Rechtsprechung
KG, 27.01.2014 - 17 WF 12/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1603 BGB
Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhaltsanspruch bei Erwerbstätigkeit des volljährigen Kindes; Unterhaltsverwirkung wegen Verschweigen eigener Erwerbseinkünfte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt neben einer Teilzeiterwerbstätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603
Anspruch eines volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt neben einer Teilzeiterwerbstätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Ausbildungsobliegenheit des volljährigen Schülers
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 02.12.2013 - 131 F 18223/13
- KG, 27.01.2014 - 17 WF 12/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1645
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Koblenz, 02.02.1998 - 13 UF 931/97
Schwere Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen bei Verschweigen der …
Auszug aus KG, 27.01.2014 - 17 WF 12/14
Festzuhalten ist denn auch, dass die unterlassene Information über unterhaltsrechtlich relevante Gesichtspunkte wie etwa den Bezug von Nebeneinkünften durch das volljährige Kind in Zeiträumen, in denen dieses bereits volljährig war (§ 1611 Abs. 2 BGB), zu einer Unterhaltsverwirkung führen kann (vgl. beispielsweise OLG Köln, Beschluss vom 20. April 2012 - 25 WF 64/12 -, NJW 2012, 2364 [unterlassene Mitteilung über den Schulabbruch]; OLG Köln, Urteil vom 20. April 2004 - 11 UF 229/03 -, FamRZ 2005, 301 [Weiterbezug von Unterhalt trotz Schulabbruchs]; OLG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 1998 - 13 UF 931/97 -, FamRZ 1999, 402 [Verschweigen von Nebeneinkünften über einen längeren Zeitraum hinweg]). - OLG Hamm, 05.02.2013 - 7 UF 166/12
Vater muss seiner erwachsenen Tochter Unterhalt für ein Studium bezahlen
Auszug aus KG, 27.01.2014 - 17 WF 12/14
Aber insoweit ist daran zu erinnern, dass allein die Tatsache des Verschweigens noch nicht zwingend eine Unterhaltsverwirkung nach sich zieht, sondern lediglich den Raum für eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalles eröffnet, bei der dann auch zu prüfen ist, ob der Unterhaltspflichtige durch sein Verhalten zum Entstehen der Situation beigetragen hat und wie sich eine Herabsetzung oder ein Wegfall des Unterhaltsanspruchs auf den künftigen Lebensweg des Berechtigten und dessen Möglichkeiten, eine seinen Fähigkeiten angemessene Vorbildung zu einem Beruf zu erlangen, auswirkt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 7 UF 166/12 -, FamRZ 2013, 1407) bzw. ob der Unterhaltsberechtigte sein Versäumnis nachvollziehbar erläutern kann (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 1 UF 121/08 -, FamRZ 2009, 1416). - BGH, 10.05.2001 - XII ZR 108/99
Begriff der allgemeinen Schulausbildung
Auszug aus KG, 27.01.2014 - 17 WF 12/14
Eine daneben ausgeübte Erwerbstätigkeit, durch die der Schüler seinen Lebensunterhalt verdient, wird in aller Regel nicht in Betracht kommen, weil anders nicht gewährleistet ist, dass dem Schüler die für Fahrtzeiten, aber auch für die nötigen Vor- und Nacharbeiten und das Selbststudium - insbesondere bei der Vorbereitung auf die Abiturprüfung - erforderliche Zeit verbleibt und er daneben ausreichend Zeit für Erholung und Freizeit hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - XII ZR 108/99 -, FamRZ 2001, 1068 sowie Eschenbruch/Schürmann/Menne-Schwonberg, Der Unterhaltsprozess [6. Aufl. 2013], Kap. 2 Rn. 645;… Palandt/Brudermüller, BGB [73. Aufl. 2014], § 1603 Rn. 38).
