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   KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05   

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https://dejure.org/2006,2621
KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05 (https://dejure.org/2006,2621)
KG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 1 W 366/05 (https://dejure.org/2006,2621)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 1 W 366/05 (https://dejure.org/2006,2621)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 25; RAG-DDR § 25 Abs. 2; BGB §§ 2353, 2369
    Nachlassspaltung gilt nicht für Anteil an DDR-Erbengemeinschaft (auch nicht, wenn nur Grundstücke zum Nachlass gehören); Fremdrechtserbschein oder beschränkter Erbschein setzen voraus, dass diesbezüglich Nachlassgegenstände vorhanden sind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines auf in der ehemaligen DDR belegene Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte beschränkten Erbscheins bei fehlenden Anhaltspunkten für die Existenz derartiger Nachlassgegenstände; Heilung der durch einen Erbenermittler ...

  • Judicialis

    BGB § 2353; ; RAG-DDR § 25 Absatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2353; RAG -DDR § 25 Absatz 2
    Erbschein nach dem Recht der ehemaligen DDR nur nach Darlegung eines Bedürfnisses erteilbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 7
  • FGPrax 2006, 220
  • FamRZ 2006, 1713
  • Rpfleger 2006, 542
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05
    Denn für die Erteilung eines derartigen Erbscheins fehlt es der Beteiligten zu 1) an einem Rechtsschutzbedürfnis (vgl. dazu BayObLG VIZ 1999, 299; Münchener Kommentar/Mayer, BGB, 4. Aufl., § 2353 Rn. 62; vgl. auch BGH a.a.O. zu B. II. 2).

    Denn auch hier gilt der Grundsatz, dass sich das Bedürfnis, ein von der allgemeinen durch den Erbschein nach § 2353 BGB bezeugten Erbfolge abweichendes Zeugnis über ein Erbrecht hinsichtlich bestimmter Nachlassgegenstände zu erteilen, nur beim Vorhandensein solcher Gegenstände ergibt (vgl. BayObLG VIZ 1999, 299; BGH a.a.O.).

  • BayObLG, 27.06.1986 - BReg. 1 Z 95/85

    Auslegung eines Ehe- und Erbvertrages

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05
    Insoweit kann ein Bedürfnis für die Erteilung eines Erbennachweises ohne weiteres unterstellt werden (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1990, 512; FamRZ 1986, 1151, 1152; Münchener Kommentar/Mayer, BGB, 4. Aufl., § 2353 Rn. 62; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 2353 Rn. 28).
  • KG, 06.09.2005 - 1 W 159/05

    Erbrecht: Pflichten eines Erben im Zusammenhang mit der Ermittlung weiterer Erben

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05
    Soweit die dem Erbenermittler erteilte Vollmacht, auf deren Grundlage dieser die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts eingelegt hat, wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam war, ist das Handeln des Erbenermittlers durch die Einlegung der weiteren Beschwerde durch einen von der Beteiligten zu 1) beauftragten Rechtsanwalt als geheilt anzusehen (vgl. dazu Senat, NJW-RR 2005, 1677 = OLGR 2005, 908 = Rpfleger 2005, 667).
  • KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02

    Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05
    Dieser Auffassung folgt der Senat (VIZ 2004, 92 = Rpfleger 2004, 44).
  • KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05
    Die Beteiligte zu 1) geht zwar zu Recht davon aus, dass die Erblasserin wegen ihres Todes nach dem 1. Januar 1976 und vor dem 3. Oktober 1990 aufgrund des § 25 Absatz 2 RAG/DDR, der hier nach Art. 235 § 1 Absatz 1 EGBGB noch anzuwenden ist, hinsichtlich Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die in der ehemaligen DDR belegen waren, nach dem Recht der DDR beerbt worden wäre (vgl. dazu näher Senat, DtZ 1996, 217, 218; Palandt/Heldrich, BGB, 65. Aufl., Art. 25 EGBGB Rn. 24.; Münchener Kommentar/Mayer, BGB, 4. Aufl., § 2353 Rn. 144).
  • BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00

    Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05
    Zu den danach von der sog. Nachlassspaltung erfassten Gegenständen gehören Anteile im Rahmen einer Erbengemeinschaft, auch wenn diese Eigentümerin eines Grundstück ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht (vgl. BGHZ 146, 310 = NJW 2001, 2396).
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 1a Z 24/90

    Versagung des beantragten Erbscheins wegen Fehlens eines

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05
    Insoweit kann ein Bedürfnis für die Erteilung eines Erbennachweises ohne weiteres unterstellt werden (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1990, 512; FamRZ 1986, 1151, 1152; Münchener Kommentar/Mayer, BGB, 4. Aufl., § 2353 Rn. 62; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 2353 Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 11 Wx 83/14

    Erbscheinsverfahren: Gegenständlich beschränkter Erbschein bei reinem

    cc) Sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass Nachlassgegenstände vorhanden sind, so fehlt für die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins das Rechtsschutzbedürfnis (OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 10; BeckOK BGB/Siegmann/Höger, § 2369 Rdnr. 4; vgl. auch KG, FGPrax 2006, 220).
  • LAG Köln, 23.07.2012 - 1 Ta 153/12

    Prozesskostenhilfe; Erstreckung auf einen Vergleich mit Mehrwert

    Denn die ausdrückliche Erstreckung des PKH-Antrags ist in diesen Fällen regelmäßig nur vergessen worden (LAG Köln v. 18.04.1996 - 4 Ta 265/95 - LAGE § 127 ZPO Nr. 25; LAG Baden-Württemberg v. 01.10.2010 - 18 Ta 3/10 - bei juris; LAG Düsseldorf v. 12.01.2010 - 3 Ta 581/09 -, OLG Zweibrücken v. 10.08.2006 - 5 WF 99/06 - NJW-RR 2007, 7; LAG Köln v. 08.03.2012 - 5 Ta 129/11 - Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, a.a.O. Rn 511 u. Rn 80 Fn 19; Tiedemann ArbRB 2012, 193 ff (195)).
  • OLG Brandenburg, 03.08.2011 - 3 Wx 21/11

    Erbscheinsverfahren: Inlands- und Auslandsvermögen als Voraussetzung eines

    Entsprechend fehlt es - wie die Rechtspflegerin zutreffend angenommen hat - bereits am Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Siegmann/Höger in BeckOK BGB, Edition 19, § 2369, Rdnr. 4; ferner KG FGPrax 2006, 220).
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