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   KG, 26.05.2015 - 2 Ws 104/15 - 141 AR 223/15   

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https://dejure.org/2015,17536
KG, 26.05.2015 - 2 Ws 104/15 - 141 AR 223/15 (https://dejure.org/2015,17536)
KG, Entscheidung vom 26.05.2015 - 2 Ws 104/15 - 141 AR 223/15 (https://dejure.org/2015,17536)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - 2 Ws 104/15 - 141 AR 223/15 (https://dejure.org/2015,17536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 291
  • StV 2016, 379
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15

    Verfahrensverzögerung als Vollstreckungshindernis; Gestaltung von

    Der Senat nimmt wegen der diesbezüglichen Einzelheiten auf seinen Beschluss vom 26. Mai 2015 - 2 Ws 104/15 - Bezug.

    All dies hat der Senat im Einzelnen in seinem Beschluss vom 26. Mai 2015 - 2 Ws 104/15 dargestellt, auf den insoweit verwiesen wird.

  • KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15

    Form und Frist der Entscheidung nach § 67e StGB; Fristüberschreitung als

    Die zudem erhobene Untätigkeitsbeschwerde ist dagegen jedenfalls mangels vorheriger Durchführung des Verfahrens nach § 458 Abs. 1 StPO unzulässig; auf deren Statthaftigkeit kommt es daher nicht an (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 26. Mai 2015 - 2 Ws 104/15).
  • KG, 04.03.2016 - 2 Ws 41/16

    Untätigkeitsbeschwerde, Bewährungswiderruf nach Ablauf der Bewährungszeit

    Da der Gesetzgeber mit dieser Neuregelung die bisherige Rechtsschutzlücke schließen und den Rechtsschutz einheitlich und ausschließlich über einen Anspruch außerhalb des Ausgangsverfahrens regeln wollte (vgl. BT-Drs. 17/3802 S. 15 f.), besteht auch keine Regelungslücke mit der Folge, dass für eine analoge Anwendung der gesetzlich nicht vorgesehenen, richterrechtlich entwickelten Untätigkeitsbeschwerde regelmäßig kein Raum mehr ist (vgl. Senat, a.a.O. und Beschluss vom 26. Mai 2015 - 2 Ws 104/15 - zu möglichen Ausnahmefällen).
  • KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20

    Rückverlegung in andere Teilanstalt

    d) Im Hinblick auf die angebliche Untätigkeit der Strafvollstreckungskammer hat der Senat bereits entschieden, dass die Untätigkeitsbeschwerde nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 regelmäßig nicht mehr statthaft ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 2015 - 2 Ws 104/15 - und 7. November 2013 - 2 Ws 516/13 Vollz - jeweils mwN).
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