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   KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07   

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https://dejure.org/2007,5544
KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07 (https://dejure.org/2007,5544)
KG, Entscheidung vom 27.08.2007 - 24 W 88/07 (https://dejure.org/2007,5544)
KG, Entscheidung vom 27. August 2007 - 24 W 88/07 (https://dejure.org/2007,5544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Missachtung des Erfordernisses einer ordnungsmäßigen Verwaltung; Berücksichtigung des Interesses der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen; Anforderungen für das Vorliegen einer ...

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4; WEG § 23 Abs. 4 Satz 1; WEG § 28
    Eigentümerbeschluss über die Zahlung von Werklohnforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung eines Beschlusses über Bezahlung von Baumaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwalter darf bei Baumängeln nicht Zahlung auf die Schlussrechnung vorschlagen! (IMR 2007, 359)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 247
  • ZMR 2008, 474
  • BauR 2007, 1942
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07
    Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht zwar nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, auch wenn damit regelmäßig die Folge eines negativen Schuldanerkenntnisses im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB verbunden wird, was bedeutet, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ansprüche gegen den Verwalter aus nicht ordnungsmäßiger Verwaltung verzichtet (BGH NZM 2003, 764 Rdnr. 18 nach juris; BayObLG ZMR 2006, 137 Rdnr. 17 nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., 2004, § 28 Rdnr. 159; BGH NJW 1997, 2106 Rdnr. 27 nach juris).

    An einer Vereinbarkeit eines Entlastungsbeschlusses mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung fehlt es jedoch, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (BayObLG ZMR 2004, 211 Rdnr. 34 nach juris; BGH NZM 2003, 764 Rdnr. 23 nach juris; Gottschalg in Weitnauer, WEG, 9. Aufl., 2005, § 28 Rdnr. 31).

  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03

    Ermächtigung des Verwalters zur individuellen Festsetzung der Instandhaltungs-

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07
    An einer Vereinbarkeit eines Entlastungsbeschlusses mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung fehlt es jedoch, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (BayObLG ZMR 2004, 211 Rdnr. 34 nach juris; BGH NZM 2003, 764 Rdnr. 23 nach juris; Gottschalg in Weitnauer, WEG, 9. Aufl., 2005, § 28 Rdnr. 31).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07
    Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht zwar nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, auch wenn damit regelmäßig die Folge eines negativen Schuldanerkenntnisses im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB verbunden wird, was bedeutet, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ansprüche gegen den Verwalter aus nicht ordnungsmäßiger Verwaltung verzichtet (BGH NZM 2003, 764 Rdnr. 18 nach juris; BayObLG ZMR 2006, 137 Rdnr. 17 nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., 2004, § 28 Rdnr. 159; BGH NJW 1997, 2106 Rdnr. 27 nach juris).
  • BayObLG, 07.03.2005 - 2Z BR 182/04

    Eigentümerbeschluss zur Entlastung des Verwalters und ehrenamtlichen

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07
    Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht zwar nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, auch wenn damit regelmäßig die Folge eines negativen Schuldanerkenntnisses im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB verbunden wird, was bedeutet, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ansprüche gegen den Verwalter aus nicht ordnungsmäßiger Verwaltung verzichtet (BGH NZM 2003, 764 Rdnr. 18 nach juris; BayObLG ZMR 2006, 137 Rdnr. 17 nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., 2004, § 28 Rdnr. 159; BGH NJW 1997, 2106 Rdnr. 27 nach juris).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07
    Die entsprechende Heranziehung dieser Rechtsgedanken auf die vorliegende Fallsgestaltung erscheint deswegen angebracht, weil ein Eigentümerbeschluss, durch den - trotz innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft bestehender Meinungsverschiedenheiten über die Begründetheit der Werklohnforderung - die nicht unter einen Vorbehalt gestellte Bezahlung der Werklohnforderung bestimmt wird, für die Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn schon kein Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB), so doch bei einer - vorliegend erfolgten - Durchführung zumindest Beweislastnachteile (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1214, Rdnrn. 2, 21 nach juris) für den Fall einer Rückforderung zur Folge hat.
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