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   KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15 - 141 AR 672/14   

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KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15 - 141 AR 672/14 (https://dejure.org/2015,1422)
KG, Entscheidung vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15 - 141 AR 672/14 (https://dejure.org/2015,1422)
KG, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 2 Ws 3/15 - 141 AR 672/14 (https://dejure.org/2015,1422)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 121 Abs 2 Nr 3 GVG, § 51 Abs 1 S 1 StGB, § 57 Abs 1 StGB, § 67d Abs 6 S 1 StGB, §§ 359 ff StPO
    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose auf Strafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung des Vorhandenseins eines aussetzungsfähigen Strafrestes im Verfahren gem. § 57 StGB; Rechtsfolgen der Erledigterklärung einer Maßregel wegen anfänglicher Fehldiagnose; Anrechnung im Maßregelvollzug verbrachter Zeiten auf die verhängte Strafe

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Materielles Maßregelvollstreckungsrecht

  • sokolowski.org

    Anrechnung des Maßregelvollzuges bei anfänglicher Fehldiagnose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung des Vorhandenseins eines aussetzungsfähigen Strafrestes im Verfahren gem. § 57 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 366 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Frankfurt, 21.09.1992 - 3 Ws 589/92

    Tatbegehung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit; Anrechnungsregel; Unterbringung

    Auszug aus KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15
    Das OLG Frankfurt hat im Beschluss vom 21. September 1992 - 3 Ws 589/92 - (NStZ 1993, 252) zunächst die Auffassung vertreten, § 67 Abs. 4 StGB sei nach seinem Sinn und Zweck nur auf den tatsächlich kranken Untergebrachten anzuwenden.

    Eine unmittelbare Anwendung scheidet aus, da die Norm nur die Anrechnung von aus Anlass der Tat und bis zur Rechtskraft des Urteils erlittener Freiheitsentziehung vorsieht (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1993, 252 [253]; Fischer, StGB 62. Aufl., § 51 Rdn. 8 mit weit. Nachweisen).

    Gegen einen solchen - auch die Erledigung wegen anfänglicher Fehlprognose umfassenden - weiten Anwendungsbereich sprechen jedoch sowohl die Historie als auch der Sinn und Zweck der Norm (so auch OLG Dresden OLG-NL 1996, 23; vgl. zudem OLG Frankfurt NStZ 1993, 252 [253]).

    Eine Kompensation allein nach den Regeln des StrEG wäre vorliegend aber ersichtlich unzureichend; sie stünde mit dem Grundrecht des Verurteilten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht in Einklang und verstieße gegen das Übermaßverbot (so BVerfG NJW 1995, 2405 unter Aufhebung des Beschlusses des OLG Frankfurt NStZ 1993, 252).

  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat sie aufgehoben, da sie das verfassungsrechtliche Gebot nicht berücksichtige, eine doppelte Übelszufügung durch die Kumulation von freiheitsentziehender Strafe und Maßregel über das erforderliche Maß hinaus zu vermeiden (BVerfG NJW 1995, 2405).

    Denn spätestens mit der Einfügung des § 67 Abs. 6 StGB im Zuge des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23. Juli 2004 hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er auch mit Blick auf das Problem der anfänglichen Fehldiagnose der - von der Rechtsprechung bis dahin ohnehin schon favorisierten (und vom BVerfG in NStZ 1995, 174 gebilligten) - Vollstreckungslösung den Vorzug vor der Wiederaufnahmelösung gibt (vgl. dazu OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 324 [325]; Berg/Wiedner, StV 2007, 434 mit weit.

    Eine Kompensation allein nach den Regeln des StrEG wäre vorliegend aber ersichtlich unzureichend; sie stünde mit dem Grundrecht des Verurteilten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht in Einklang und verstieße gegen das Übermaßverbot (so BVerfG NJW 1995, 2405 unter Aufhebung des Beschlusses des OLG Frankfurt NStZ 1993, 252).

