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   KG, 26.08.1998 - (4) 1 Ss 206/98 (84/98)   

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https://dejure.org/1998,9900
KG, 26.08.1998 - (4) 1 Ss 206/98 (84/98) (https://dejure.org/1998,9900)
KG, Entscheidung vom 26.08.1998 - (4) 1 Ss 206/98 (84/98) (https://dejure.org/1998,9900)
KG, Entscheidung vom 26. August 1998 - (4) 1 Ss 206/98 (84/98) (https://dejure.org/1998,9900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3; StGB § 21 § 46
    Betäubungsmittelstrafrecht: Fehlende Feststellungen zur Einschränkung der Schuldfähigkeit bei Annahme einer BtM-Abhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus KG, 26.08.1998 - 1 Ss 206/98
    Zwar ist mit der Feststellung der Abhängigkeit des Angeklagten von Betäubungsmitteln für sich keine gleichsam automatische Anwendung des 21 StGB verbunden (BGH StV 1994, 303, 304; BGH - 1. StS - StV 1988, 198 ).

    Jedoch ist für den Fall, daß die Prüfung eine Drogenabhängigkeit des Angeklagten ergibt, stets (zumindest) zu untersuchen, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB vorliegen (BGH - 4. StS - StV 1988, 198 ; BGH StV 1981, 177, 178).

  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 719/80

    Zusammenhang des strafbaren Verhaltens der Angeklagten mit ihrer

    Auszug aus KG, 26.08.1998 - 1 Ss 206/98
    Jedoch ist für den Fall, daß die Prüfung eine Drogenabhängigkeit des Angeklagten ergibt, stets (zumindest) zu untersuchen, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB vorliegen (BGH - 4. StS - StV 1988, 198 ; BGH StV 1981, 177, 178).
  • BGH, 10.11.1993 - 2 StR 579/93

    Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

    Auszug aus KG, 26.08.1998 - 1 Ss 206/98
    Zwar ist mit der Feststellung der Abhängigkeit des Angeklagten von Betäubungsmitteln für sich keine gleichsam automatische Anwendung des 21 StGB verbunden (BGH StV 1994, 303, 304; BGH - 1. StS - StV 1988, 198 ).
  • KG, 08.07.1998 - 1 Ss 161/98
    Auszug aus KG, 26.08.1998 - 1 Ss 206/98
    Die Nichterörterung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar, wenn tatsächliche Umstände erkennbar geworden sind, die auch nur die Möglichkeit nahelegen, daß die Schuldfähigkeit des Täters vermindert gewesen sein könnte (KG, Beschluß vom 8. Juli 1998 - (3) 1 Ss 161/98 (68/98) -).
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