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   KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17   

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https://dejure.org/2017,36159
KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17 (https://dejure.org/2017,36159)
KG, Entscheidung vom 26.09.2017 - 21 U 9/17 (https://dejure.org/2017,36159)
KG, Entscheidung vom 26. September 2017 - 21 U 9/17 (https://dejure.org/2017,36159)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 269 Abs 1 BGB, § 270 Abs 1 BGB, § 270 Abs 4 BGB, § 281 Abs 1 BGB, § 284 BGB
    Bauträgervertrag: Einheitlicher Erfüllungsort; internationale Zuständigkeit für Zahlungsansprüche des Bauträgers gegen einen ausländischen Erwerber; Mehrerlösanrechnung bei Deckungsverkauf nach Rücktritt des Bauträgers wegen Zahlungsverzugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Zahlungsansprüche eines Bauträgers gegen einen nicht in Deutschland wohnenden Erwerber; Ansprüche des Bauträgers nach Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzug des Erwerbers; Anrechnung des Mehrerlöses aus dem ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag, Zahlungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Zahlungsansprüche eines Bauträgers gegen einen nicht in Deutschland wohnenden Erwerber; Ansprüche des Bauträgers nach Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzug des Erwerbers; Anrechnung des Mehrerlöses aus dem ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 281 Abs. 1 ; BGB § 284
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Zahlungsansprüche eines Bauträgers gegen einen nicht in Deutschland wohnenden Erwerber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträger tritt zurück: Wie wird der Mehrerlös aus Deckungsverkauf angerechnet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Bauträgervertrag und erzielter Gewinn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1296
  • NZBau 2017, 727
  • NZM 2017, 772
  • BauR 2017, 2222
  • BauR 2018, 1145
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.12.2011 - III ZR 114/11

    Internationale Zuständigkeit für Streitigkeit über Vergütungsansprüche eines

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17
    Ein deutsches Gericht ist dann für einen Rechtsstreit international zuständig, wenn seine örtliche Zuständigkeit nach seiner lex fori, also den Regeln der ZPO, gegeben ist (BGH, Urteil vom 8.12.2011, III ZR 114/11; Urteil vom 28.2.1996, XII ZR 181/93, BGHZ 132, 105; Urteil vom 3.12.1992, IX ZR 229/91, BGHZ 120, 334; OLG München, Urteil vom 13.1.2009, 5 U 2283/08).

    In der Rechtsprechung ist es aber anerkannt, dass es bei bestimmten Vertragstypen einen einheitlichen Erfüllungsort gibt, der für die Verpflichtungen beider Seiten gelten kann, sofern dort der Schwerpunkt für die Vertragserfüllung insgesamt anzusiedeln ist, insbesondere deshalb, weil dort beide Parteien vertragliche Hauptpflichten zu erfüllen haben (BGH, Urteil vom 8.12.2011, III ZR 114/11; Sacher in: Kniffka / Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 2014, Teil 14, Rz 4 ff; Bittner in: Staudinger, BGB, 2014, § 269, Rn. 20).

  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 169/12

    Verspätete Erfüllung eines Kaufvertrages: Ersatzfähigkeit der Mehrkosten eines

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17
    Dazu müsste es sich bei den Avalzinsen um einen Verzögerungs- oder Begleitschaden handeln und nicht um einen Schaden, der an die Stelle der Hauptleistung des Vertrages tritt (BGH, Urteil vom 3.7.2013, VIII ZR 169/12, BGHZ 197, 357).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 75/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17
    Die Verzinsung nach § 288 BGB ist ein gesetzlich festgelegter Mindestschaden bei Verzug, der eine Minderung durch Vorteilsanrechnung ausschließt (BGH, Urteil vom 20.7.2011, IV ZR 75/09, Rz 16).
  • BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85

    Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17
    Dort hat nicht nur der Unternehmer die Bauleistung zu erbringen, sondern auch der Besteller hat sie dort abzunehmen, was eine vertragliche Hauptpflicht des letztgenannten darstellt (BGH, Beschluss vom 5.12.1985, I ARZ 737/85; Sacher a.a.O., Rz 5; Bittner a.a.O., Rz 24).
  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 229/91

    Internationale Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln und schlüssiges Verhalten

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17
    Ein deutsches Gericht ist dann für einen Rechtsstreit international zuständig, wenn seine örtliche Zuständigkeit nach seiner lex fori, also den Regeln der ZPO, gegeben ist (BGH, Urteil vom 8.12.2011, III ZR 114/11; Urteil vom 28.2.1996, XII ZR 181/93, BGHZ 132, 105; Urteil vom 3.12.1992, IX ZR 229/91, BGHZ 120, 334; OLG München, Urteil vom 13.1.2009, 5 U 2283/08).
  • OLG München, 13.01.2009 - 5 U 2283/08

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Schadensersatz wegen Verletzung

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17
    Ein deutsches Gericht ist dann für einen Rechtsstreit international zuständig, wenn seine örtliche Zuständigkeit nach seiner lex fori, also den Regeln der ZPO, gegeben ist (BGH, Urteil vom 8.12.2011, III ZR 114/11; Urteil vom 28.2.1996, XII ZR 181/93, BGHZ 132, 105; Urteil vom 3.12.1992, IX ZR 229/91, BGHZ 120, 334; OLG München, Urteil vom 13.1.2009, 5 U 2283/08).
  • BGH, 07.12.2000 - VII ZR 404/99

    Rechtswahl und Erfüllungsort beim Architektenvertrag

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17
    Die Annahme eines einheitlichen Erfüllungsorts hat im Hinblick auf die Vergütungspflicht des Bestellers hat dieses Ergebnis außerdem den Vorteil, dass sich diese leichter durch ein Gericht am Ort der Bauleistung klären lässt, wenn sich der Besteller in einem Prozess auf Mängel beruft (BGH, Urteil vom 07. Dezember 2000, VII ZR 404/99, Rn. 30).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17
    Zwar dürfte es sich bei den Avalzinsen nicht nur um einen Mindesterfüllungsschaden im Sinne von § 281 Abs. 1 BGB i.V.m. der Rentabilitätsvermutung, sondern zugleich um vergebliche Aufwendungen im Sinne von § 284 BGB handeln, auch auf den Anspruch aus § 284 BGB sind aber Vorteile anzurechnen, die der Klägerin aufgrund der haftungsbegründenden Pflichtverletzung der Beklagten entstanden sind (BGH, Urteil vom 20.7.2005, VIII ZR 275/04, BGHZ 163, 381).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17
    Ein deutsches Gericht ist dann für einen Rechtsstreit international zuständig, wenn seine örtliche Zuständigkeit nach seiner lex fori, also den Regeln der ZPO, gegeben ist (BGH, Urteil vom 8.12.2011, III ZR 114/11; Urteil vom 28.2.1996, XII ZR 181/93, BGHZ 132, 105; Urteil vom 3.12.1992, IX ZR 229/91, BGHZ 120, 334; OLG München, Urteil vom 13.1.2009, 5 U 2283/08).
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17
    Dieser Vorteil ist auf den Schadensersatzanspruch der Klägerin anzurechnen, sodass dieser damit erlischt (vgl. BGH, Urteil vom 6.6.1997, V ZR 115/96, BGHZ 136, 52, Rz 6).
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