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   KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06   

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https://dejure.org/2007,3405
KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06 (https://dejure.org/2007,3405)
KG, Entscheidung vom 27.02.2007 - 1 W 244/06 (https://dejure.org/2007,3405)
KG, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 1 W 244/06 (https://dejure.org/2007,3405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung der Verfahrensgebühr im Wohnungseigentumsgesetz (WEG)-Verfahren; Entstehen einer Terminsgebühr bei einer Kostenentscheidung ohne mündliche Verhandlung; Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Judicialis

    WEG § 43; ; ZPO § 91a; ; RVG-VV Nr. 1008; ; RVG-VV Nr. 3104

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Terminsgebühr bei übereinstimmend erledigtem WEG-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2193
  • MDR 2007, 922
  • NZM 2007, 449
  • FGPrax 2007, 163
  • ZMR 2007, 637
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.09.2006 - V ZB 105/06

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in

    Auszug aus KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06
    Ergeht in einem WEG-Verfahren auf die übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten eine Kostenentscheidung ohne mündliche Verhandlung, entsteht hierdurch keine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3104 (Abgrenzung zu BGH, NJW 2007, 158; 2006, 2495).

    Die sofortige weitere Beschwerde ist auf Grund ihrer Zulassung durch das Landgericht statthaft, §§ 43 Abs. 1 WEG, 13a Abs. 3 FGG, 104 Abs. 3 S. 1, 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH, NJW 2007, 158, 159).

    Allerdings hat der BGH entschieden, dass der Gebührentatbestand in den in § 43 Abs. 1 WEG bezeichneten Verfahren auch dann verwirklicht wird, wenn ausnahmsweise eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergeht (BGH, NJW 2007, 158, 160).

    Der Senat weicht wegen der Verschiedenheit der zugrunde liegenden Sachverhalte nicht von der Entscheidung des BGH vom 28. September 2006 (NJW 2007, 158) ab, so dass eine Vorlage an den BGH nach § 28 Abs. 2 FGG nicht zu erfolgen hatte.

  • BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05

    Erfallen der Terminsgebühr in Wohnungseigentumssachen bei Entscheidung ohne

    Auszug aus KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06
    Ergeht in einem WEG-Verfahren auf die übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten eine Kostenentscheidung ohne mündliche Verhandlung, entsteht hierdurch keine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3104 (Abgrenzung zu BGH, NJW 2007, 158; 2006, 2495).

    Der BGH hielt die Anwendung dieser Vorschrift nach dem Zweck des Gebührentatbestands für geboten, weil damit der besondere Aufwand des Rechtsanwalts für die Vorbereitung einer nach dem Gesetz grundsätzlich zu verhandelnden Sache abgegolten werde, wenn ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung entschieden werden soll (BGH, a.a.O.; NJW 2006, 2495).

    Vor allem entspricht diese Auffassung auch dem Ziel des Gesetzgebers, die Gebührentatbestände in den verschiedenen Verfahrensarten anzugleichen (vgl. BGH, NJW 2006, 2495, 2496).

  • OLG Hamburg, 22.12.2004 - 2 Wx 85/96

    Zur Festsetzung der Verfahrenskosten bei einem übereinstimmend erledigten

    Auszug aus KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06
    Nachdem der Antragsteller die ihm von dem Amtsgericht gegebene Möglichkeit zur Stellungnahme hierzu nicht wahrgenommen hatte, war von einer übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien auszugehen (BayObLG, BayObLG-Report 1999, 75), so dass das Amtsgericht nur noch über die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 47 WEG, 91a ZPO zu entscheiden hatte (BayObLG, WE 1997, 270; OLG Hamburg, OLG-Report 2005, 338; 2004, 292, 293).

    Das Gericht hat danach eine summarische Prüfung vorzunehmen bei der eine Aufklärung des streitigen Sachverhalts durch weitere Ermittlungen nicht mehr stattfindet (OLG Hamburg, OLG-Report 2005, 338), was hier wie im ZPO-Verfahren eine mündliche Verhandlung entbehrlich macht.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06
    a) Das Landgericht hat ausgeführt: Die Wohnungseigentümergemeinschaft sei nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) als teilrechtsfähig anzusehen.

