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   KG, 27.02.2012 - 19 WF 254/11   

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https://dejure.org/2012,7782
KG, 27.02.2012 - 19 WF 254/11 (https://dejure.org/2012,7782)
KG, Entscheidung vom 27.02.2012 - 19 WF 254/11 (https://dejure.org/2012,7782)
KG, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - 19 WF 254/11 (https://dejure.org/2012,7782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 GewSchG, § 95 Abs 1 Nr 3 FamFG, § 890 ZPO
    Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot nach dem Gewaltschutzgesetz: Verschulden als Voraussetzung für Ordnungsmittelverhängung; Feststellungslast für die Schuldunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung einer Gewaltschutzanordnung bei behaupteter Schuldunfähigkeit des Unterlassungsschuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 95 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 890; GewSchG § 1
    Vollstreckung einer Gewaltschutzanordnung bei behaupteter Schuldunfähigkeit des Unterlassungsschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus KG, 27.02.2012 - 19 WF 254/11
    Eine konkrete Wiederholungsgefahr ist nicht Voraussetzung für die Festsetzung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO (vgl. z.B. BGH NJW 2004, 506; Zöller/Stöber, 29. Aufl., § 890 ZPO Rz. 10).
  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 294/85

    Beweislast für Bewußtlosigkeit des deliktisch in Anspruch genommenen Schädigers

    Auszug aus KG, 27.02.2012 - 19 WF 254/11
    Es entspricht einem allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der sich auf eine Schuldunfähigkeit beruft, die Beweislast dafür trägt (BGHZ 102, 227 m.w.N.; NJW 1990, 2387; NJW 1987, 121).
  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 160/86

    Erbunwürdigkeit wegen Tötung des Erblassers

    Auszug aus KG, 27.02.2012 - 19 WF 254/11
    Es entspricht einem allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der sich auf eine Schuldunfähigkeit beruft, die Beweislast dafür trägt (BGHZ 102, 227 m.w.N.; NJW 1990, 2387; NJW 1987, 121).
  • BGH, 20.06.1990 - IV ZR 298/89

    Beweislast für Zurechnungsunfähigkeit des Schädigers bei versätzlichem

    Auszug aus KG, 27.02.2012 - 19 WF 254/11
    Es entspricht einem allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der sich auf eine Schuldunfähigkeit beruft, die Beweislast dafür trägt (BGHZ 102, 227 m.w.N.; NJW 1990, 2387; NJW 1987, 121).
  • LG Mönchengladbach, 09.09.2006 - 5 T 491/05
    Auszug aus KG, 27.02.2012 - 19 WF 254/11
    Denn er trägt die Feststellungslast für seine Schuldunfähigkeit (vgl. z.B. LG Mönchengladbach MDR 2007, 357; Zöller/Stöber, 29. Aufl. § 890 ZPO Rz. 5), da diese eine Ausnahme von dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit des Handelns darstellt.
  • OLG Frankfurt, 04.06.2014 - 5 WF 110/14

    Erfordernis des Verschuldens bei Anordnung von Ordnungsmitteln nach § 95 I Nr. 4

    Zwar verweist § 95 Abs. 1 ZPO hinsichtlich der Vollstreckung in den dort genannten Fällen auf die Vorschriften der ZPO, so dass grundsätzlich der Antragsgegner die Darlegungs- und Feststellungslast für seine fehlende Schuldfähigkeit trägt (KG, Beschl. v. 27.2.2012, 19 WF 254/11 - juris - Keidel/Giers § 95 FamFG Rn. 16a).
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