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   KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23 - 122 Ss 16/23   

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KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23 - 122 Ss 16/23 (https://dejure.org/2023,5663)
KG, Entscheidung vom 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23 - 122 Ss 16/23 (https://dejure.org/2023,5663)
KG, Entscheidung vom 27. Februar 2023 - 3 ORbs 31/23 - 122 Ss 16/23 (https://dejure.org/2023,5663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsmessung, Nachfahren, ungeeichter Tacho, Nachtzeit, innerstädtische BAB

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 BKatV, § 1 Abs 2 BKatV, § 4 Abs 1 S 1 Nr 1 BKatV, Anl 1 Nr 11.3.9 BKatV, § 79 Abs 3 S 1 OWiG
    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho zur Nachtzeit auf einem innerstädtischen Abschnitt einer Bundesautobahn

  • IWW

    § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 41 StVO, § 1 Abs. 1 BKatV, § 1 Abs. 2 BKatV, § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKatV
    OWiG, StVO, BKatV

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho zur Nachtzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 473 Abs. 1
    Toleranzabzug von 22,5 % wegen Messungenauigkeiten ausreichend; Nichterfüllung der Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho; Angabe von Beleuchtungsverhältnissen bei Nachfahren zur Nachtzeit; Keine gerichtliche ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    OWi: Nachfahren zur Nachtzeit auf der Berliner Stadt-BAB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2023, 428
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23
    Bei einer in Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Messung sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -, juris und vom 27. Oktober 2014 a.a.O.).

    Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h soll der Verfolgungsabstand nicht mehr als 100 Meter betragen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; vom 5. April 2019 - 3 Ws (B) 114/19 -, juris; vom 22. August 2017 a.a.O.).

    Zwar weist die Verteidigung zutreffend daraufhin, dass bei in Dunkelheit durchgeführter Messung - wie vorliegend - grundsätzlich zusätzliche Angaben zu den Sicht- und Beleuchtungsverhältnissen erforderlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -, juris; OLG Hamm DAR 1997, 285) und diese in den Urteilsgründen fehlen, aber dies gefährdet den Bestand des Urteils nicht.

  • KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit

    Auszug aus KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23
    Wie der zumindest überwiegende Teil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer allerdings nicht für ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung (vgl. Senat DAR 2022, 392, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 - 3 Ws (B) 234/21 -, vom 29. November 2017 - 3 Ws (B) 212/17 und vom 27. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 467/14 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 201 ObOWi 739/20 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 4. August 2008 - 2 Ss OWi 409/08 -, juris; vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 47. Aufl., § 3 StVO Rn. 99), so dass sich das Tatgericht in jedem Einzelfall mit der Zuverlässigkeit der Messung und der Einhaltung der Voraussetzungen für die Verwertbarkeit auseinandersetzen muss.

    Bei einer in Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Messung sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -, juris und vom 27. Oktober 2014 a.a.O.).

    Im Übrigen hat das Amtsgericht etwaigen Ungenauigkeiten durch einen großzügigen Toleranzabzug von 22, 5 Prozent (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2014 a.a.O.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 46. Aufl., § 3 StVO Rn. 99) Rechnung getragen und ist von einer netto Geschwindigkeit von 124 km/h ausgegangen, die um 64 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lag.

  • KG, 28.03.2001 - 3 Ws (B) 88/01

    Verhängung eines Fahrverbots wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23
    Denn nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Bundesautobahn im Berliner Stadtgebiet als innerörtliche Verstöße zu behandeln (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2022 - 3 Ws (B) 329/21 - vom 22. Dezember 2021 a.a.O.; vom 22. März 2021 - 3 Ws (B) 35/21 - vom 28. März 2001 - 3 Ws (B) 88/01 -, juris).

    Eine höhere abstrakte Gefährlichkeit ergibt sich bei der Berliner Stadtautobahn beispielsweise aus der Vielzahl von Ein- und Ausfahrten, der häufig kurvigen Streckenführung sowie daraus, dass auf der Stadtautobahn jederzeit mit Verkehrsstauungen gerechnet werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2001 a.a.O.).

  • KG, 08.11.1999 - 3 Ws (B) 560/99
    Auszug aus KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23
    Etwas anderes kann gelten, wenn die Beleuchtungsverhältnisse gerichtsbekannt sind (vgl. Senat, Beschluss vom 8. November 1999 - 3 Ws (B) 560/99, juris).(Rn.16).

    Hinzu kommt, dass die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs mit 160 km/h erheblich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von hier 60 km/h (UA S. 4) lag, die Messstrecke mit 565 Metern ausreichend lang war und der Einfluss von Abstandsschwankungen auf das Messergebnis daher ohnehin als gering einzustufen war (vgl. Senat, Beschluss vom 8. November 1999 - 3 Ws (B) 560/99 -, juris m.w.N.).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23
    Erforderlich ist insoweit die Darlegung der Art des Verkehrsverstoßes und das Datum des Eintritts der Rechtskraft der berücksichtigten Voreintragung, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine diesbezügliche Rechtsprüfung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 3 Ws (B) 343/21 - 4. Februar 2021 - 3 Ws (B) 6/21 - und vom 13. Mai 2019 - 3 Ws (B) 113/19 -, jeweils juris; Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 20).