    Der BGH hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit seiner neueren Rechtsprechung zur GbR Rechnung trägt, weil sich dort bei der Behandlung als nicht rechtsfähiger Verband ähnliche Probleme ergaben (BGH, NJW 2005, 2061, 2066).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im

    Auszug aus KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06
    Diese Auffassung wird inzwischen auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, vertreten (OLG München, MDR 2005, 1282, 1283; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2006, 1603; OLG Hamm, FGPrax 2006, 154).
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 16 WF 115/06

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Kostenentscheidung ohne mündliche

    Auszug aus KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06
    Denn bei der im schriftlichen ZPO-Verfahren nach §§ 91a, 128 Abs. 4 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung entsteht ebenfalls keine Terminsgebühr (OLG Karlsruhe, OLG-Report 2007, 31; MDR 2006, 118; OLG Hamburg, Schaden-Praxis 2006, 224; OLG Rostock, OLG-Report 2006, 782; Zöller, Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 91a, Rdn. 59; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3103, 3104, Rdn. 23).
  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    Auszug aus KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06
    Insbesondere steht dem nicht die von der Antragstellerin in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 18. Juni 2002 (VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958) entgegen.
  • KG, 13.04.2006 - 1 W 108/06

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung einer

    Auszug aus KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06
    Der Senat hat bereits in einem anderen Verfahren entschieden, dass Gebührenerhöhungen nach RVG-VV Nr. 1008 nach dem 24. Juli 2005 nicht mehr in Betracht kommen, weil die Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft seither als allgemein bekannt vorausgesetzt werden konnte (Senat, Beschluss vom 13. April 2006 - 1 W 108/06 -, NJW 2006, 1983f; Riecke/v Rechenberg, MDR 2007, 128, 131).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2005 - 15 W 26/05

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Entscheidungen ohne eine

    Auszug aus KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06
    Denn bei der im schriftlichen ZPO-Verfahren nach §§ 91a, 128 Abs. 4 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung entsteht ebenfalls keine Terminsgebühr (OLG Karlsruhe, OLG-Report 2007, 31; MDR 2006, 118; OLG Hamburg, Schaden-Praxis 2006, 224; OLG Rostock, OLG-Report 2006, 782; Zöller, Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 91a, Rdn. 59; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3103, 3104, Rdn. 23).
  • OLG Rostock, 31.05.2006 - 3 W 36/06

    Kosten bei Verzögerung der Erledigungserklärung

    Auszug aus KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06
    Denn bei der im schriftlichen ZPO-Verfahren nach §§ 91a, 128 Abs. 4 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung entsteht ebenfalls keine Terminsgebühr (OLG Karlsruhe, OLG-Report 2007, 31; MDR 2006, 118; OLG Hamburg, Schaden-Praxis 2006, 224; OLG Rostock, OLG-Report 2006, 782; Zöller, Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 91a, Rdn. 59; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3103, 3104, Rdn. 23).
  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 469/05

    Ausschluss der Anfechtung der als Nebenentscheidung ergangenen Kostenentscheidung

  • OLG Hamburg, 15.08.1990 - 2 W 49/89

    Anforderungen an das Beschwerdeverfahren in einer Wohnungseigentumssache;

  • BGH, 26.01.2021 - VIII ZR 369/19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Nichterreichung der

    Dieses Interesse ist nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO zu ermitteln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02, NJW-RR 2004, 638 unter II; vom 8. Mai 2007 - VIII ZR 133/06, NZM 2007, 449 Rn. 2; vom 14. November 2013 - V ZR 28/13, juris Rn. 5 f.).
  • LG Hamburg, 08.05.2007 - 322 T 205/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Wohnungseigentumsverfahren: Terminsgebühr bei

    Diese Rechtsprechung kann auf Fälle der hier vorliegenden Art jedoch nicht übertragen werden (ebenso KG, Beschluss vom 27.2.2007, 1 W 244/06).
  • AG Darmstadt, 21.06.2007 - 302 II 175/06

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall einer Terminsgebühr bei Entscheidung über die Kosten

    Das Gericht folgt insoweit der Entscheidung des Kammergerichts vom 27.02.07 1 W 244/06, auf die Bezug genommen wird.
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