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   KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12   

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https://dejure.org/2014,21659
KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12 (https://dejure.org/2014,21659)
KG, Entscheidung vom 26.08.2014 - 14 U 124/12 (https://dejure.org/2014,21659)
KG, Entscheidung vom 26. August 2014 - 14 U 124/12 (https://dejure.org/2014,21659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung der Ablehnung der Abberufung der Geschäftsführerin einer GmbH durch die Gesellschafterversammlung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abberufung durch Minderheitsgesellschafter, Kompetenzüberschreitung, Missbrauch von Geschäftsführungsbefugnissen, nachhaltiger Verstoß gegen die Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung der Ablehnung der Abberufung der Geschäftsführerin einer GmbH durch die Gesellschafterversammlung

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 38 Abs. 2 ; GmbHG § 47 Abs. 4
    Gerichtliche Überprüfung der Ablehnung der Abberufung der Geschäftsführerin einer GmbH durch die Gesellschafterversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Suhrkamp-Streit zu Gesellschafter-Beschlüssen vom 17. November 2011

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entscheidung im Suhrkamp-Streit zu Gesellschafter-Beschlüssen vom 17.11.2011

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zum Stimmrechtsausschluss bei Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH ("Suhrkamp")

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verletzung des KG-Vertrags steht Entlastung der Geschäftsführung nicht entgegen

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 481 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 10.12.2012 - 99 O 118/11

    Schadensersatz und Abberufung von Geschäftsführern - Urteile in zwei

    Auszug aus KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12
    Auf die Berufung der Beklagten und ihrer Streithelferin wird das am 10. Dezember 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 99 O 118/11 - abgeändert:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 10.12.2012, zugestellt am 14.12.2012, zum Aktenzeichen 99 O 118/11, dieses aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Dezember 2012 zu dem Az.: 99 O 118/11 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • LG Berlin, 10.12.2012 - 99 O 79/11

    Schadensersatz und Abberufung von Geschäftsführern - Urteile in zwei

    Auszug aus KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12
    Die Akten des Landgerichts Berlin zur Geschäftsnummer 99 O 79/11 (= KG Berlin 23 U 286/12) lagen dem Senat zur Information vor.

    Die auf den Klägervorwürfen aufbauende, noch rechtshängige Schadenersatzklage (Landgericht Berlin, Geschäftsnummer 99 O 79/11 = Kammergericht 23 U 286/12) wird ausweislich des am 10. Dezember 2012 verkündeten Urteils des Landgerichts von der hiesigen Klägerin dort als Gesellschafterin der S#### KG gegen Frau U######## und die weiteren Geschäftsführer der Komplementär-Gesellschaften Dr. L#### und Dr. S## geführt.

  • OLG Stuttgart, 13.05.2013 - 14 U 12/13

    GmbH: Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12
    besondere Verdienste des abzuberufenden Geschäftsführers (OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Mai 2013, 14 U 12/13, Rdnrn. 4,6, Juris).
  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2013 - 3 O 72/12

    Beiderseitige schwerwiegende Pflichtverletzungen der Gesellschafter einer

    Auszug aus KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12
    Bezeichnend ist dazu vielmehr die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main, in der Ausschlussanträge beider Gesellschafter gegeneinander mit Rücksicht auf beiderseitiges Fehlverhalten der Vertreter von Klägerin und Streithelferin zurückgewiesen wurden (Urteil vom 13. November 2013, 3-03 O 72/12, Juris).
  • BGH, 04.05.2009 - II ZR 169/07

    Zur Treuwidrigkeit der Entscheidung über die Entlastung eines

    Auszug aus KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12
    Der Senat hat wegen des Entlastungsbeschlusses noch erwogen, ob er wegen nicht hinreichender Entscheidungsgrundlage im Beschlusszeitpunkt anfechtbar ist (allg. BGH, Urteil vom 04. Mai 2009, II ZR 169/07, Juris).
  • BGH, 13.01.2003 - II ZR 227/00

