Rechtsprechung
KG, 27.05.2005 - 5 W 53/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antragsbefugnis von Verbraucherverbänden; Schutz der Verbraucherinteressen; Rücknahme- und Pfanderhebungspflichten
- Judicialis
VerpackV § 6 Abs. 1; ; VerpackV § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antragsbefugnis von Verbraucherverbänden bei Verstößen gegen die Rücknahme- und Pfanderhebungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Eingeschränkte Antragsbefugnis von Verbraucherverbänden
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.03.2005 - 102 O 22/05
- KG, 27.05.2005 - 5 W 53/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2005, 359
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 15.04.2005 - 5 W 48/05
Wettbewerbsverstoß: Bagatellverstoß eines Imbissstandbetreibers bei Verstoß gegen …
Auszug aus KG, 27.05.2005 - 5 W 53/05
Die Vorschriften der VerpackV über Rücknahme- und Pfanderhebungspflichten bezwecken nicht auch den Schutz der Verbraucherinteressen (Klarstellung zu Senat, Beschluss vom 15. April 2005 - 5 W 48/05).Soweit sich aus dem Beschluss des Senats vom 15.April 2005 - 5 W 48/05 - eine abweichende Auffassung ergibt, wird daran nicht festgehalten.
Jedoch gilt dies nur im Verhältnis zwischen Mitbewerbern, insbesondere den Herstellern und Vertreibern von Getränkeverpackungen, deren Marktverhalten beim Absatz der Waren durch die VerpackV geregelt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 15.April 2005 - 5 W 48/05 - m.w.N.).
- VG München, 11.11.1997 - M 16 K 93.629
Auszug aus KG, 27.05.2005 - 5 W 53/05
Denn er ist bereits durch die eine Entsorgungspflicht der kommunalen Körperschaften für bei ihm anfallende Abfälle begründenden Vorschriften (wie § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG) hinreichend geschützt (vgl. zu Vorstehendem VG München NVwZ 1998, 543). - BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01
"FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher; …
Auszug aus KG, 27.05.2005 - 5 W 53/05
Insbesondere fehlt es - anders als noch in § 13 Abs. 2 Satz 3 UWG a.F. - an einer Einschränkung der Klagebefugnis von Verbraucherverbänden auf Handlungen, durch die wesentliche Belange der Verbraucher berührt werden (vgl. dazu BGH GRUR 2004, 435/436 - FrühlingsgeFlüge).
- OLG Stuttgart, 15.06.2023 - 2 U 32/22
Dosenpfand - Wettbewerbsverstoß: Ablehnung der Pfandrückzahlung für zerdrückte …
Denn § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG erfasse nicht abfallrechtliche Vorschriften, die nur reflexartig auf den Verbraucher wirkten (zur Pfanderhebungspflicht KG, GRUR-RR 2005, 359 - Verbandsantragsbefugnis zum Dosenpfand). - OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 118/14
Wettbewerbswidrigkeit fehlender Kennzeichnung von Elektroartikeln
Der Umstand, dass durch den umweltgerechten Umgang mit natürlichen Ressourcen letztendlich langfristig Gesundheitsgefahren für den Verbraucher vermieden werden, stellt eine dem Allgemeingut des Umweltschutzes immanente, für sich genommen nicht ausreichende Folge dar (vgl. zu § 6 VerpackV i.E. KG GRUR-RR 2005, 359 [360];… v. Jagow in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 3. Auflage, § 4 Nr. 11 Rn. 127). - OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Elektrogeräten ohne CE-Kennzeichnung und …
Der Umstand, dass durch den umweltgerechten Umgang mit natürlichen Ressourcen letztendlich langfristig Gesundheitsgefahren für den Verbraucher vermieden werden, stellt eine dem Allgemeingut des Umweltschutzes immanente, für sich genommen nicht ausreichende Folge dar (vgl. zu § 6 VerpackV i.E. KG GRUR-RR 2005, 359 [360];… v. Jagow in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 3. Auflage, § 4 Nr. 11 Rn. 127). - LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05
Kennzeichnungspflicht des Energieverbrauchs bei sog. weißer Ware
Bei Verbraucherverbänden kann die Antragsbefugnis entfallen, wenn Wettbewerbsverstöße geltend gemacht werden, die keine Verbraucherbelange berühren (so KG, Beschluss vom 27. Mai 2005, 5 W 53/05 ). - LG Köln, 19.11.2019 - 81 O 64/19 Die Antragsbefugnis von Verbraucherverbänden gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG besteht somit allein hinsichtlich solcher Wettbewerbsverstöße, die auch Verbraucherinteressen berühren (KG GRUR-RR 2005, 359).