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   KG, 26.05.2006 - 5 Ws 258/06   

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https://dejure.org/2006,18128
KG, 26.05.2006 - 5 Ws 258/06 (https://dejure.org/2006,18128)
KG, Entscheidung vom 26.05.2006 - 5 Ws 258/06 (https://dejure.org/2006,18128)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 2006 - 5 Ws 258/06 (https://dejure.org/2006,18128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Nr. 4203 VV RVG
    Terminsgebühr; Strafvollstreckung

  • openjur.de
  • Burhoff online

    Terminsgebühr; Strafvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4203
    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Terminsgebühr in der Strafvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Magdeburg, 22.12.2009 - 22 BRs 16/08

    Bewährungswiderruf; unterschiedliche Angelegenheiten

    Anderes ergibt sich auch nicht aus den genannten Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 26. Mai 2006 (Az.: 5 Ws 258/06), des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. August 2007 [Az.: 2 (s) Sbd X - 111/07, 2 (s) Sbd IX - 111/07] sowie der Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 5. Dezember 2006 (Az.: 13 StVK 181/06 B, 13 StVK 181/06).

    So ergibt sich insbesondere aus der Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 26. Mai 2006 (Az.: 5 Ws 258/06), dass eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 1 VV RVG mit der Rechtskraft der Entscheidung (in jenem Falle über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) endet.

  • OLG Hamm, 25.10.2016 - 1 Ws 241/16

    Auslieferungsverfahren, Terminsgebühr

    Dies richtet sich letztlich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere der Inhalt des erteilten Auftrags maßgebend ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2013 - III-1 Ws 416/13; Winkler in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., 2013, § 15 Rdn. 3 f.), bzw. bei einer Pflichtverteidigerbeiordnung oder Beistandsbestellung der Akt der Bestellung als Pflichtverteidiger (vgl. KG, Beschluss vom 26.05.2006 - 5 Ws 258/06 - BeckRS 2006, 19149) oder Beistand.
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2017 - 1 Ws 172/17

    Anwaltsgebühren bei Teilnahme des Verteidigers in einer Anhörung im Rahmen der

    Die Terminsgebühr nach den Nrn. 4202, 4203 VV RVG entsteht innerhalb einer vollstreckungsrechtlichen Angelegenheit nur einmal, unabhängig davon, wieviele Termine stattfinden (OLG Hamm, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 (s) Sbd IX - 111/07 ; KG, Beschluss vom 26. Mai 2006 - 5 Ws 258/06 ; Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., 2013, Nrn. 4200 - 4207 VV, Rn. 7).
  • LG Neubrandenburg, 06.03.2012 - 527 Js 14594/09

    Strafvollstreckung, mehrere Anhörungen, Angelegenheiten

    Insoweit verweist der Verteidiger auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 26.05.2006 (Az.: 5 Ws 258/06).

    So entsteht nach Ansicht des KG die Terminsgebühr gemäß Nr. 4203 VV RVG im Rahmen desselben Überprüfungsverfahrens gemäß § 67 e Abs. 1, 2 StGB nur einmal, auch wenn mehrere Termine stattfinden (vgl. Beschluss v. 26.05.2006 - 5 Ws 258/06, zit. n. Juris).

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