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   KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12.SpruchG   

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https://dejure.org/2012,24544
KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12.SpruchG (https://dejure.org/2012,24544)
KG, Entscheidung vom 26.07.2012 - 2 W 44/12.SpruchG (https://dejure.org/2012,24544)
KG, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 2 W 44/12.SpruchG (https://dejure.org/2012,24544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an die konkrete Bewertungsrüge im Spruchverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpruchG § 4 Abs. 2 Nr. 4; SpruchG § 7 Abs. 3
    Anforderungen an eine Bewertungsrüge im Spruchverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    SpruchG
    Abfindung, Bewertungsmethoden, Gesellschaftsrecht, Prüfungspflicht, Spruchverfahren, Überbewertung, Unternehmensbewertung

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zu den Anforderungen an die konkrete Bewertungsrüge im Spruchverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an die konkrete Bewertungsrüge im Spruchverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2302 (Ls.)
  • BB 2012, 2190
  • NZG 2012, 1427
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 11.12.2008 - 31 Wx 85/08

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Voraussetzungen einer Verlängerung der

    Auszug aus KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12
    Der Amtsermittlungsgrundsatz ist insofern zum Zweck der Verfahrensbeschleunigung eingeschränkt worden (OLG Frankfurt NZG 2006, 674, 675; OLG München NZG 2009, 190, 191).

    Das OLG München (ZIP 2009, 1395, 1396) hat die Mitteilung des Antragstellers, er halte den angebotenen Betrag nicht für angemessen, für unzureichend erachtet.

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (NZG 2008, 469, 470; zust. OLG München NZG 2009, 190, 191), ist dies nicht der Fall; vielmehr bedarf jeder Antrag einer eigenen Begründung.

  • OLG Frankfurt, 04.01.2006 - 20 W 203/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Konkrete Einwendungen gegen die

    Auszug aus KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12
    Der Amtsermittlungsgrundsatz ist insofern zum Zweck der Verfahrensbeschleunigung eingeschränkt worden (OLG Frankfurt NZG 2006, 674, 675; OLG München NZG 2009, 190, 191).

    Das OLG Frankfurt (NZG 2006, 674, 675 f.) hat es als bereits den Anforderungen des § 4 Abs. 2 Nr. 4 SpruchG genügend angesehen, wenn der Antragsteller den Basiszinssatz und den Risikozuschlag kritisiert und näher ausführt, weshalb aus seiner Sicht diesbezüglich niedrigere Ansätze angebracht sein sollen, die er gleichfalls begründet und näher beziffert.

  • KG, 24.01.2008 - 2 W 83/07

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Wirksamkeit der Bewertungsrüge bei lediglich

    Auszug aus KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12
    Der erkennende Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass die Anforderungen an die konkrete Bewertungsrüge im Hinblick auf die genannte gesetzgeberische Zielsetzung generell hoch sind (NZG 2008, 469, 470 mit zustimmender Anm. Simon/Leuering, NJW-Spezial 2008, 337; ZIP 2009, 1714).

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (NZG 2008, 469, 470; zust. OLG München NZG 2009, 190, 191), ist dies nicht der Fall; vielmehr bedarf jeder Antrag einer eigenen Begründung.

  • KG, 19.05.2011 - 2 W 154/08

    Spruchverfahren nach Squeeze-out: Anforderungen an die Unternehmensbewertung

    Auszug aus KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12
    Vielmehr genügt es für eine unangreifbare Unternehmensbewertung, wenn eine bestimmte konkret vorgenommene Berechnung auf der Grundlage zutreffender Ausgangszahlen zu einem plausibel hergeleiteten Ergebnis führt (vgl. Senat, NZG 2011, 1302, 1303; OLGReport KG 2009, 657 = BeckRS 2009, 20226;LG Frankfurt/M. AG 2007, 42, 43; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 6. Aufl. 2011, Rn. 772).
  • KG, 14.01.2009 - 2 W 68/07

    Aktienrechtliches Squeeze-out: Überprüfung der Unternehmensbewertung im

    Auszug aus KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12
    Vielmehr genügt es für eine unangreifbare Unternehmensbewertung, wenn eine bestimmte konkret vorgenommene Berechnung auf der Grundlage zutreffender Ausgangszahlen zu einem plausibel hergeleiteten Ergebnis führt (vgl. Senat, NZG 2011, 1302, 1303; OLGReport KG 2009, 657 = BeckRS 2009, 20226;LG Frankfurt/M. AG 2007, 42, 43; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 6. Aufl. 2011, Rn. 772).
  • KG, 31.07.2009 - 2 W 255/08

