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   KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12   

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https://dejure.org/2014,19213
KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12 (https://dejure.org/2014,19213)
KG, Entscheidung vom 27.06.2014 - 5 U 162/12 (https://dejure.org/2014,19213)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - 5 U 162/12 (https://dejure.org/2014,19213)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Konfigurierte Notebooks

    § 3 UWG, § 4 Nr 2 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 S 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Informationspflicht über den Ausschluss des Widerrufsrechts beim Kauf eines individuell konfigurierten Notebooks wegen Unzumutbarkeit; Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts gegenüber einem Verbraucher

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Über die einzelnen Umstände des Ausschlusses eines Widerrufsrechts muss der Onlinehändler nicht aufklären

  • JurPC

    Leugnung eines Widerrufsrechts wegen Unzumutbarkeit des Rückbaus eines individuell konfigurierten Notebooks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei individuell gefertigten Gegenständen

  • Betriebs-Berater

    Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts gegenüber einem Verbraucher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7
    Wettbewerbswidrigkeit des Leugnens eines Widerrufsrechts beim Fernabsatz von individuell konfigurierten Notebooks

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts bei individuell konfigurierten Notebooks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bei Kauf eines individuellen Notebooks

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    ECommerce: Unternehmer muss Ausnahmen vom Widerrufsrecht nicht erläutern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts gegenüber einem Verbraucher

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmer trifft keine Aufklärungspflicht bei Online-Kauf eines individuellen Notebooks

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Leugnung des Widerrufsrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts möglich

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines Widerrufsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1164
  • GRUR 2015, 83
  • MMR 2014, 748
  • BB 2014, 1921
  • K&R 2014, 604
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Insoweit genügt aber eine Information, die den Gesetzestext in § 312 d Abs. 4 BGB a.F. schlicht wiedergibt (BGH, NJW 2010, 989 TZ 21 ff).

    Eine solche Pflicht lässt sich auch aus dem sich aus § 355 Abs. 2 BGB a.F. ergebenden Erfordernis einer möglichst umfassenden, unmissverständlichen und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutigen Belehrung nicht ableiten (BGH, NJW 2010, 989 TZ 22 ff).

    Eine Belehrung, die dem Verbraucher die Beurteilung überlässt, ob die von ihm erworbene Ware unter einen Ausschlusstatbestand fällt, ist auch nicht missverständlich (BGH, NJW 2010, 989 TZ 24).

    Wird der Verbraucher über den gesetzlichen Wortlaut der Ausschlusstatbestände zu einem Widerrufsrecht informiert, ermöglicht dies dem Verbraucher hinreichend, sich eine abweichende Meinung zu bilden und auf eine Klärung hinzuwirken (BGH, NJW 2010, 989 TZ 24).

  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Im Letzteren Sinne will es der Kläger verstanden wissen, wenn er unter Hinweis auf die BGH-Entscheidung zum Widerrufsrecht bei nach Kundenspezifikation angefertigter Ware (NJW 2003, 1665, juris Rn. 21) darauf verweist, die Beklagte sei als Unternehmerin darlegungs- und beweispflichtig für die Voraussetzungen eines Ausschlusses des Widerrufsrechts.

    Soweit der Kläger sich für derartige weitergehende Informationspflichten des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher auf die vorgenannte Entscheidung des BGH (NJW 2003, 1665, juris Rn. 21) beruft, kann dies nicht überzeugend.

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 2011, 152 TZ. 22 - Kinderhochstühle im Internet; Köhler, aaO, mwN).

    Die Grenze zur Unbestimmtheit ist überschritten bei Streit der Parteien über die Bedeutung des Begriffs im konkreten Fall und bei Fehlen objektiver Kriterien zur Abgrenzung zulässigen und unzulässigen Verhaltens (BGH, GRUR 2011, 152 TZ. 58 - Kinderhochstühle im Internet; Köhler, aaO, mwN).

  • BGH, 02.02.1977 - VIII ZR 320/75

    Widerrufsrecht beim Kauf gleichartiger Sachen

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Eine Irreführung über Verbraucherrechte kommt etwa in Betracht, wenn ein Unternehmer Kunden, die von einem Anfechtungs-, Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen, planmäßig und wider besseres Wissen erklärt, ein solches Recht stehen ihnen nicht zu (BGH, GRUR 1977, 498, 500 - Aussteuersortimente; BGH, GRUR 1986, 816, 818 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf; Bornkamm, aaO, § 5 Rn. 7.140).
  • BGH, 07.05.1986 - I ZR 95/84

    Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Eine Irreführung über Verbraucherrechte kommt etwa in Betracht, wenn ein Unternehmer Kunden, die von einem Anfechtungs-, Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen, planmäßig und wider besseres Wissen erklärt, ein solches Recht stehen ihnen nicht zu (BGH, GRUR 1977, 498, 500 - Aussteuersortimente; BGH, GRUR 1986, 816, 818 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf; Bornkamm, aaO, § 5 Rn. 7.140).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Allerdings ist vielfach zur Umschreibung des zu unterlassenen Verhaltens die Verwendung mehr oder weniger unbestimmter oder mehrdeutiger Begriffe und damit in gewissem Umfang die Vornahme von Wertungen durch das Vollstreckungsgericht bei der Prüfung eines Verstoßes nicht zu vermeiden, soll nicht ein wirksamer Rechtsschutz verweigert werden (BGH, GRUR 2002, 86, 88 - Laubhefter; Köhler, aaO, mwN).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Die Frage, welche Formulierungen noch zulässig sind, kann nicht abstrakt-generell, sondern nur anhand des jeweiligen Sach- und Sinnzusammenhangs unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entschieden werden (BGH, GRUR 2004, 696, 699 - Direktansprache am Arbeitsplatz I; Köhler, aaO, mwN).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Ein bestimmter Klageantrag ist erforderlich, um den Streitgegenstand und den Umfang der Prüfung- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts festzulegen, sowie die Tragweite des begehrten Verbots zu erkennen und die Grenzen der Rechtshängigkeit und der Rechtskraft festzulegen (BGH, GRUR 2011, 521 TZ. 9 - Tüv I; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 12 Rn. 2.35).
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 17/10

    Computer-Bild

    Auszug aus KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
    Gemäß Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB muss der Unternehmer dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des gesetzlichen Zwecks Informationen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs zur Verfügung stellen (BGH, GRUR 2012, 188 TZ 44 - Computer-Bild).
  • OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14

    Reuegeld - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Angaben zum Wertersatz

    Im Übrigen kann es einem Unternehmer nicht verwehrt werden, im Rahmen der Rechtsdurchsetzung oder -verteidigung eine bestimmte Rechtsansicht zu vertreten (vgl. KG, GRUR 2015, 83, Rn. 45 - konfigurierte Notebooks; Bornkamm/Feddersen, aaO, § 5 UWG Rn 8.5, Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 7. Auflage 2016, § 5 Rn. 705 im Ergebnis auch Peifer/Obergfell in: Fezer/Büscher/Obergfell, aaO, § 5 Rn. 425a).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 20 U 77/17

    Anforderungen an die Belehrung über das Sonderkündigungsrecht des Kunden gem. §

    Abgesehen davon, dass eine andere Auslegung nach dem Gesagten nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden kann, muss der Unternehmer über die gesetzlichen Informationsgebote hinaus den Kunden nicht rechtlich aufklären oder beraten (so auch KG GRUR 2015, 83).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 3 O 299/18

    Unterlassungsansprüche bei Anbieten/Veröffentlichenlassen von gekauften

    Maßgebend ist nach § 3 Abs. 4 S. 1 UWG die Sicht des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers oder des durchschnittlichen Mitglieds der angesprochenen Verbrauchergruppe (vgl. zu § 4 Nr. 3 UWG 2008 OLG München, WRP 2014, 1074 [KG Berlin 27.06.2014 - 5 U 162/12] Rn. 6; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 62 (63); zum vorstehenden im Ganzen vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 5a Rn. 7.24).
  • LG Halle, 03.01.2017 - 4 O 110/16

    Wettbewerbsverstoß eines Partnervermittlungsunternehmens: Unterlassene Belehrung

    In dieser Konstellation kann einem Unternehmer nicht verwehrt werden, innerhalb einer bereits laufenden rechtlichen Auseinandersetzung eine bestimmte rechtliche Ansicht zu vertreten, mag man sie im Ergebnis für richtig oder falsch halten (KG, Urteil vom 27. Juni 2014, 5 U 162/12, Rn. 45, zitiert nach Juris).
  • OLG Nürnberg, 06.12.2021 - 3 U 3877/21

    Wettbewerbswidrig irreführender Hinweis bei Vertrieb von Schnelltests auf das

    Ebenso darf nach h.M. das Subsumtionsrisiko nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden, weshalb ein eindeutiger Bezug der ausreichend präzisen Regelung zu dem konkreten Rechtsverhältnis über den Kauf dieser Ware hergestellt werden muss (so BeckOK BGB/Mertens, 1.11.2021, Art. 246a EGBGB Rn. 38 zu Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB; Rätze, VuR 2018, 109; zumindest eine beispielhafte Aufzählung verlangend BeckOGK/Busch, 1.6.2021, EGBGB Art. 246a § 1 Rn. 45; a.A. Schirmbacher, in: Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht, 3. Auflage 2020, § 9 Rn. 148; Müller, PharmR 2017, 554; KG, Urteil vom 27. Juni 2014 - 5 U 162/12, GRUR 2015, 84 (85) zur früheren Gesetzesfassung).
  • KG, 14.04.2015 - 5 U 111/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Werbung eines Online-Händlers mit 30-tägigem

    Der Beklagten ist unbenommen, bzw. es obliegt ihr sogar, so über den Ausschluss des Widerrufsrechts (abstrakt) zu informieren, wie es dem Gesetz (in höchstrichterlicher Auslegung) entspricht, und auch darf sie sich im konkreten Widerrufsfall gegenüber dem Kunden unter Hinweis auf die Gesetzeslage (in höchstrichterlicher Auslegung) gegebenenfalls auf einen Ausschluss berufen, wenn die Voraussetzungen dafür (nach ihrem Dafürhalten) aktuell vorliegen (vgl. hierzu und zu den diesbezüglichen Grenzen Senat GRUR 2015, 83).
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