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   KG, 27.09.2011 - (1) 1 Ss 128/09 (8/09)   

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https://dejure.org/2011,43409
KG, 27.09.2011 - (1) 1 Ss 128/09 (8/09) (https://dejure.org/2011,43409)
KG, Entscheidung vom 27.09.2011 - (1) 1 Ss 128/09 (8/09) (https://dejure.org/2011,43409)
KG, Entscheidung vom 27. September 2011 - (1) 1 Ss 128/09 (8/09) (https://dejure.org/2011,43409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 14 Abs 2 Nr 3 MarkenG, § 143 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenrecht: Strafbarkeit der Rufausbeutung im Falle des Vertriebs von Blechschildern u.a. mit Motiven von Fahrzeugen der Marken Porsche und Volkswagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit der Rufausbeutung einer fremden Marke bzgl. des Vertriebs von Blechschildern u.a. von Kraftfahrzeugmotiven der Firmen Porsche AG und Volkswagen AG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit der Rufausbeutung einer fremden Marke durch Vertrieb von Blechschildern u.a. mit Motiven von Kraftfahrzeugen der Firmen Porsche AG und Volkswagen AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unerlaubter Vertrieb von Blechschildern u.a. mit Abbildungen von VW- und Porsche-Pkw kann strafbar sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Missbrauchs einer fremden eingetragenen Marke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 378
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09
    Das gilt entgegen der Ansicht der Verteidigung auch bei einer Verwendung des Kollisionszeichens als Verzierung oder Dekoration, sofern die beteiligten Verkehrskreise es wegen der hochgradigen Ähnlichkeit gedanklich mit der bekannten Marke verknüpfen (vgl. EuGH EuZW 2004, 54, Tz. 39; BGH aaO).

    Ebenso hat der EuGH bereits entschieden, daß Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie (dem entsprechend § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) auch bei einer Verwendung des Kollisionszeichens als Verzierung Anwendung finden kann und die "Tatsachenwürdigung" den nationalen Gerichten vorbehalten bleibt (vgl. EuGH EuZW 2004, 54, Tz. 39, 41).

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09
    Der ist gegeben, wenn die angesprochenen Verkehrskreise das mit der geschützten Marke identische oder ähnliche Zeichen als Teil der Produktaufmachung des Nutzers auffassen und aufgrund der Zeichenidentität oder -ähnlichkeit oder der Bekanntheit der geschützten Marke eine gedankliche Verknüpfung zwischen der geschützten Marke und dem Kollisionszeichen herstellen (vgl. BGH GRUR 2005, 583; OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 170).

    Vorsorglich bemerkt der Senat, daß Art. 5 Abs. 3 GG keinen Vorrang vor den Eigentumsrechten des Markeninhabers gewährt, wenn mit der Zeichenverletzung ausschließlich kommerzielle Zweck verfolgt werden (vgl. BGH GRUR 2005, 583).

  • OLG Nürnberg, 29.04.2008 - 3 U 1240/07

    Markenrecht: Wiedergabe der Bildmarke eines bekannten Automobilherstellers an

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09
    Es hat sich vielmehr für seine Rechtsauffassung auf das OLG Nürnberg gestützt, das für die Wiedergabe einer Bildmarke (hier: Opel-Blitz-Zeichen) an originalgetreuer Stelle auf einem Modellauto eine Unlauterkeit nicht angenommen hat, weil die Herstellung von Spielzeugmodellen von Kraftfahrzeugen seit "Jahrzehnten" üblich sei (vgl. OLG Nürnberg WRP 2008, 1257).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 U 56/10

    Markenverletzung durch dekorativen Gebrauch auf Blechschildern ("Blechschild")

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09
    Der ist gegeben, wenn die angesprochenen Verkehrskreise das mit der geschützten Marke identische oder ähnliche Zeichen als Teil der Produktaufmachung des Nutzers auffassen und aufgrund der Zeichenidentität oder -ähnlichkeit oder der Bekanntheit der geschützten Marke eine gedankliche Verknüpfung zwischen der geschützten Marke und dem Kollisionszeichen herstellen (vgl. BGH GRUR 2005, 583; OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 170).
  • OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 176/10

    Verwechslungsgefahr der Marken "Dumont" für Verlagsprodukte und "Dumont Kölsch"

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09
    Das ist hier angesichts des hohen Bekanntheitsgrades der angesprochenen Marken, anders als in dem durch die Verteidigung zitierten Urteil des OLG Köln vom 8. April 2011 (6 U 176/10 - bei juris), fraglos der Fall.
  • KG, 20.08.1996 - 5 U 4311/96

    Alles wird teurer - Satirische Verwendung von Markennamen

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09
    Der Verletzungstatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG setzt einen markenmäßigen Gebrauch des Kollisionszeichens voraus (vgl. BGH GRUR 2005, 162; KG GRUR 1997, 295).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09
    13 Nach den Vorgaben des EuGH liegt der Unlautertatbestand der Rufausbeutung bei der identischen oder ähnlichen Benutzung einer bekannten Marke vor, wenn der Nutzer durch die Verwendung einer Marke versucht, sich in den Bereich ihrer Sogwirkung zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf sowie ihrem Ansehen zu profitieren und um ohne finanzielle Gegenleistung die wirtschaftlichen Anstrengungen des Markeninhabers zum eigenen Vorteil auszunutzen (vgl. EuGH GRUR 2009, 756, Tz. 41, 43).
  • EuGH, 27.11.2008 - C-252/07

    Intel Corporation - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Art. 4 Abs. 4 Buchst. a -

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09
    Je höher der Bekanntheitsgrad einer Marke, je größer ihre Originalität und ihr Werbewert sind, um so näher liegt die Annahme, daß der Verwender in unlauterer Weise handelt (vgl. EuGH aaO Tz. 44; EuGH GRUR 2009, 56, Tz.67, 69; BGH GRUR 1997, 754) und am fremden Ruf in unlauterer Weise schmarotzen will (vgl. EuGH GRUR Int 2000, 73, Tz. 30; OLG München MarkenR 2000, 65; OLG Hamburg GRUR 1999, 339, Tz. 82; Ströbele/ Hacker aaO).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 44/02

    SodaStream

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09
    Der Verletzungstatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG setzt einen markenmäßigen Gebrauch des Kollisionszeichens voraus (vgl. BGH GRUR 2005, 162; KG GRUR 1997, 295).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09
    Je höher der Bekanntheitsgrad einer Marke, je größer ihre Originalität und ihr Werbewert sind, um so näher liegt die Annahme, daß der Verwender in unlauterer Weise handelt (vgl. EuGH aaO Tz. 44; EuGH GRUR 2009, 56, Tz.67, 69; BGH GRUR 1997, 754) und am fremden Ruf in unlauterer Weise schmarotzen will (vgl. EuGH GRUR Int 2000, 73, Tz. 30; OLG München MarkenR 2000, 65; OLG Hamburg GRUR 1999, 339, Tz. 82; Ströbele/ Hacker aaO).
  • BayObLG, 04.04.1996 - 2 ObOWi 223/96
  • OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 151/97

    Anspruch auf Unterlassung des Anbringens von Zeichen, die im wesentlichen aus

  • OLG München, 25.11.1999 - 29 U 2448/99

    Schutzbereich einer bekannten Marke

  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

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