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   KG, 27.09.2005 - 1 AR 1053/05 - 4 Ws 128/05   

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KG, 27.09.2005 - 1 AR 1053/05 - 4 Ws 128/05 (https://dejure.org/2005,14020)
KG, Entscheidung vom 27.09.2005 - 1 AR 1053/05 - 4 Ws 128/05 (https://dejure.org/2005,14020)
KG, Entscheidung vom 27. September 2005 - 1 AR 1053/05 - 4 Ws 128/05 (https://dejure.org/2005,14020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der ungerechtfertigten Annahme der Fristversäumung; Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung einer Ladung zu einem Gerichtstermin; Umfang des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit bei jugendlichen Angeklagten

  • Judicialis

    StPO §§ 36 ff; ; StPO § ... 40 Abs. 3; ; StPO § 44; ; StPO § 45; ; StPO § 45 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 214 Abs. 1; ; StPO § 323 Abs. 1; ; StPO § 329 Abs. 1; ; StPO § 329 Abs. 3; ; JGG § 1 Abs. 2; ; JGG § 2; ; JGG § 48; ; JGG § 48 Abs. 1; ; JGG § 55 Abs. 2 Satz 1; ; JGG § 105 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 120
  • NJ 2006, 182
  • JR 2006, 301
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 23.04.2001 - 4 Ws 65/01
    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05
    Die Fehlerhaftigkeit der Ladung kann daher nur mit der Revision beanstandet werden (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa Senat, Beschluss vom 23. April 2001 - 4 Ws 65/01 - KG, Beschluss vom 19. Mai 2005 aaO; jeweils m.w.Nachw.).

    Das ist bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO der Fall, das ein nach allgemeinem Strafrecht verurteilter Angeklagter mit der Revision angreifen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2001 aaO; KG, Beschluss vom 19. Mai 2005 aaO; jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 07.07.1987 - 1 StR 257/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Revisionsverfahren bei unverschuldeter

    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05
    Der in der Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Auffassung, über den Wortlaut der §§ 44, 45 StPO hinaus könne auch demjenigen Wiedereinsetzung gewährt werden, der keine Frist versäumt hat, aber zu Unrecht so behandelt worden ist (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 1 Satz 1 - Wegfall 2 - Hanseatisches OLG StV 2001, 339 f; Mau in Karlsruher Kommentar, StPO 5. Aufl., § 44 Rdnr. 6; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 44 Rdnr. 2; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 44 Rdnr. 34; jeweils m.w.Nachw.), hat sich das Kammergericht in ständiger Rechtsprechung bislang nicht angeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2005 - 5 Ws 205/05 - und 22. Dezember 2003 - 3 Ws 327/03 - jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96

    Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren umfasst auch die Verkündung

    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05
    Diese Vorschrift soll dem Schutz des jugendlichen Angeklagten vor Bloßstellung und damit verbundener stigmatisierender Wirkung sowie der Vermeidung von Verletzungen seines Schamgefühls dienen (vgl. BGHSt 42, 294, 295; Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl., § 48 Rdnr. 3; Dallinger/Lackner, JGG 2. Aufl., § 48 Rdnr. 2; Eisenberg, JGG 10. Aufl., § 48 Rdnr. 8; Albrecht, Jugendstrafrecht 3. Aufl., S. 368 f; Meier in Meier/ Rössner/Schöch, Jugendstrafrecht, S. 276; Nothacker, "Erziehungsvorrang" und Gesetzesauslegung im Jugendgerichtsgesetz, S. 276).
  • KG, 27.02.2002 - 5 Ws 116/02
    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn - wie hier - ein zur Tatzeit im Sinne des § 1 Abs. 2 JGG jugendlicher Angeklagter oder ein unter Anwendung des Jugendstrafrechts verurteilter Heranwachsender (§§ 1 Abs. 2, 105 Abs. 1 JGG) gegen ein Urteil des Jugendrichters oder Jugendschöffengerichts eine zulässige Berufung eingelegt hatte (vgl. KG, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 5 Ws 116/02 -).
  • KG, 22.12.2003 - 3 Ws 327/03

    Ausbleiben des Angeklagten: Nachweis der Ladung als Voraussetzung des

    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05
    Der in der Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Auffassung, über den Wortlaut der §§ 44, 45 StPO hinaus könne auch demjenigen Wiedereinsetzung gewährt werden, der keine Frist versäumt hat, aber zu Unrecht so behandelt worden ist (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 1 Satz 1 - Wegfall 2 - Hanseatisches OLG StV 2001, 339 f; Mau in Karlsruher Kommentar, StPO 5. Aufl., § 44 Rdnr. 6; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 44 Rdnr. 2; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 44 Rdnr. 34; jeweils m.w.Nachw.), hat sich das Kammergericht in ständiger Rechtsprechung bislang nicht angeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2005 - 5 Ws 205/05 - und 22. Dezember 2003 - 3 Ws 327/03 - jeweils m.w.Nachw.).
  • KG, 02.07.2001 - 5 Ws 256/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unwirksamer Zustellung des Widerrufs