    Denn getilgte oder tilgungsreife Voreintragungen dürfen bei der Bemessung der Geldbuße nicht mehr berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschluss vom 13. Mai 2019 a.a.O.).

  • KG, 13.05.2019 - 3 Ws (B) 113/19

    Notwendige Angaben in der Urteilsbegründung bei einer zu Lasten des Betroffenen

    Auszug aus KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23
    Erforderlich ist insoweit die Darlegung der Art des Verkehrsverstoßes und das Datum des Eintritts der Rechtskraft der berücksichtigten Voreintragung, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine diesbezügliche Rechtsprüfung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 3 Ws (B) 343/21 - 4. Februar 2021 - 3 Ws (B) 6/21 - und vom 13. Mai 2019 - 3 Ws (B) 113/19 -, jeweils juris; Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 20).

    Denn getilgte oder tilgungsreife Voreintragungen dürfen bei der Bemessung der Geldbuße nicht mehr berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschluss vom 13. Mai 2019 a.a.O.).

  • KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot als Regelfolge wegen abstrakter

    Auszug aus KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23
    Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht, wenn entweder besondere Ausnahmeumstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Betroffenen offensichtlich gegeben sind und deshalb erkennbar nicht der von § 4 BKatV erfasste Normalfall vorliegt (ständige Rspr.: Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018, - 3 Ws (B) 356/17 -, juris).
  • KG, 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei

    Auszug aus KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23
    Auf ein Fahrverbot kann im Ausnahmefall insbesondere dann verzichtet werden, wenn dem Betroffenen in Folge des Fahrverbots Arbeitsplatz- und oder sonstiger wirtschaftlicher Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. April 2020 a.a.O. und vom 25. März 2015 - 3 Ws (B) 19/15 -, juris m.w.N.).
  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 95/16

    Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23
    Dass die Anordnung des Fahrverbots für den keiner Arbeitstätigkeit nachgehenden Betroffenen eine solche ganz außergewöhnliche Härte darstellen würde, die er auch nicht durch ihm zumutbare Maßnahmen abfedern kann (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 3 Ws (B) 95/16 -, juris m.w.N.), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23
    Dies ist namentlich der Fall, wenn sie mit gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen oder unbezweifelbarem Erfahrungswissen unvereinbar ist, Widersprüche oder sonstige Verstöße gegen die Gesetze der Logik enthält oder Lücken aufweist, sich insbesondere nicht mit naheliegenden alternativen Geschehensabläufen befasst, obwohl sich dies nach dem Beweisergebnis aufdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06 -, juris).
  • OLG Jena, 10.04.2006 - 1 Ss 77/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit

  • OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 2 Ss OWi 345/92
  • KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung

  • BayObLG, 18.06.2020 - 201 ObOWi 739/20

    Nichtstandardisierte Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit

  • OLG Hamm, 18.02.1997 - 2 Ss OWi 37/97
  • KG, 06.03.2019 - 3 Ws (B) 47/19

    Tateinheit und Vorsatz bei Fahren ohne Führerschein mit hoher Geschwindigkeit

  • OLG Hamm, 09.05.1975 - 5 Ss OWi 94/75
  • KG, 31.05.2019 - 3 Ws (B) 161/19

    Brückenmessung mit LEIVTEC XV3

  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

  • OLG Hamm, 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe;

  • KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • BayObLG, 07.11.2023 - 201 ObOWi 1115/23

    Absehen von bußgeldrechtlichem Fahrverbot zur Ermöglichung des

    Dabei ist für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte kennzeichnend, dass sie einerseits nicht durch zumutbare Maßnahmen abgefedert werden kann (vgl. nur KG, Beschluss vom 27.02.2023 - 122 Ss 16/23 bei juris = BeckRS 2023, 5142) und andererseits die Folgen der Vollstreckung des Fahrverbots für den Betroffenen in zeitlicher und/oder persönlicher Hinsicht über die typischerweise mit einem Fahrverbot verbundenen Erschwernisse und Unannehmlichkeiten hinausgehen (Burhoff [Hrsg.]/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl., Rn. 1473).
  • BayObLG, 10.07.2023 - 201 ObOWi 621/23

    Grundsätzliche Bindung der Tatgerichte an die von der BKatV vorgesehene

    Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 40% kann in der Regel von vorsätzlicher Tatbegehung des Betroffenen ausgegangen werden, wenn dieser die zulässige Höchstgeschwindigkeit kannte (u.a. Anschl. an KG, Beschluss vom 27.02.2023 - 122 Ss 16/23; OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.2019 - 2 Rbs 267/19, jew. bei juris; OLG Zweibrücken DAR 2022, 401; OLG Celle VRS 140, Nr. 18, NStZ-RR 2017, 388).
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