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   KG, 26.10.2007 - 1 AR 625/06 - 4 Ws 146/07   

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https://dejure.org/2007,40531
KG, 26.10.2007 - 1 AR 625/06 - 4 Ws 146/07 (https://dejure.org/2007,40531)
KG, Entscheidung vom 26.10.2007 - 1 AR 625/06 - 4 Ws 146/07 (https://dejure.org/2007,40531)
KG, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 1 AR 625/06 - 4 Ws 146/07 (https://dejure.org/2007,40531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung einer Ratenfestsetzung zur Rückgewähr einer bewilligten Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren; Voraussetzungen zur Bewilligung einer Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 02.07.1993 - 1 Ws 591/93

    Prozeßkostenhilfe; Antrag des Nebenklägers; Unanfechtbarkeit; Ratenzahlung

    Auszug aus KG, 26.10.2007 - 4 Ws 146/07
    Dies gilt nicht nur für die Entscheidung darüber, ob Prozesskostenhilfe überhaupt bewilligt oder abgelehnt wird, sondern auch - im Falle der Bewilligung - für die Art und Weise der Bewilligung, also auch für die Anordnung der Ratenzahlung (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1993, 506, zur Parallelproblematik bei der Ratenzahlungsanordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung gemäß § 397 a Abs. 2 StPO).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 1 Ws 167/10

    Adhäsionsverfahren: Anfechtbarkeit der Prozesskostenhilfeentscheidung

    Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren ist nicht anfechtbar (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 254 m.w.N., OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 908, KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2010 - 4 Ws 146/07 -).

    Denn insoweit enthält § 404 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 StPO für das Strafverfahren eine abschließende Sonderregelung, nach welcher die in Prozesskostenhilfesachen ergehenden Entscheidungen nicht anfechtbar sind (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 254 m.w.N., OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 908, KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2010 - 4 Ws 146/07 -).

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