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   KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05   

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https://dejure.org/2005,6287
KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05 (https://dejure.org/2005,6287)
KG, Entscheidung vom 26.05.2005 - 16 UF 22/05 (https://dejure.org/2005,6287)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - 16 UF 22/05 (https://dejure.org/2005,6287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung des Versorgungsausgleichs nach der Ehescheidung durch Begründung von Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung; Ausgleich aller der Versorgung wegen Alters oder Berufsunfähigkeit dienen Anrechte; Beruhen der Leistung des Pflegegeldes und die ...

  • Judicialis

    BGB § 1587; ; BGB § 1587 Abs. 1; ; BGB § 1587 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1587 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1587 c; ; SGB XI § 13 Abs. 6; ; SGB XI § 19; ; SGB XI § 36; ; SGB XI § 37

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 Abs. Satz 1
    Zur Einbeziehung der wegen häuslicher Pflege gezahlten Altersvorsorge bzw. der insoweit entstandenen Altersanwartschaften in den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 45 (Kurzinformation)

    §§ 1587, 1587c BGB; §§ 19, 36, 37 SGB XI
    Altersanwartschaften und Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 210
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 132/85

    Einbeziehung einer lebenslangen Geldrente aufgrund der Übertragung von

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05
    Anrechte auf Leistungen mit anderer Zweckbestimmung (dazu BGH NJW-RR 1988, 1090) gehören nicht dazu.

    Entscheidend ist, ob die Leistungen Versorgungs- oder Entgeltcharakter haben (BGH FamRZ 1988, 936).

  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 789/81

    Einbeziehung von durch nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags entrichtete

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05
    Diese Möglichkeit eröffnet § 1587 c BGB nicht (BGH FamRZ 1985, 687).
  • BGH, 05.12.1984 - IVb ZR 55/83

    Ausschluß des nachehelichen Unterhalts wegen Fehlverhaltens der Ehefrau;

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05
    Dass, wann und mit welchem Erfolg sie den Antragsteller zur Mithilfe im Haushalt oder bei der Versorgung des behinderten Sohnes erfolglos aufgefordert hat, trägt die für den Ausschlusstatbestand des § 1587 c BGB darlegungsbelastete (vgl. dazu BGH NJW 1985, 2266) Antragsgegnerin nicht vor.
  • BGH, 27.02.1991 - XII ZB 147/90

    Einbeziehung von Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungs-Gesetz

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05
    Anders als etwa Leistungen nach dem KLG (dazu: BGH NJW 1991, 1825 f), die den Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 allein wegen der Geburt eines Kindes "als Anerkennung" gezahlt wird, ohne auf eine tatsächlich erbrachte Erziehungsleistung abzustellen, werden Altersanwartschaften nach § 2 Abs. 6 des Gesetzes über Pflegeleistungen jedoch nur dann begründet, wenn, soweit und solange die häusliche Pflege des nach dem SGB XI Pflegebedürftigen durch eine von dem Pflegebedürftigen selbst beschaffte Pflegehilfe (§ 36 SGB XI) freiwillig und nicht erwerbsmäßig erbracht wird.
  • Drs-Bund, 24.02.1999 - BT-Drs 14/407
    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 16 UF 22/05
    Zwar bleiben Pflegegeld nach § 37 SGB XI oder vergleichbare Leistung, die an eine Pflegeperson weitergeleitet werden, bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen der Pflegeperson in der Regel unberücksichtigt, § 13 Abs. 6 SGB XI. Mit dieser Regelung verfolgte der Gesetzgeber sozialpolitische Anliegen (BT-Drucks 14/407 Seite 4), die häusliche Pflege zu fördern und die Pflegebereitschaft und -fähigkeit im häuslichen Bereich zu stärken (dazu Udsching, SGB XI § 13 Rdnr. 25).
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