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   KG, 26.11.2007 - 12 U 27/07   

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https://dejure.org/2007,9760
KG, 26.11.2007 - 12 U 27/07 (https://dejure.org/2007,9760)
KG, Entscheidung vom 26.11.2007 - 12 U 27/07 (https://dejure.org/2007,9760)
KG, Entscheidung vom 26. November 2007 - 12 U 27/07 (https://dejure.org/2007,9760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall im Straßenverkehr; Schadensverteilung zwischen einem linksabbiegenden Kraftfahrzeug und einem am entgegengesetzten Fahrbahnrand anfahrenden Kraftfahrzeug

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 5; ; StVO § 10; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; BGB § 823; ; PflVG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in ein Grundstück einfahrenden Kfz mit einem neben der Einfahrt vom Fahrbahnrand anfahrenden Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1661
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 11.05.1989 - 12 U 3044/88
    Auszug aus KG, 26.11.2007 - 12 U 27/07
    Der Vorgang des Anfahrens vom Fahrbahnrand endet nicht schon mit dem Verlassen der Parkposition, sondern erst, wenn sich der Anfahrende so weit von der parkenden Stelle entfernt und sich in seinem Fahrverhalten dem Verkehrsfluss angepasst hat, dass die Tatsache des Anfahrens unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr für den weiteren Ablauf ursächlich sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 1989 - 12 U 3044/88 - ).

    Wie bereits ausgeführt hatte der Drittwiderbeklagte zu 1. nach der Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO auch gegenüber dem vom Fahrbahnrand Anfahrenden eine gesteigerte Sorgfaltspflicht (Senat, Urteil vom 11. Mai 1989 - 12 U 3044/88 -).

  • OLG München, 21.01.2005 - 10 U 5291/04

    Gesteigerte Sorgfaltspflicht, die § 9 Abs. 5 StVO

    Auszug aus KG, 26.11.2007 - 12 U 27/07
    Auch wenn der Beklagte zu 1. sich noch nicht in den fließenden Verkehr eingeordnet hatte, begann seine Teilnahme am Verkehr mit dem Verlassen seiner Parkposition, weshalb die gesteigerte Sorgfaltspflicht gemäß § 9 Abs. 5 StVO auch ihm gegenüber zu beachten war (vgl. OLG München, Urteil vom 21. Januar 2005 - 10 U 5291/04 - DAR 2005, 287).
  • KG, 01.12.1983 - 12 U 4206/83

    Wenden; Sorgfaltspflicht; Anfahren; Fahrbahnrand; Fließender Verkehr

    Auszug aus KG, 26.11.2007 - 12 U 27/07
    Zu den durch § 9 Abs. 5 StVO geschützten Verkehrsteilnehmern gehört auch der vom Fahrbahnrand Anfahrende, weshalb nicht davon auszugehen ist, dass der fließende Verkehr, unabhängig von der Frage, in welchem Fahrmanöver sich dieser gerade befindet, grundsätzlich Vorrang vor dem Anfahrenden genießt (anders noch Senat, Urteil vom 1. Dezember 1983 - 12 U 4206/83 - VerkMitt 1984, 48).
  • KG, 04.12.2006 - 12 U 206/05

    Schadensschätzung: Wiederbeschaffungswert eines 8 Jahre alten Fahrzeugs mit einer

    Auszug aus KG, 26.11.2007 - 12 U 27/07
    Hinsichtlich der Schadenshöhe ist eine Kürzung lediglich in Höhe von 5,- EUR erforderlich, da nach der Rechtsprechung des Kammergerichts eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 20,- EUR angemessen ist (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2006 - 12 U 206/05 - NZV 2007, 409).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 26.11.2007 - 12 U 27/07
    Dass Ummeldekosten tatsächlich entstanden sind, ergibt sich ebenfalls bereits aus der Vorlage des neuen Fahrzeugscheines, wobei gegen die Geltendmachung einer Pauschale in Höhe von 40,- EUR keine Bedenken bestehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2006 - 1 U 137/05 -, NZV 2006, 415, Pauschale von 75,- EUR angemessen).
  • KG, 11.03.2004 - 12 U 285/02

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Bindung des Berufungsgerichts an die

    Auszug aus KG, 26.11.2007 - 12 U 27/07
    Damit befand sich der Beklagte zu 1. noch im Vorgang des Anfahrens, da dieser nach der einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte so lange andauert, wie sich der Anfahrende noch nicht vollständig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und sich noch im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Anfahrtort befindet, woran auch das Zurücklegen von 10 bis 15 m nichts ändert (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 11. März 2004 - 12 U 285/02 - KGR 2004, 282).
  • LG Saarbrücken, 23.12.2020 - 13 S 117/20

    Verkehrsunfall - Sorgfaltspflichten beim Anfahren vom Fahrbahnrand

    Auch in diesem Fall waren die Auswirkungen des Anfahrens in den Einmündungsbereich auf das weitere Verkehrsgeschehen noch nicht ausgeschlossen und es bestand ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Anfahrvorgang (vgl. Kammer, Urteil vom Urteil vom 19. Mai 2017 - 13 S 4/17, DAR 2017, 470; KG Berlin, Urteil vom 26. November 2007 - 12 U 27/07, juris).
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