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   KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16 - 122 Ss 70/16   

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https://dejure.org/2016,35174
KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16 - 122 Ss 70/16 (https://dejure.org/2016,35174)
KG, Entscheidung vom 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16 - 122 Ss 70/16 (https://dejure.org/2016,35174)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - 3 Ws (B) 259/16 - 122 Ss 70/16 (https://dejure.org/2016,35174)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 2 OWiG, § 111 OWiG
    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für die Entbindung des Betroffenen von seiner Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • verkehrslexikon.de

    Entpflichtung des Betroffenen von der Erscheinenspflicht zur Hauptverhandlung bei angekündigter Nichteinlassung zur Sache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung des Einspruchs wegen Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung des Einspruchs wegen Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 2 ; OWiG § 111
    Verwerfung des Einspruchs wegen Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 12.06.2013 - 3 Ws (B) 202/13

    Entbindung, Hauptverhandlung, Vertretungsvollmacht, Unterzeichnung, Verteidiger

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16
    Denn aus den Darlegungen ergibt sich bereits, dass von der Anwesenheit des Betroffenen keinerlei weitere Aufklärung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 3 Ws (B) 202/13 - juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 2(6) SsRs 279/12 - juris Rn. 4).
  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16
    Das Rechtsmittel ist nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Satz 1 OWiG statthaft, da insoweit der Inhalt des Bußgeldbescheides maßgeblich und dort eine Geldbuße von 530 Euro festgesetzt und eine Nebenfolge nicht vermögensrechtlicher Art angeordnet worden ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. Januar 2002 - Ss 533/01 B -, juris).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2002 - 2 Ss OWi 357/02

    Gehörsverletzung bei Verwerfung des Einspruchs

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16
    Der sonst im Rahmen einer Gehörsrüge erforderlichen Darlegung, was der Betroffene in der Hauptverhandlung vorgetragen hätte, bedarf es im vorliegenden Fall nicht, da der Betroffene nicht rügt, dass ihm eine Stellungnahme zu entscheidungserheblichen Tatsachen verwehrt worden sei, sondern dass das Gericht seine Erklärung zur Sache in dem Entbindungsantrag seines Verteidigers nicht ausreichend zur Kenntnis genommen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Juli 2014 - 3 Ws (B) 406/14 -, vom 5. Juni 2014 - 3 Ws (B) 288/14 - und vom 8. Juni 2011 - 3 Ws (B) 283/11 - Brandenburgisches OLG NZV 2003, 432).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2011 - 2 Ss OWi 375/11

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Kein Ermessen bei Anordnung des persönlichen

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16
    Denn Maßstab für die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen ist, dass die Maßnahme zur Sachaufklärung erforderlich ist (OLG Frankfurt NZV 2011, 561); ist sie es nicht, darf die Entpflichtung nicht versagt werden.
  • KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einlassung eines schriftlich

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16
    Der sonst im Rahmen einer Gehörsrüge erforderlichen Darlegung, was der Betroffene in der Hauptverhandlung vorgetragen hätte, bedarf es im vorliegenden Fall nicht, da der Betroffene nicht rügt, dass ihm eine Stellungnahme zu entscheidungserheblichen Tatsachen verwehrt worden sei, sondern dass das Gericht seine Erklärung zur Sache in dem Entbindungsantrag seines Verteidigers nicht ausreichend zur Kenntnis genommen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Juli 2014 - 3 Ws (B) 406/14 -, vom 5. Juni 2014 - 3 Ws (B) 288/14 - und vom 8. Juni 2011 - 3 Ws (B) 283/11 - Brandenburgisches OLG NZV 2003, 432).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 RBs 13/12

    Wirksamkeit des Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen nach Aufruf der

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16
    b) Da der Verteidiger vorliegend die Fahrereigenschaft des Betroffenen eingeräumt und im Übrigen erklärt hat, keine weiteren Angaben zur Sache und keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen, war klargestellt, dass von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin weder weitergehende Aufklärung des Tatvorwurfs noch Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu erwarten waren (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 258).
  • OLG Dresden, 08.03.2005 - Ss OWi 141/05

    Anforderungen an die Gründe eines Verwerfungsurteils

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16
    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat in std. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Juli 2014, 5. Juni 2014 und 8. Juni 2011 a.a.O.; Beschlüsse vom 5. Oktober 2007 - 3 Ws (B) 522/07 - und 2. August 2006 - 3 Ws (B) 395/06 - OLG Dresden DAR 2005, 460).
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