Rechtsprechung
KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,11577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, Art 5 Abs 5 MRK
Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei Unterbringung eines Gefangenen in einem 5,3 Quadratmeter großen Einzelhaftraum mit räumlich nicht abgetrennter Toilette bei erheblichen Einschlusszeiten; Bestimmung der Entschädigungshöhe; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche eines Gefangenen wegen gegen die Menschenwürde verstoßende Unterbringung in einem Haftraum
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansprüche eines Gefangenen wegen gegen die Menschenwürde verstoßende Unterbringung in einem Haftraum; Höhe der Entschädigung; Beginn der Verjährung von Entschädigungsansprüchen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.08.2012 - 86 O 171/11
- KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 727
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15
Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen …
So hätten der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Beschluss vom 3. November 2009 - 184/07 -, juris) und das Kammergericht (Urteile vom 14. August 2012 - 9 U 121/11 - und 27. Januar 2015 - 9 U 232/12 -, juris) Menschenwürdeverstöße bei Haftraumgrößen von etwa 5, 3 m² festgestellt.