die Frage, durch welches Ereignis - öffentliche Bekanntmachung oder Aufforderung an den konkreten Gläubiger - der Fristlauf ausgelöst wird, sondern vielmehr die hier nicht relevante Frage, ob das Leistungsverweigerungsrecht auch dann besteht, wenn eine individuelle Unterrichtung des Gläubigers vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2015 - 12 U 18/15 - juris Rn.4).