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   KG, 26.05.2016 - 1 W 170/16   

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https://dejure.org/2016,11957
KG, 26.05.2016 - 1 W 170/16 (https://dejure.org/2016,11957)
KG, Entscheidung vom 26.05.2016 - 1 W 170/16 (https://dejure.org/2016,11957)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - 1 W 170/16 (https://dejure.org/2016,11957)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 18 GBO, § 19 GBO, § 15 BauGB, § 22 BauGB, § 172 BauGB
    Wohnungsgrundbuchsache: Erfordernis einer gemeindlichen Genehmigung vor Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- bzw. Teileigentum bei Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB §§ 15, 22, 172; WEG; GBO § 18
    Negativzeugnis nicht erforderlich, wenn lediglich Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung bekannt gemacht wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Grundbuchamts hinsichtlich des Vollzugs der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum bei Bestehen einer Erhaltungssatzung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 8; GBO §§ 18, 19; BauGB §§ 172, 22, 15; UmwandV BE § 1
    Keine Genehmigung oder Negativtest der Gemeinde zur Aufteilung von Wohnungs- oder Teileigentum bei Beschluss und Bekanntmachung der Aufstellung einer Erhaltungssatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Grundbuchamts hinsichtlich des Vollzugs der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum bei Bestehen einer Erhaltungssatzung

  • rechtsportal.de

    Verfahren des Grundbuchamts hinsichtlich des Vollzugs der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum bei Bestehen einer Erhaltungssatzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhaltungssatzung ist kein Grund für die Vorlage eines Negativtestats!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1421
  • NZM 2016, 868
  • FGPrax 2016, 195
  • Rpfleger 2016, 638
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 08.12.2015 - 1 W 680/15

    Wohnungsgrundbuchsache: Erforderlichkeit einer gemeindlichen Genehmigung bei

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 1 W 170/16
    Eigentümer solcher Grundstücke unterliegen insofern einer von dem Grundbuchamt zu beachtenden Verfügungsbeschränkung (Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 W 518/15 -, FGPrax 2016, 4; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 W 680/15 - juris).

    b) Der Senat hat bereits entschieden, dass im Rahmen der §§ 172 Abs. 1 S. 4, 22 BauGB kein Anlass für das Erfordernis eines allgemeinen behördlichen Negativzeugnisses besteht und die Vorlage eines solchen Zeugnisses folglich von dem Grundbuchamt auch nicht verlangt werden kann (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 680/15 - juris).

  • KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender gemeindlicher

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 1 W 170/16
    Eigentümer solcher Grundstücke unterliegen insofern einer von dem Grundbuchamt zu beachtenden Verfügungsbeschränkung (Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 W 518/15 -, FGPrax 2016, 4; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 W 680/15 - juris).
  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 1 W 170/16
    c) Allerdings hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu berücksichtigen, ob der Bewilligende, vgl. § 19 GBO, Verfügungsbeschränkungen unterliegt (BGH, MDR 2013, 701).
  • KG, 08.08.1972 - 1 W 1270/71
    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 1 W 170/16
    Ob ein solches Verfügungsverbot zu einer Grundbuchsperre führt, ist lediglich für den Fall umstritten, in dem das Verbot im Grundbuch nicht eingetragen, aber dem Grundbuchamt bekannt ist (gegen eine Grundbuchsperre: Böttcher, in: Meikel, a.a.O., Nach § 20, Rdn. 181; Hügel, GBO, 3. Aufl., "Verfügungsbeschränkungen" Rdn. 24; Kohler, in: Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., AT VIII, Rdn. 53ff; a.A. Demharter, GBO, 30. Aufl., § 19, Rdn. 58; vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. August 1972 - 1 W 1270/71 - OLGZ 1973, 76, 81).
  • BGH, 19.12.2019 - V ZB 145/18

    Ansehen der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungseigentum oder

    § 172 Abs. 2 BauGB begründet aber keinen eigenständigen Genehmigungstatbestand (vgl. KG Berlin, FGPrax 2016, 195; Battis/Krautzberger/Löhr/Mitschang, BauGB, 14. Aufl., § 172 Rn. 68).

    (2) Gemessen daran handelt es sich bei einer vorläufigen Untersagung gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 172 Abs. 2 BauGB um ein relatives Verfügungsverbot (so auch KG Berlin, FGPrax 2016, 195; VG Berlin, Beschluss vom 17. September 2018 - 19 L 175.18, juris Rn. 28); eine Grundbuchsperre begründet es nicht.

  • VG Berlin, 17.09.2018 - 19 L 175.18

    Zuständigkeit des Bezirksamtes hinsichtlich des Aufstellungsbeschlusses zum

    Nachdem, wie dem Gericht telefonisch durch das Kammergericht mitgeteilt wurde, inzwischen die Eintragungshindernisse aus Ziff. 1 und Ziff. 3 der Zwischenverfügung behoben wurden und die Eintragung wegen § 878 BGB analog auch nicht an der jetzt in Kraft getretenen Erhaltungsverordnung scheitert (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - BGH V ZB 198/15 -, juris Rn. 8 ff.), steht der Eintragung der Begründung von Wohnungs- bzw. Teileigentum (genauer: von Wohnungs- bzw. Teilerbbaurechten) allein noch Ziff. 2 der Zwischenverfügung entgegen, d.h. die Wirkungen der vorläufigen Untersagung als behördliches Verfügungsverbot gemäß § 136 BGB (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2016 - KG 1 W 170/16 -, juris Rn. 12 ).
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