Rechtsprechung
   KG, 27.07.2007 - (4) 1 Ss 496/06 (249/06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18451
KG, 27.07.2007 - (4) 1 Ss 496/06 (249/06) (https://dejure.org/2007,18451)
KG, Entscheidung vom 27.07.2007 - (4) 1 Ss 496/06 (249/06) (https://dejure.org/2007,18451)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - (4) 1 Ss 496/06 (249/06) (https://dejure.org/2007,18451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,18451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafklageverbrauch hinsichtlich einer Verurteilung wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln bei vorheriger Verurteilung wegen des zeitgleichen Besitzes explosionsgefährlicher Stoffe; Voraussetzungen für das Vorliegen derselben Tat im verfahrensrechtlichen Sinn; ...

  • Judicialis

    StPO § 155; ; StPO § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • beck.de PDF, S. 41 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 103 Abs. 3 GG
    Strafklageverbrauch bei gleichzeitigen, miteinander aber nicht verknüpften Handlungen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06

    Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots durch Verurteilung wegen Führens

    Auszug aus KG, 27.07.2007 - 1 Ss 496/06
    ""Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfG, 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 - m.w.Nachw. in Juris).

    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlich-rechtlich selbständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BVerfG Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 - Juris - BGH NJW 2005, 836 m.w.N.).

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus KG, 27.07.2007 - 1 Ss 496/06
    Der hier zu beurteilende unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln gehört jedoch nicht zu derselben Tat im verfahrensrechtlichen Sinne des § 264 StPO, derentwegen der Angeklagte dort rechtskräftig mit Strafklageverbrauch verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1981, 997 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus KG, 27.07.2007 - 1 Ss 496/06
    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlich-rechtlich selbständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BVerfG Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 - Juris - BGH NJW 2005, 836 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus KG, 27.07.2007 - 1 Ss 496/06
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 694, 695) und der Auffassung der Literatur, wonach Handlungseinheit grundsätzlich voraussetzt, dass die Verletzung mehrerer Strafgesetze in einer Handlung zusammentrifft (vgl. Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 52 Rdn. 6), ist hier in jedem Fall von Tatmehrheit auszugehen.
  • LG Schwerin, 19.12.2019 - 34 KLs 15/19

    Nordkreuz

    Anhaltspunkte für einen einheitlichen Willensentschluss bzw. eine innere Verknüpfung (vgl. KG NStZ-RR 2008, 48) waren vorliegend - insbesondere mit Hinblick auf die dauerhafte ausgeprägte Leidenschaft des Angeklagten hinsichtlich Waffen und Munition zu bejahen bzw. wären mindestens mangels Vorliegen entgegenstehender Anhaltspunkte zu seinen Gunsten zu unterstellen.
  • KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11

    Verbot der Doppelbestrafung: Tatidentität zwischen einer Trunkenheitsfahrt und

    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlich-rechtlich selbständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 48; BVerfG Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 - [Juris]; BGH NJW 2005, 836 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.02.2018 - 1 RVs 100/17

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das WaffG bei

    Hierbei ist abweichend von dem seitens der Generalstaatsanwaltschaft vornehmlich in Bezug genommenen und der Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 27. Juli 2007 (Urteil vom 27. Juli 2007 - (4) 1 Ss 496/06 (249/06) -, juris) zu Grunde liegenden und zur Annahme von Tatmehrheit führenden Sachverhalt, bei welchem in der Wohnung des Angeklagten im Rahmen einer Durchsuchung neben Haschisch unter anderem explosionsgefährliche Stoffe nach dem Sprengstoffgesetz vorgefunden worden waren, maßgeblich zu beachten, dass vorliegend sowohl der den Verstoß gegen das Waffengesetz begründende Schlagring als auch die vorgefundenen Betäubungsmittel vom Angeklagten unmittelbar am Körper im gleichen Kleidungsstück getragen wurden und zwar in den Seitentaschen der von ihm getragenen Jacke, möglicherweise sogar in einer Tasche.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht