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   KG, 27.02.2004 - 14 U 169/02   

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https://dejure.org/2004,6972
KG, 27.02.2004 - 14 U 169/02 (https://dejure.org/2004,6972)
KG, Entscheidung vom 27.02.2004 - 14 U 169/02 (https://dejure.org/2004,6972)
KG, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - 14 U 169/02 (https://dejure.org/2004,6972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regressansprüche des Geschäftsführers einer in Gründung befindlichen Gesellschaft; Rechtsschein der ordnungsgemäßen Vertretung durch Eintragung im Handelsregister; Berufung eines treuhänderischen Verwalters; Faktisches Auftragsverhältnis trotz Nichtigkeit des ...

  • Judicialis

    BGB § 197 a.F.; ; BGB § ... 218 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 257; ; BGB § 257 Abs. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 675; ; BGB § 675 Abs. 1; ; PartG-DDR § 20 b; ; GmbHG § 11 Abs. 2; ; ZPO § 513; ; ZPO § 529; ; ZPO § 546; ; HGB § 15 Abs. 3; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sinngemäße Anwendung des Rechtsscheinsgedankens gem. § 15 Abs. 3 HGB für das Handeln des fehlerhaft in das Handelsregister der DDR eingetragenen Geschäftsführers einer GmbH in Gründung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 257, 670, 675 BGB; § 15 HGB; § 20b PartG/DDR; § 11 GmbHG
    Haftung einer Gründungsgesellschafterin nach Rechtsscheingrundsätzen (RA Dr. Wolfgang Jakob; Neue Justiz 10/2004, S. 471-472)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 471
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 14.11.1995 - 14 U 3116/93
    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 14 U 169/02
    Dies wird auch von keiner der Parteien (mehr) in Frage gestellt, so dass wegen der Einzelheiten auf die ausführlichen Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 14. November 1995 (14 U 3116/93) Bezug genommen werden kann.

    Denn dieser letzte Absatz ist, wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 14. November 1995 ausgeführt hat (vgl. Seite 19 des Urteils 14 U 3116/93), so zu verstehen, dass er Vermögensveränderungen betrifft, die nicht der in dem vorgenannten Absatz genannten Bewirtschaftung des Vermögens unterfallen.

  • BGH, 13.12.1982 - II ZR 282/81

    Nachschußpflicht und Aufwendungsersatz bei Vor-GmbH

    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 14 U 169/02
    Denn es bleibt dabei, dass das Handeln des Klägers und des Mitgeschäftsführers K jedenfalls ab Oktober 1990 durch die Beklagte zu 2) gebilligt wurde und somit zumindest ein faktisches Auftragsverhältnis begründet wurde, aufgrund dessen der Kläger die hier geltend gemachten Regressansprüche durchsetzen kann (vgl. zum Regressanspruch BGH, Urt. v. 13.12.1982, NJW 1983, 876; Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Auflage 2000, § 11 Rn. 49 a; Scholz/Schmidt, GmbHG, 9. Auflage 2000, § 11 Rn. 114).
  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 335/95

    Ansprüche der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben -

    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 14 U 169/02
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des BGH vom 17.10.1996 (IX ZR 335/95, BGHR DDR-PartG § 20 b Zustimmungspflicht 1 - zitiert nach juris -), da dort eine pauschale Zustimmungsmöglichkeit gerade nicht in Abrede gestellt wird.
  • BGH, 27.01.1997 - II ZR 123/94

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH; Rechtsnatur der Verlustdeckungshaftung

    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 14 U 169/02
    Die geänderte Rechtsprechung des BGH zum Umfang des Haftungsanspruchs gegen die Gründungsgesellschafter (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.1997, NJW 1997, 1507) hat auf den hier vorliegenden Sachverhalt keinen Einfluss.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 17 R 424/07

    Gesetzliche Rentenversicherung - Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung

    Zwar hat es eine positive Publizität des Handelsregisters in der DDR nicht gegeben (vgl. Kammergericht, Urteil vom 27. Februar 2004, 14 U 169/02, veröffentlicht in juris).
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