    Spruchverfahren: Anforderungen an eine Bewertungsrüge

    Auszug aus KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12
    Der erkennende Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass die Anforderungen an die konkrete Bewertungsrüge im Hinblick auf die genannte gesetzgeberische Zielsetzung generell hoch sind (NZG 2008, 469, 470 mit zustimmender Anm. Simon/Leuering, NJW-Spezial 2008, 337; ZIP 2009, 1714).
  • LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13

    Höhere Barabfindung für Aktionäre

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008, 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen Minderheitsaktionären und der Aktiengesellschaft bzw. deren Hauptaktionärin nicht gerecht.
  • LG München I, 21.06.2013 - 5 HKO 19183/09

    Aktienrechtliches Spruchverfahren nach Squeeze-out: Anforderungen an eine

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008, 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen Minderheitsaktionären und der Aktiengesellschaft bzw. deren Hauptaktionärin nicht gerecht.
  • LG Stuttgart, 05.11.2012 - 31 O 55/08

    Entscheidung im Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Dem Begründungserfordernis nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SpruchG lassen sich aber keine derart hohen Anforderungen entnehmen, wie sie die Antragsgegnerin mit der von ihr angeführten Entscheidung KG NZG 2008, 469 stellen möchte (siehe jetzt auch KG, Beschluss vom 26.07.2012, 2 W 44/12 SpruchG) .
  • LG Stuttgart, 07.10.2019 - 31 O 36/16

    Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der

    Aus dem Vortrag geht nicht hervor, warum die tatsächliche Planung unvertretbar sein soll (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 2 W 44/12 SpruchG, Rn. 21, 23 juris; Drescher, in Spindler/Stilz, a.a.O. SpruchG § 4 Rn. 21).
  • LG München I, 28.05.2014 - 5 HKO 19239/07

    Aktiengesellschaft: Statthaftigkeit eines Spruchverfahrens nach dem Widerruf der

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008, 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen Minderheitsaktionären und der Aktiengesellschaft bzw. deren Hauptaktionärin nicht gerecht.
  • LG München I, 31.05.2016 - 5 HKO 14376/13

    Bemessung der Barabfindung nach Squeeze-Out

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008, 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen Minderheitsaktionären und der Aktiengesellschaft bzw. deren Hauptaktionärin nicht gerecht.
  • OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 20 W 8/20

    Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der

    Daraufhin hatte das Landgericht in seinem angefochtenen Beschluss (LGB 56 f.) diesen Einwand für unerheblich erachtet und dies in rechtlich nicht zu beanstandender Weise unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SpruchG und auf den Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 26.07.2012 (2 W 44/12 SpruchG, Rz. 21 und 23 bei juris) damit begründet, dass jene Antragsteller weder konkretisiert hätten, auf welche konkrete Position der Planungsrechnung im "Terminal value" sich ihre Kritik beziehe, noch woraus sich die vermeintlich fehlende Plausibilität ergebe.
  • LG München I, 28.03.2014 - 5 HKO 18925/08

    Squeeze-out Knürr AG

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008,- 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen.
  • LG Stuttgart, 12.09.2022 - 31 O 12/17

    Spruchverfahren Squeeze-out primion Technology AG

    Aus dem Vortrag der Antragstellerin 18) geht nicht hervor, warum die tatsächliche Planung in Bezug auf Synergien unvertretbar oder besser unrealistisch sein soll (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Juli 2012 -- 2 W 44/12 SpruchG, Rn. 21, 23 juris).
  • LG Stuttgart, 05.11.2012 - 31 O 173/09

    Spruchverfahren zum Squeeze-out abgeschlossen

    Die Angaben dazu müssen weder richtig noch schlüssig sein, zu hohe Anforderungen sind nicht zu stellen (siehe i.E. Drescher a.a.O. § 4 SpruchG Rn. 21 ff; tendenziell anders KG Beschluss vom 26.07.2012, 2 W 44/12).
  • KG, 28.07.2016 - 2 W 8/16

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde; Wertbemessung für

  • LG Hamburg, 23.04.2014 - 417 HKO 111/12

    Bemessung der Höhe der Barabfindung bei Durchführung eines Squeeze-Out

  • KG, 31.07.2018 - 2 W 21/18

    Kostenentscheidung im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren

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