Rechtsprechung
KG, 27.02.2012 - 19 WF 254/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 GewSchG, § 95 Abs 1 Nr 3 FamFG, § 890 ZPO
Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot nach dem Gewaltschutzgesetz: Verschulden als Voraussetzung für Ordnungsmittelverhängung; Feststellungslast für die Schuldunfähigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckung einer Gewaltschutzanordnung bei behaupteter Schuldunfähigkeit des Unterlassungsschuldners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 95 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 890; GewSchG § 1
Vollstreckung einer Gewaltschutzanordnung bei behaupteter Schuldunfähigkeit des Unterlassungsschuldners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 18.10.2011 - 200 F 5457/11
- KG, 27.02.2012 - 19 WF 254/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02
Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt
- BGH, 01.07.1986 - VI ZR 294/85
Beweislast für Bewußtlosigkeit des deliktisch in Anspruch genommenen Schädigers
Auszug aus KG, 27.02.2012 - 19 WF 254/11
Es entspricht einem allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der sich auf eine Schuldunfähigkeit beruft, die Beweislast dafür trägt (BGHZ 102, 227 m.w.N.; NJW 1990, 2387; NJW 1987, 121). - BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 160/86
Erbunwürdigkeit wegen Tötung des Erblassers
Auszug aus KG, 27.02.2012 - 19 WF 254/11
Es entspricht einem allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der sich auf eine Schuldunfähigkeit beruft, die Beweislast dafür trägt (BGHZ 102, 227 m.w.N.; NJW 1990, 2387; NJW 1987, 121). - BGH, 20.06.1990 - IV ZR 298/89
Beweislast für Zurechnungsunfähigkeit des Schädigers bei versätzlichem …
Auszug aus KG, 27.02.2012 - 19 WF 254/11
Es entspricht einem allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der sich auf eine Schuldunfähigkeit beruft, die Beweislast dafür trägt (BGHZ 102, 227 m.w.N.; NJW 1990, 2387; NJW 1987, 121). - LG Mönchengladbach, 09.09.2006 - 5 T 491/05
- OLG Frankfurt, 04.06.2014 - 5 WF 110/14
Erfordernis des Verschuldens bei Anordnung von Ordnungsmitteln nach § 95 I Nr. 4 …
Zwar verweist § 95 Abs. 1 ZPO hinsichtlich der Vollstreckung in den dort genannten Fällen auf die Vorschriften der ZPO, so dass grundsätzlich der Antragsgegner die Darlegungs- und Feststellungslast für seine fehlende Schuldfähigkeit trägt (KG, Beschl. v. 27.2.2012, 19 WF 254/11 - juris - Keidel/Giers § 95 FamFG Rn. 16a).