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15
    Nach der - soweit es Satz 1 betrifft - heute noch geltenden Fassung wurde das letzte Drittel der Strafe von der Anrechnungsmöglichkeit ausgenommen (vgl. zur Gesetzgebungsgeschichte BVerfG NJW 2012, 1784 ff. Rdn. 5 ff.).

    Bei einem Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG erfordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass die Freiheit einer Person nur soweit beschränkt werden darf, als dies im öffentlichen Interesse unbedingt erforderlich ist (vgl. BVerfGE NJW 2012, 1784 Rdn. 56 ff. mit weit. Nachweisen).

  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

    Auszug aus KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15
    Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums gingen im Anschluss daran von einem weiten Anwendungsbereich des § 67 Abs. 4 StGB aus, der auch den Fall der anfänglichen Fehldiagnose erfasse (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 1 Ws 12/08 [juris]; OLG Frankfurt StV 2007, 430; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 67 Rdn. 5; offen gelassen von: Fischer, StGB 62. Aufl., § 67 Rdn 22 und § 67d Rdn. 24).

    Über eine weitergehende Anrechnung, so die Vertreter der Ansicht, könne nur "im Wege der Wiederaufnahme" (so OLG Frankfurt, StV 2007, 430 [431]) oder nach Durchführung des Wiederaufnahmeverfahrens entschieden werden (so OLG Brandenburg Beschluss vom 11. Februar 2008 - 1 Ws 12/08 [juris]).

  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Auszug aus KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15
    Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums gingen im Anschluss daran von einem weiten Anwendungsbereich des § 67 Abs. 4 StGB aus, der auch den Fall der anfänglichen Fehldiagnose erfasse (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 1 Ws 12/08 [juris]; OLG Frankfurt StV 2007, 430; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 67 Rdn. 5; offen gelassen von: Fischer, StGB 62. Aufl., § 67 Rdn 22 und § 67d Rdn. 24).

    Über eine weitergehende Anrechnung, so die Vertreter der Ansicht, könne nur "im Wege der Wiederaufnahme" (so OLG Frankfurt, StV 2007, 430 [431]) oder nach Durchführung des Wiederaufnahmeverfahrens entschieden werden (so OLG Brandenburg Beschluss vom 11. Februar 2008 - 1 Ws 12/08 [juris]).

  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Auszug aus KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15
    Der Rechtsgedanke des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB ist daher auch auf andere Fallgestaltungen übertragen worden, wie etwa der Bewilligung eines Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung wegen vollständiger Vollstreckung einer einbeziehungsfähigen Strafe (vgl. BGH NStZ 2010, 386; vgl. zudem BGH NJW 2008, 860 [863 f.] zur Kompensation von rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen und BGH NJW 2008, 307 [309] zur Kompensation einer Verletzung von Art. 36 WÜK).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15
    Der Rechtsgedanke des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB ist daher auch auf andere Fallgestaltungen übertragen worden, wie etwa der Bewilligung eines Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung wegen vollständiger Vollstreckung einer einbeziehungsfähigen Strafe (vgl. BGH NStZ 2010, 386; vgl. zudem BGH NJW 2008, 860 [863 f.] zur Kompensation von rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen und BGH NJW 2008, 307 [309] zur Kompensation einer Verletzung von Art. 36 WÜK).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 ARs 22/07

    Auslieferungsverbot nach Strafverfolgungsverjährung in Deutschland (Europäischer

    Auszug aus KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15
    Eine solche Sichtweise entspricht zudem dem Gebot der grundrechtsschonenden Auslegung (vgl. dazu BGHSt 52, 191 [204]).
  • BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09

    Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger

    Auszug aus KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15
    Der Rechtsgedanke des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB ist daher auch auf andere Fallgestaltungen übertragen worden, wie etwa der Bewilligung eines Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung wegen vollständiger Vollstreckung einer einbeziehungsfähigen Strafe (vgl. BGH NStZ 2010, 386; vgl. zudem BGH NJW 2008, 860 [863 f.] zur Kompensation von rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen und BGH NJW 2008, 307 [309] zur Kompensation einer Verletzung von Art. 36 WÜK).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99

