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   KG, 27.07.2018 - 5 W 149/18   

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https://dejure.org/2018,33187
KG, 27.07.2018 - 5 W 149/18 (https://dejure.org/2018,33187)
KG, Entscheidung vom 27.07.2018 - 5 W 149/18 (https://dejure.org/2018,33187)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - 5 W 149/18 (https://dejure.org/2018,33187)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 34
  • MMR 2019, 114
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu

    Die Annahme eines werblichen Überschusses ist regelmäßig nicht nur dann gerechtfertigt, wenn auf eine Internetseite verwiesen wird, über die das abgebildete Produkt erworben werden kann (vgl. BGH, GRUR 2015, 694 Rn. 30 - Bezugsquellen für Bachblüten; Großkomm.UWG/Peukert aaO § 2 Rn. 204; MünchKomm.UWG/Alexander, 3. Aufl., § 5a Rn. 850), sondern bereits bei Verweis auf eine Internetseite, die den Erwerb nicht unmittelbar ermöglicht (vgl. KG, GRUR-RR 2019, 34, 37 [juris Rn. 25]; OLG Karlsruhe, WRP 2020, 1467, 1474 [juris Rn. 94]).

    Es ist daher nicht widersprüchlich, dass auch Instagram-Beiträge kennzeichnungsbedürftig sein können, deren werblicher Überschuss erst nach dem Studium des gesamten Beitrags erkennbar ist (vgl. KG, GRUR-RR 2019, 34, 37 [juris Rn. 26]; Alberts aaO S. 85; aA Matthes, GRUR-Prax 2020, 320; Eibenstein, ZVertriebsR 2020, 320, 321).

  • KG, 08.01.2019 - 5 U 83/18

    Kennzeichnungspflicht für Influencer auf Instagram: Nicht alles ist Werbung

    Abweichend von anderen Fällen, die der Senat bisher zu beurteilen hatte, insbesondere abweichend von den Text- und Bildbeiträgen, die Gegenstand des Beschlusses des Senats vom 27. Juli 2018, 5 W 149/18 (Anlage BE 4 zur Berufungserwiderung) waren, ist hier nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Antragsgegnerin für die Darstellung von den genannten Herstellern bzw. Händlern entlohnt oder in anderer Weise belohnt worden ist.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verteidigungsvorbringen so wenig stichhaltig ist, dass es naheliegende oder sich sogar aufdrängende Möglichkeiten einer Gegenleistung für die Wettbewerbsförderung nicht ausräumt (vgl. Beschluss des Senats vom 27. Juli 2018, 5 W 149/18).

  • LG Karlsruhe, 21.03.2019 - 13 O 38/18

    Schleichwerbung in sozialen Medien, Pamela_rf, Foto-Tagging - Wettbewerbsverstoß

    Typisch für moderne Werbung, insbesondere auch Influencer-Werbung ist gerade, dass Marke und Image des Herstellers beworben werden, was sich mittelbar in Absatzsteigerung auswirkt (vgl. KG, MMR 2019, 114; Ladeur, ZUM 1999, 672, 673; Schröder, Anm. zu KG, MMR 2018, 245).
  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 125/20

    Influencer II

    Es ist daher nicht widersprüchlich, dass auch Instagram-Beiträge kennzeichnungsbedürftig sein können, deren werblicher Überschuss erst nach dem Studium des gesamten Beitrags erkennbar ist (vgl. KG, GRUR-RR 2019, 34, 37 [juris Rn. 26]; Alberts aaO S. 85; aA Matthes, GRUR-Prax 2020, 320; Eibenstein, ZVertriebsR 2020, 320, 321).
  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 126/20

    Vorstellen von kommerziellen Inhalten unter Abbildung einer Person als sog.

    Die Annahme eines werblichen Überschusses ist regelmäßig nicht nur dann gerechtfertigt, wenn auf eine Internetseite verwiesen wird, über die das abgebildete Produkt erworben werden kann (vgl. BGH, GRUR 2015, 694 Rn. 30 - Bezugsquellen für Bachblüten; Großkomm.UWG/Peukert aaO § 2 Rn. 204; MünchKomm.UWG/Alexander, 3. Aufl., § 5a Rn. 850), sondern bereits bei Verweis auf eine Internetseite, die den Erwerb nicht unmittelbar ermöglicht (vgl. KG, GRUR-RR 2019, 34, 37 [juris Rn. 25]; OLG Karlsruhe, WRP 2020, 1467, 1474 [juris Rn. 94]).