    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05
    Lässt sich Rechtsschutz jedoch auf andere Weise nicht (mehr) erlangen, kommt die Anerkennung eines Zustellungsmangels als Wiedereinsetzungsgrund in Betracht (vgl. KG wistra 2002, 37 und Beschluss vom 19. Mai 2005 aaO, jeweils m.w.Nachw.).
  • Drs-Bund, 05.06.1953 - BT-Drs I/4437
    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05
    Sie trägt darüber hinaus entwicklungspsychologischen und jugendpädagogischen Erwägungen Rechnung, nach denen es unter anderem vermieden werden soll, dass sich der Jugendliche "als Mittelpunkt eines allgemeinen Interesses fühlt" (vgl. BT-Drs. 1/4437 S. 8; OLG Stuttgart MDR 1987, 340; Eisenberg aaO § 48 Rdnr. 8; Brunner/Dölling aaO; Ostendorf, JGG 6. Aufl., vor §§ 48 - 51 Rdnr. 3; Nothacker aaO S. 277; Schaffstein/Beulke, Jugendstrafrecht 14. Aufl., S. 198; Böhm/Feuerhelm, Einführung in das Jugendstrafrecht 4. Aufl., S. 73).
  • OLG Hamburg, 03.08.2000 - 1 Ws 168/00

    unwirksame Ladung - § 329 Abs. 3 StPO analog bei Versäumung der

    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05
    Der in der Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Auffassung, über den Wortlaut der §§ 44, 45 StPO hinaus könne auch demjenigen Wiedereinsetzung gewährt werden, der keine Frist versäumt hat, aber zu Unrecht so behandelt worden ist (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 1 Satz 1 - Wegfall 2 - Hanseatisches OLG StV 2001, 339 f; Mau in Karlsruher Kommentar, StPO 5. Aufl., § 44 Rdnr. 6; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 44 Rdnr. 2; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 44 Rdnr. 34; jeweils m.w.Nachw.), hat sich das Kammergericht in ständiger Rechtsprechung bislang nicht angeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2005 - 5 Ws 205/05 - und 22. Dezember 2003 - 3 Ws 327/03 - jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 29.10.1986 - 3 Ws 293/86

    Jugendlicher Angeklagter; Heranwachsender Angeklagter; Zeitpunkt der

    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05
    Sie trägt darüber hinaus entwicklungspsychologischen und jugendpädagogischen Erwägungen Rechnung, nach denen es unter anderem vermieden werden soll, dass sich der Jugendliche "als Mittelpunkt eines allgemeinen Interesses fühlt" (vgl. BT-Drs. 1/4437 S. 8; OLG Stuttgart MDR 1987, 340; Eisenberg aaO § 48 Rdnr. 8; Brunner/Dölling aaO; Ostendorf, JGG 6. Aufl., vor §§ 48 - 51 Rdnr. 3; Nothacker aaO S. 277; Schaffstein/Beulke, Jugendstrafrecht 14. Aufl., S. 198; Böhm/Feuerhelm, Einführung in das Jugendstrafrecht 4. Aufl., S. 73).
  • LG Zweibrücken, 31.01.1991 - 3 Js 7477/87
    Auszug aus KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05
    Andererseits wird die Geltung des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit mit der Begründung abgelehnt, dass durch die öffentliche Zustellung weder jugendpsychologische noch -pädagogische Gesichtspunkte berührt würden; der jugendliche Angeklagte werde durch den Anschlag der Ladung an der Gerichtstafel noch nicht zum Mittelpunkt des allgemeinen Interesses gemacht, sein Selbstwert-, Ehr- und Schamgefühl bliebe unberührt (vgl. LG Zweibrücken MDR 1991, 985; Maul in Karlsruher Kommentar aaO § 40 Rdnr. 8; Wendisch in Löwe/Rosenberg aaO § 40 Rdnr. 4).
  • KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10

    Reichweite der Bestellung des Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren; Heilung

    Nach unterdessen ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. etwa Senat, NStZ-RR 2006, 208, 209, wistra 2002, 37 ; Beschluß vom 7. März 2007 - 2 Ws 124/07 - KG, Beschluß vom 7. September 2005 - 4 Ws 128/05 -) ist jedoch anerkannt, daß über den Wortlaut der §§ 44, 45 StPO hinaus auch demjenigen Wiedereinsetzung gewährt werden kann, der keine Frist versäumt hat, aber zu Unrecht so behandelt worden ist, wenn bei der gegebenen Sachlage, die durch die Nichtanfechtbarkeit der landgerichtlichen Entscheidung gekennzeichnet ist (§ 310 Abs. 2 StPO ), es im Interesse eines effektiven Rechtschutzes geboten ist, das Beschwerdevorbringen im Rahmen des Wiedereinsetzungsverfahrens zu prüfen.
  • KG, 28.09.2017 - 4 Ws 120/17

    Berufung in Strafsachen: Wiedereinsetzung in die versäumte

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein zur Tatzeit im Sinne des § 1 Abs. 2 JGG jugendlicher Angeklagter oder - wie hier - ein unter Anwendung des Jugendstrafrechts verurteilter Heranwachsender (§§ 1 Abs. 2, 105 Abs. 1 JGG) gegen ein Urteil des Jugendrichters oder Jugendschöffengerichts eine zulässige Berufung eingelegt hatte (vgl. Senat NStZ-RR 2006, 120; Kammergericht, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 5 Ws 116/02 - [juris]).
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