    Zur Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Auszug aus KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15
    Dementsprechend ist die Regelung weit auszuglegen (BVerfG NStZ 2000, 277 [278]; Maier a.a.O.).
  • OLG Dresden, 29.07.2005 - 2 Ws 402/05

    Maßregel; Erledigung

  • OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08

    Unterbringung: Erledigterklärung bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches

  • OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10

    Maßregelvollzug: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • Drs-Bund, 24.06.1980 - BT-Drs 8/4283
  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

  • BVerfG, 02.11.1994 - 2 BvR 268/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anrechnung einer Maßregel auf die zu

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96

    Verfassungswidrigkeit sog. organisationshaft im Zusammenhang mit dem

  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

  • OLG Rostock, 16.01.2017 - 20 Ws 173/16

    Folgen einer aus tatsächlichen Gründen fehlerhaften Einweisung in ein

    Die Zeit des rechtswidrigen Maßregelvollzugs ist in diesen Fällen entgegen § 67 Abs. 4 StGB vollständig auf eine daneben verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen (Anschluss KG Berlin, Beschl. v. 27.01.2015 - 2 Ws 3/15; OLG Dresden OLG-NL 1996, 23).

    Demgegenüber vertritt das KG Berlin unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung mit überzeugenden Gründen die Auffassung, dass dann, wenn eine Maßregel nach § 63 StGB wegen einer anfänglichen Fehldiagnose für erledigt erklärt wird, ein bereits verbüßter Maßregelvollzug analog § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB vollständig auf eine im gleichen Erkenntnis verhängte Strafe anzurechnen ist (Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15 - Rdz. 28 ff. in juris m.w.N. auch zur Gegenmeinung; ebenso OLG Dresden OLG-NL 1996, 23; LG Görlitz StraFo 2014, 171; MK-Maier StGB, 3. Aufl. § 67 Rdz. 124; Lackner/Kühl, StGB 28. Aufl. § 67 Rdz. 7; offen gelassen BVerfG NJW 1995, 2405 = NStZ 1995, 174).

  • OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17

    Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen

    Das Kammergericht (KG Berlin Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15 bei juris) und ihm folgend das Oberlandesgericht Rostock (OLG Rostock Beschluss vom 16.01.2017 - 20 Ws 173/16 bei juris) sowie das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, 4 Ws 206/17 bei juris) gehen davon aus, dass dann, wenn eine Maßregel nach § 63 StGB wegen einer anfänglichen Fehldiagnose für erledigt erklärt wird, ein bereits verbüßter Maßregelvollzug analog § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB vollständig auf eine im selben Urteil verhängte Strafe anzurechnen ist.

    Das Kammergericht führt hierzu aus (vgl. KG Berlin Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15 Rn. 29 - 43 bei juris):.

  • OLG Braunschweig, 11.04.2017 - 1 Ws 66/17

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Entscheidung

    Da die im Maßregelvollzug verbrachte Zeit hier deutlich unterhalb von Zweidritteln der Strafe liegt, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die Anrechnung hierauf beschränkt ist oder die Dauer des Maßregelvollzuges sogar vollständig auf die verhängte Strafe anzurechnen wäre (vgl. zum Meinungsstand nur KG Berlin, Beschluss vom 21.01.2015, 2 Ws 3/15, zitiert nach juris und Fischer, a.a.O., § 67, Rn. 22).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2018 - 1 Ws 328/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Wegfall des

    Zwar wird verbreitet vertreten, dass die Zeit der Maßregelunterbrechung analog § 51 Abs. 1 S. 1 StGB vollständig auf eine im selben Erkenntnis verhängte Strafe anzurechnen ist, wenn die Erledigung wegen einer anfänglichen Fehleinweisung erklärt worden ist (KG Berlin, Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15, juris Rn. 28; s.a. Maier in MünchKomm-StGB, 3. Aufl., § 67 Rn. 124 sowie Fischer, StGB, 65. Aufl., § 67d Rn. 24a).
  • KG, 05.06.2015 - 2 Ws 116/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges auf "verfahrensfremde" Freiheitsstrafe

    Die auf die abgelehnte Bewährungsaussetzung beschränkte sofortige Beschwerde des Verurteilten verwarf der Senat mit Beschluss vom 27. Januar 2015 - 2 Ws 3/15, (StrFo 2015, 128).