    Es ist daher nicht widersprüchlich, dass auch Instagram-Beiträge kennzeichnungsbedürftig sein können, deren werblicher Überschuss erst nach dem Studium des gesamten Beitrags erkennbar ist (vgl. KG, GRUR-RR 2019, 34, 37 [juris Rn. 26]; Alberts aaO S. 85; aA Matthes, GRUR-Prax 2020, 320; Eibenstein, ZVertriebsR 2020, 320, 321).

  • OLG Köln, 19.02.2021 - 6 U 103/20

    "Diana zur Löwen"

    Dazu gehören insbesondere in das Foto eingebettete Tags mit Verlinkung zu Herstellerseiten (KG Berlin, Urt. v. 8.1.2019, MMR 2019, 175, 176 Rn. 16, 23; KG Berlin, Beschl. v. 27.7.2018, MMR 2019, 114, 116 Rn. 24; LG Itzehoe, Urt. v. 23.11.2018, MMR 2019, 186 Rn. 29; LG Karlsruhe, Urt. v. 21.3.2019, BeckRS 2019, 3975 Rn. 29; LG München I, K&R 2019, 426 - Cathy Hummels; insoweit anders OLG München MMR 2020, 772 Rn. 28 - Cathy Hummels, Revision anhängig unter I ZR 126/20), aber auch eine hohe Anzahl an Followern (LG Osnabrück v. 12.6.2018 - 14 O 135/18, MD 2018, 600).
  • LG Hamburg, 28.03.2019 - 403 HKO 127/18

    Schleichwerbung in Sozialen Medien - Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch

    Nachdem sich das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 19.06.2016 (Anlage K 9) für unzuständig erklärt und den Antrag des Klägers abgewiesen hatte, erwirkte der Kläger im Beschwerdeverfahren vor dem Kammergericht Berlin den Erlass der begehrten Unterlassungsverfügung gegen die Beklagte (Beschluss vom 30.07.2017 - 5 W 149/18, Anlage K 10).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2022 - 15 U 42/22
    Zwar ist das streitgegenständliche Video nicht in deutscher, sondern in englischer Sprache verfasst, so dass die Verwendung der deutschen Sprache nicht als Indiz für eine bestimmungsgemäße Ausrichtung auf den deutschen Markt dienen kann, zugleich hindert die Verwendung der englischen Sprache eine solche Annahme aber auch nicht (vgl. BGH, GRUR 2006, 513 - Arzneimittelwerbung im Internet; BGH, GRUR 2014, 601 - englischsprachige Pressemitteilung; BGH, MMR 2018, 306 - Resistograph; OLG Frankfurt, MMR 2019, 114; KG, GRUR 2019, 34 - Influencerin).
  • LG Köln, 14.09.2021 - 31 O 88/21

    Die Haftung der Influencer-Agentur für Kennzeichnungsverstöße

    Dazu gehören insbesondere in das Foto eingebettete Tags mit Verlinkung zu Herstellerseiten (KG Berlin, Urt. v. 8.1.2019, MMR 2019, 175, 176 Rn. 16, 23; KG Berlin, Beschl. v. 27.7.2018, MMR 2019, 114, 116 Rn. 24; LG Itzehoe, Urt. v. 23.11.2018, MMR 2019, 186 Rn. 29; LG Karlsruhe, Urt. v. 21.3.2019, BeckRS 2019, 3975 Rn. 29; LG München I, K&R 2019, 426 - Cathy Hummels; insoweit anders OLG München MMR 2020, 772 Rn. 28 - Cathy Hummels, Revision anhängig unter I ZR 126/20), aber auch eine hohe Anzahl an Followern (LG Osnabrück v. 12.6.2018 - 14 O 135/18, MD 2018, 600).
  • LG Düsseldorf, 12.06.2019 - 12 O 296/18
    Zwischen einer Verlinkung unmittelbar auf einen Onlineshop der jeweiligen Hersteller und einer Verlinkung auf die Instagram-Seite der jeweiligen Hersteller besteht kein Unterschied (KG GRUR-RR 2019, 34, 37).

    Dies ist aus der Sicht durchschnittlich informierter, situationsadäquat aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher zu beurteilen (KG GRUR-RR 2019, 34, 37).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 50/21

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren und eine

  • LG Köln, 27.10.2021 - 31 O 91/21
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