    Anforderung an die Mehrheitsverhältnisse bei einem Gesellschafterbeschluß über

    Auszug aus KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12
    Besteht demnach keine Rechtsmacht der Vorstandsvorsitzenden zur Bestimmung des Abstimmungsverhaltens des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2003, II ZR 227/00, Juris), so sieht der Senat nach dem Vorbringen der Klägerin auch keine entscheidenden Anhaltspunkte dafür, dass über einen nach Lage der Dinge möglichen persönlichen Einfluss hinaus Frau U######## auf den damaligen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dr. L### ansonsten einen so ungewöhnlichen persönlichen Einfluss auszuüben in der Lage war, dass trotz der satzungsmäßigen Regelungen zur ungebundenen Außenvertretung ein eigenständiges Handeln des Herrn Dr. L### auch gegen Interessen von Frau U######## faktisch nicht mehr nicht in Betracht kam (vgl. zu diesem Kriterium auch allg. BGH, Urteil vom 29. Januar 1962, II ZR 1/61, Juris).
  • BGH, 17.10.1983 - II ZR 31/83
    Auszug aus KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12
    Zu fragen ist, ob die Streithelferin dabei ihre Mehrheitsbeteiligung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht zuwider missbraucht hat (vgl. allg. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1983, II ZR 31/83, Rn. 13 am Ende, Juris).
  • BGH, 29.01.1962 - II ZR 1/61

    Stimmrechtsausschluß

    Auszug aus KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12
    Besteht demnach keine Rechtsmacht der Vorstandsvorsitzenden zur Bestimmung des Abstimmungsverhaltens des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2003, II ZR 227/00, Juris), so sieht der Senat nach dem Vorbringen der Klägerin auch keine entscheidenden Anhaltspunkte dafür, dass über einen nach Lage der Dinge möglichen persönlichen Einfluss hinaus Frau U######## auf den damaligen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dr. L### ansonsten einen so ungewöhnlichen persönlichen Einfluss auszuüben in der Lage war, dass trotz der satzungsmäßigen Regelungen zur ungebundenen Außenvertretung ein eigenständiges Handeln des Herrn Dr. L### auch gegen Interessen von Frau U######## faktisch nicht mehr nicht in Betracht kam (vgl. zu diesem Kriterium auch allg. BGH, Urteil vom 29. Januar 1962, II ZR 1/61, Juris).
  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2013 - 3 O 72/12
    Aus den nämlichen Gründen ist die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits unabhängig von der Entwicklung der Berufungsverfahren zu den gleichermaßen die Vorfrage eines pflichtwidrigen Verhaltens der Klägerin und weitere Widerbeklagten betreffenden erstinstanzlichen Erkenntnisse in den Eilverfahren des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.8.2013 (3-09 O 78/13 = OLG Frankfurt am Main 5 U 135/13, betreffend Rangrücktritt und Stundung von Gewinnforderungen) und 10.9.2013 (3-03 O 96/13 = OLG Frankfurt am Main 5 U 145/13 betreffend Abstimmungen zum Insolvenzplan) sowie den Urteilen in den Hauptsacheverfahren des Landgerichts Berlin vom 10.12.2012 (99 O 79/11 = KG 23 U 186/12, betreffend Schadensersatz, sowie 99 O 118/11 = KG 14 U 124/12 betreffend u.a. Abberufung der Geschäftsführung).

    Eine Ausschließung als Gesellschafter aufgrund zuzurechnender Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung kommt aber als letztes Mittel nur dann in Betracht, wenn die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung der Gesellschaft mit dem auszuschließenden Gesellschafter nicht durch mildere Maßnahmen, insbesondere Eingriffe in die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis, beseitigt werden kann (BGH NZG 2003, 625, 626 = DStR 2003, 1215, 1216 f.; BGH NJW-RR 1993, 1123, 1125; BGH WM 1977, 500, 502 f.), wie sie derzeit den Gegenstand eines zweitinstanzlich anhängigen Abberufungsverfahrens (Landgericht Berlin, Urteil vom 10.12.2012, 99 O 118/11 = KG 14 U 124/12) bilden.

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