    Der Senat verweist insoweit auf seinen Beschluss vom 27. Januar 2015 - 2 Ws 3/15 - (StraFo 2015, 128).

  • OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17

    Anfängliche Fehleinweisung eines Verurteilten in ein psychiatrisches Krankenhaus:

    Der Senat schließt sich aber der im vordringen befindlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an (KG Berlin, Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15, juris Rn. 29; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 24 m.w.N.), nach der in entsprechender Anwendung von § 51 Abs. 1 S. 1 StGB eine vollständige Anrechnung auf eine im selben Urteil verhängte Strafe zu erfolgen hat, wenn - wie hier - die Unterbringung für erledigt erklärt wird, weil sie auf einer retrospektiv unrichtigen Einschätzung des psychopathologischen Zustandes beruhte.
  • OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18

    Strafvollstreckung: Umfang der Anrechnung des Maßregelvollzuges auf die Strafe

    Der gegenläufigen Ansicht, dass im Falle einer anfänglichen Fehldiagnose bereits verbüßter Maßregelvollzug analog § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB vollständig auf eine im gleichen Erkenntnis verhängte Strafe anzurechnen sei (so OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2017, Az.: 4 Ws 305/16, juris Rn. 24; OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2017, Az.: 20 Ws 173/17, juris Rn. 37; KG, Beschluss vom 27. Januar 2015, Az.: 2 Ws 3/15, juris Rn. 28 ff.; OLG Dresden NStZ 1995, 520; MüKo-Maier § 67 Rn. 124) vermag sich der Senat in Anbetracht der entgegenstehenden Rechtskraft des erkennenden Urteils und der klaren gesetzlichen Regelung des § 67 Abs. 4 StGB nicht anzuschließen.
  • OLG Dresden, 12.04.2017 - 2 Ws 131/17

    Rechtsfolgen der fehlerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Anders als bei den hierzu in Bezug genommenen Entscheidungen des Senats (OLG Dresden OLG-NL 1996, 23 f.), des OLG Rostock (OLG Rostock NStZ-RR 2017, 95 f.) oder des Kammergerichts Berlin (KG StraFo 2015, 128 ff.) liegt gerade keine "rechtswidrige" Maßregelvollstreckung aus tatsächlichen Gründen vor.
  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 3 Ws 114/15

    Anrechnung des im Maßregelvollzugs erlittenen Freiheitsentzugs auf

    Insoweit hat die Strafvollstreckungskammer die Richtigkeit der Strafzeitberechnung (vgl. § 458 Abs. 1 StPO) im Verfahren auf Aussetzung einer Reststrafe von Amts wegen als Vorfrage zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 02.11.1994- 2 BvR 268/92, juris; KG, Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15, juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 272/19

    Vollständige Anrechnung der Zeit der Unterbringung auf die Strafe bei einer sog.

    Der Senat schließt sich aber der im Vordringen befindlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.12.2018 - 1 Ws 266/17, juris Rn. 23; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 - 1 Ws 183/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 20.12.2017 - 1 Ws 735/17, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 24; KG Berlin, Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15, juris Rn. 29; Pollähne in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl. 2017, § 67 Rn. 19 a.E.; m.w.N. dezidiert a.A. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.02.2018 - 2 Ws 10/18, BeckRS 2018, 1055 Rn. 8 ff.; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 67 Rn. 22), nach der in entsprechender Anwendung von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB ein bereits verbüßter Maßregelvollzug dann vollständig auf eine im selben Urteil verhängte Strafe anzurechnen ist, wenn - wie hier - die Unterbringung für erledigt erklärt wird, weil sie auf einer retrospektiv unrichtigen Einschätzung des psychopathologischen Zustandes beruhte.
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