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   KG, 27.06.2018 - 25 U 155/17   

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https://dejure.org/2018,24982
KG, 27.06.2018 - 25 U 155/17 (https://dejure.org/2018,24982)
KG, Entscheidung vom 27.06.2018 - 25 U 155/17 (https://dejure.org/2018,24982)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 25 U 155/17 (https://dejure.org/2018,24982)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit von Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung; Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung - Erstattungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Ersatzfähigkeit von Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ersatzfähigkeit von Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ersatzfähigkeit von Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 42 O 52/16
  • KG, 27.06.2018 - 25 U 155/17

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 580
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus KG, 27.06.2018 - 25 U 155/17
    In erster Linie ist dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2007, 680), das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben.

    Die Betriebsgefahr erhöhende Umstände können bei der Schadensabwägung zu Lasten eines Unfallbeteiligten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie feststehen, d. h. unstreitig, zugestanden oder bewiesen sind, und wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben, also unfallursächlich geworden sind (std. Rspr. des BGH, z.B. BGH NJW-RR 2007, 680).

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus KG, 27.06.2018 - 25 U 155/17
    Der Anspruch auf Entschädigung für den Nutzungsausfall setzt voraus, dass der mit der Nutzung verknüpfte Gebrauchsvorteil tatsächlich unfallbedingt entzogen wurde (vgl. z.B. BGH NJW 1976, 1396; KG NZV 2008, 197; OLG Frankfurt NZV 2010, 525).
  • KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06

    Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines

    Auszug aus KG, 27.06.2018 - 25 U 155/17
    Der Anspruch auf Entschädigung für den Nutzungsausfall setzt voraus, dass der mit der Nutzung verknüpfte Gebrauchsvorteil tatsächlich unfallbedingt entzogen wurde (vgl. z.B. BGH NJW 1976, 1396; KG NZV 2008, 197; OLG Frankfurt NZV 2010, 525).
  • LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    Freilich kann der objektiv ermittelte notwendige Nutzungsausfall nur insoweit ersetzt verlangt werden, wie es auch tatsächlich zu einem Entzug der Nutzungsmöglichkeit bei bestehendem Nutzungswillen gekommen ist (BGH, Urteil vom 10. März 2009 - VI ZR 211/08 -, Rn. 8, juris; KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 25 U 155/17 -, Rn. 16, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 10 U 60/09 -, Rn. 4, juris).
  • AG Lübeck, 09.09.2022 - 21 C 736/22
    Dieser Anspruch setzt allerdings voraus, dass der mit der Nutzung verknüpfte Gebrauchsvorteil tatsächlich unfallbedingt entzogen wurde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2010 - 10 U 60/09, Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 27.06.2018 - 25 U 155/17 Rn. 16; OLG Schleswig, Beschluss vom 23.04.2021 - 7 U 10/21, Rn. 11).
  • LG Flensburg, 16.04.2021 - 2 O 111/20

    Ansprüche bei Werkmängeln einer Großküche: Kosten für den Betrieb einer

    Dies folgt daraus, dass selbst dann, wenn man grundsätzlich eine fiktive Schadensberechnung für möglich hält, fraglich wäre, ob dies für Schadenspositionen gilt, die im Falle einer tatsächlich nicht durchgeführten Schadensbehebung nicht anfallen und die sich in dem tatsächlichen Schadensbild auch nicht widerspiegeln, sondern einen Folgeschaden darstellen (vgl. hierzu etwa Entscheidungen im Hinblick auf Nutzungsausfallschäden: BGH NJW 1976, 1396; KG, Beschluss vom 27.6.2018, Az. 25 U 155/17, BeckRS 2018, 18330).
  • OLG Schleswig, 23.04.2021 - 7 U 10/21

    Fiktive Abrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung des Geschädigten aus Gründen

    Dieser Anspruch setzt jedoch voraus, dass der mit der Nutzung verknüpfte Gebrauchsvorteil tatsächlich unfallbedingt entzogen wurde (KG Berlin, Beschluss v. 27.06.2018, 25 U 155/17, Juris, Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 21.06.2021 - 7 U 50/21

    Sorgfaltsanforderungen bei Wendemanöver auf der Fahrbahn

    Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung setzt voraus, dass der mit der Nutzung verknüpfte Gebrauchsvorteil tatsächlich unfallbedingt entzogen wurde (OLG Schleswig, Beschluss v. 23.04.2021, 7 U 10/21; KG Berlin, Beschluss v. 27.06.2018, 25 U 155/17, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • LG Berlin, 08.02.2023 - 46 S 52/22
    Auch der Hinweis der Beklagten auf den Beschluss des 25. Zivilsenats des Kammergerichts vom 27.06.2018 (25 U 155/17, BeckRS 2018, 18330) führt nicht weiter.
  • LG Hagen, 23.12.2020 - 8 O 169/18
    Ein solcher durch eine Reparatur bedingter Nutzungsausfall ist aber seitens des Klägers nicht dargetan (KG in SVR 2018, 380).
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