- OLG Jena, 10.10.2008 - 1 UF 121/08
Anrechnung von Nebeneinkünften während des Studiums, Verwirkung wegen Einkünften …
Auszug aus KG, 27.01.2014 - 17 WF 12/14
Aber insoweit ist daran zu erinnern, dass allein die Tatsache des Verschweigens noch nicht zwingend eine Unterhaltsverwirkung nach sich zieht, sondern lediglich den Raum für eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalles eröffnet, bei der dann auch zu prüfen ist, ob der Unterhaltspflichtige durch sein Verhalten zum Entstehen der Situation beigetragen hat und wie sich eine Herabsetzung oder ein Wegfall des Unterhaltsanspruchs auf den künftigen Lebensweg des Berechtigten und dessen Möglichkeiten, eine seinen Fähigkeiten angemessene Vorbildung zu einem Beruf zu erlangen, auswirkt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 7 UF 166/12 -, FamRZ 2013, 1407) bzw. ob der Unterhaltsberechtigte sein Versäumnis nachvollziehbar erläutern kann (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 1 UF 121/08 -, FamRZ 2009, 1416). - OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12
Begriff der allgemeinen Schulausbildung i.S. von § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB
Auszug aus KG, 27.01.2014 - 17 WF 12/14
Festzuhalten ist denn auch, dass die unterlassene Information über unterhaltsrechtlich relevante Gesichtspunkte wie etwa den Bezug von Nebeneinkünften durch das volljährige Kind in Zeiträumen, in denen dieses bereits volljährig war (§ 1611 Abs. 2 BGB), zu einer Unterhaltsverwirkung führen kann (vgl. beispielsweise OLG Köln, Beschluss vom 20. April 2012 - 25 WF 64/12 -, NJW 2012, 2364 [unterlassene Mitteilung über den Schulabbruch]; OLG Köln, Urteil vom 20. April 2004 - 11 UF 229/03 -, FamRZ 2005, 301 [Weiterbezug von Unterhalt trotz Schulabbruchs]; OLG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 1998 - 13 UF 931/97 -, FamRZ 1999, 402 [Verschweigen von Nebeneinkünften über einen längeren Zeitraum hinweg]). - OLG Köln, 20.04.2004 - 4 UF 229/03
Zur Frage der Verwirkung des Ausbildungsunterhaltes bei langer …
Auszug aus KG, 27.01.2014 - 17 WF 12/14
Festzuhalten ist denn auch, dass die unterlassene Information über unterhaltsrechtlich relevante Gesichtspunkte wie etwa den Bezug von Nebeneinkünften durch das volljährige Kind in Zeiträumen, in denen dieses bereits volljährig war (§ 1611 Abs. 2 BGB), zu einer Unterhaltsverwirkung führen kann (vgl. beispielsweise OLG Köln, Beschluss vom 20. April 2012 - 25 WF 64/12 -, NJW 2012, 2364 [unterlassene Mitteilung über den Schulabbruch]; OLG Köln, Urteil vom 20. April 2004 - 11 UF 229/03 -, FamRZ 2005, 301 [Weiterbezug von Unterhalt trotz Schulabbruchs]; OLG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 1998 - 13 UF 931/97 -, FamRZ 1999, 402 [Verschweigen von Nebeneinkünften über einen längeren Zeitraum hinweg]). - AG Rosenheim, 29.11.2012 - 3 F 1202/12
Ausbildung zum Physiotherapeuten als Weiterbildung oder Zweitausbildung
Auszug aus KG, 27.01.2014 - 17 WF 12/14
Aber insoweit ist daran zu erinnern, dass allein die Tatsache des Verschweigens noch nicht zwingend eine Unterhaltsverwirkung nach sich zieht, sondern lediglich den Raum für eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalles eröffnet, bei der dann auch zu prüfen ist, ob der Unterhaltspflichtige durch sein Verhalten zum Entstehen der Situation beigetragen hat und wie sich eine Herabsetzung oder ein Wegfall des Unterhaltsanspruchs auf den künftigen Lebensweg des Berechtigten und dessen Möglichkeiten, eine seinen Fähigkeiten angemessene Vorbildung zu einem Beruf zu erlangen, auswirkt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 7 UF 166/12 -, FamRZ 2013, 1407) bzw. ob der Unterhaltsberechtigte sein Versäumnis nachvollziehbar erläutern kann (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 1 UF 121/08 -, FamRZ 2009, 1416).